Microsoft Dynamics 365 Marketing Release Wave 2 / 2023

Neuerungen und Updates

Tools für digitales Marketing und Marketingautomatisierung

Dynamics 365 Marketing ist nicht nur ein weiteres Marketing-Tool: Es ist eine umfassende Komplettlösung, um Kundenerlebnisse zu personalisieren, Leads zu generieren und erfolgreiche Kampagnen durchzuführen. Dynamics 365 Marketing bietet nicht nur einzelne Features, sondern eine Bandbreite von Funktionen, die alle Aspekte des modernen Marketings abdecken. Vom E-Mail-Marketing über Event-Management bis hin zu KI-gesteuerten Insights – alles läuft auf einer einheitlichen Plattform.

Was kann Dynamics 365 Marketing für Sie tun?

  • Segmentierung & Lead-Scoring: Sprechen Sie Zielgruppen präzise an und bewerten Sie Leads automatisch.
  • E-Mail-Marketing & Automatisierung: Erstellen Sie komfortabel E-Mails und automatisiere Marketingkampagnen.
  • Event-Management: Planen und verwalten Sie Veranstaltungen direkt in der Anwendung.
  • KI-gesteuerte Insights: Künstliche Intelligenz hilft Ihnen dabei, exakte Erkenntnisse aus Ihren Daten zu gewinnen.
  • Integration mit Dynamics 365 Sales: Schließen Sie die Lücke zwischen Marketing und Vertrieb für eine nahtlose Zusammenarbeit.

KI-Innovationen mit Copilot

Ihre Domäne mühelos mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung von Copilot authentifizieren

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion:
September 2023
Vorabzugriff:

Allgemeine Verfügbarkeit:
Oktober 2023
Quelle: Microsoft

Mit einer authentifizierten Domäne können Firmen die Effektivität, Performance und Vertrauenswürdigkeit ihrer E-Mails steigern, was wiederum das Vertrauen der Kund*innen und das Image der Marke fördert. Dennoch ist die Domänenauthentifizierung ein technisch anspruchsvolles und zeitraubendes Unterfangen. Copilot kann Sie dabei unterstützen, den Setup-Prozess effizient zu bewältigen und Ihre Domäne unabhängig vom verwendeten DNS-Anbieter zu authentifizieren, damit Ihr Hauptaugenmerk auf das Kreieren beeindruckender Kund*innenerlebnisse gerichtet werden kann.

Funktionsdetails:

  • Verwenden Sie Copilot und profitieren Sie von einer strukturierten und geführten Erfahrung während der Domänenauthentifizierung.
  • Konsultieren Sie Copilot für Ratschläge zu Folgeschritten und für klare Informationen zum Authentifizierungsverfahren.
  • Erhalten Sie maßgeschneiderte Richtlinien und Anleitungen speziell für Ihren DNS-Anbieter.

Inhalte mit Copilot in Marketing schnell umschreiben und ihren Stil anpassen

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion:
September 2023
Vorabzugriff:

Allgemeine Verfügbarkeit:
Oktober 2023
Quelle: Microsoft

Wichtige Ergänzung: Teilweise werden Copilot-Funktionen zunächst in den USA oder in englischsprachigen Umgebungen getestet. Ein Rollout in deutschsprachigen Umgebungen findet dann innerhalb von wenigen Monaten statt (vgl. Viva Sales und Sales Copilot Releasedaten). Dieser Hinweis gilt auch für die beiden nachfolgenden Punkte.

Mit der neuen Funktion „Inhalte mit Copilot umschreiben“ können Benutzer ihre Inhalte durch eine Auswahl aus verschiedenen Varianten schnell und einfach überarbeiten. Das ist besonders nützlich, um sicherzustellen, dass der Inhalt sowohl ansprechend als auch zielgruppenspezifisch ist.

Ein weiteres bemerkenswertes Merkmal dieser Funktion ist die Möglichkeit, den Ton des Inhalts je nach Zielgruppe und Absicht anzupassen. Ob Sie eine engagierte, formelle, legere, exklusive oder abenteuerliche Ansprache wünschen –  mit Dynamics Marketing können Sie den gewünschten Stil mit nur wenigen Klicks auswählen. Mit der neuen Funktion können Nutzer Inhalte auf eine bestimmte Anzahl von Zeichen kürzen, was insbesondere für die Verwendung in SMS-Nachrichten nützlich ist. Besteht andererseits das Bedürfnis, Inhalte ausführlicher zu gestalten, bietet Dynamics Marketing auch die Option, den Content auf eine bestimmte Anzahl von Sätzen zu erweitern.

Für folgende Inhalte wird der Copilot zur Verfügung stehen:

  • E-Mails, E-Mail-Vorlagen, Inhaltsblöcke
  • Push-Benachrichtigungen
  • Textnachrichten (SMS)
  • Formulare
  • Ereignisregistrierungsseiten

Kund*innenkontaktverläufe mit Copilot in erstellen, indem Sie sie mit Ihren eigenen Worten beschreiben

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion:
August 2023
Vorabzugriff:

Allgemeine Verfügbarkeit:
November 2023
Quelle: Microsoft

Zukünftig können Sie den Kundenkontaktverlauf in natürlicher Alltagssprache beschreiben, um eine engere und authentischere Beziehung zu Ihren Kund*innen aufzubauen. Wenn Sie noch nach Ideen zur Erstellung eines neuen Kontaktverlaufes suchen, könnten Sie sich von einer Liste empfohlener Kontaktverläufe inspirieren lassen. Diese Vorschläge dienen als Leitfaden des besten Ansatzes für Ihren spezifischen Bedarf.

Kund*innenkontaktverläufe mit Copilot in erstellen, indem Sie sie mit Ihren eigenen Worten beschreiben

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion: Oktober 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: November 2023
Quelle: Microsoft

Durch Ruhezeiten stellen Sie sicher, dass Nachrichten genau dann versendet werden, wann Sie es möchten, was das Engagement steigert. Dabei ist es essentiell, den Kund*innen nur dann zu schreiben, wenn es angemessen ist, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Verhindern Sie mit Pausen, dass Nachrichten nachts oder an Feiertagen ankommen. Sie können diese Zeiten kanalspezifisch anpassen und verschiedene Regeln für Geschäftsbereiche definieren.

Mit Copilot richten Sie Ruhezeiten intuitiv über natürliche Sprache ein, wie z.B. Keine Textnachrichten nach 16:00 Uhr an Wochentagen.

Zur Funktion im Überblick:

  • Bestimmen Sie spezielle Tage und Uhrzeiten, zu denen keine Nachrichten gesendet werden.
  • Passen Sie Ruhezeiten je nach Kanal an, etwa für E-Mails oder Push-Benachrichtigungen.
  • Unterscheiden Sie zwischen kommerziellen und transaktionalen Nachrichten.
  • Berücksichtigen Sie die Zeitzone des Kontaktverlaufs.
  • Nachrichten werden in Ruhezeiten zurückgehalten und direkt danach versendet, um Compliance und Pünktlichkeit zu gewährleisten.

Schnelle Vorarbeit dank Vorlagen und Kopien

Einfach auf Kopien zuvor gesendeter E‑Mails in der Interaktionszeitskala verweisen

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion: September 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023
Quelle: Microsoft

Das Nachverfolgen von Interaktionen mit Kundinnen ist ein Schlüssel zur Optimierung des Kund*innen-Erlebnisses. Jetzt bekommen Sie einen tieferen Einblick, indem Sie exakte Kopien der versendeten E-Mails betrachten können. Dies ermöglicht nicht nur eine personalisierte Kundenansprache, sondern stärkt auch Sichtbarkeit, Compliance & Datenqualität.

Funktionsdetails:

  • Betrachtung von Kopien der E-Mails, die an Kontakte und Leads gesendet wurden
  • Prüfung des Outputs, der durch erweiterte Funktionen, z. B. bedingten Inhalt, entsteht
  • Möglichkeit zur Anpassung der Archivierungsdauer von E-Mails basierend auf Ihren geschäftlichen Bedürfnissen

Verläufe schnell mit hilfreichen Vorlagen erstellen

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion:  November 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: Februar 2024
Quelle: Microsoft

Nutzen Sie erweiterte Vorlagen für gängige Marketingszenarien wie E-Commerce, Veranstaltungen oder Formularübermittlungen. Durch diese Vorlagen wird Ihr Marketing noch effizienter. Ein Schnellstart mit vorgefertigten Vorlagen, die Best Practices widerspiegeln, hilft Ihnen dabei: Erstellen, teilen und wiederverwenden Sie Kund*innenkontaktverläufe, um Teamwissen zu nutzen.

Funktionsdetails:

  • Einsatzbereite Vorlagen für Szenarien wie Inbound-Marketing, E-Commerce oder Veranstaltungshosting
  • Erstellung neuer Vorlagen aus bestehenden Kontaktverläufen
  • Kennzeichnung von Vorlagen für transparente Struktur & schnelle Organisation
  • Vorschau der Vorlagen vor Live-Einsatz

Zusammenarbeit Vertrieb & Marketing

Verwendung berechneter Kennzahlen aus Customer Insights zur Personalisierung von Kund*innenerlebnissen

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion:  September 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023
Quelle: Microsoft

Mit Dynamics 365 Customer Insights und Dynamics 365 Marketing ermöglichen Sie tiefe Personalisierung durch Zugriff auf detaillierte Kund*innenprofile. Steigern Sie die Personalisierung durch Kund*innenkennzahlen wie Loyalität oder Customer Lifetime Value. So lassen sich z.B. Angebote anpassen, basierend auf Auftragsgröße oder Besuchshäufigkeit.

Funktionsdetails:

  • Verwenden Sie Entitäten aus Dynamics 365 Customer Insights für Marketingpersonalisierung.
  • Greifen Sie direkt auf Kennzahlen wie Gesamtumsatz oder Treuepunkte zu.
  • Nutzen Sie No-Code-Anpassung in Dynamics 365 Marketing, um kontaktverlaufsbasierte Personalisierungen vorzunehmen.

Angepasste Berichte mithilfe der Microsoft Fabric-Integration erstellen

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion:  September 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023
Quelle: Microsoft

Mit Echtzeitmarketing und Microsoft Fabric können Sie maßgeschneiderte Power BI-Berichte kreieren, die einen tieferen Einblick in Ihre Kampagnen und Kund*innenbindung bieten.

Funktionsdetails:

  • Dynamics 365 Marketing integriert sich nahtlos mit Microsoft Fabric; daher sind keine extra ETL-Pipelines oder Drittanbieter-Tools nötig.
  • Mit Fabric haben Sie direkten Zugriff auf Ihre Marketingdaten und können Berichte in Power BI ohne Datenexport anfertigen.

Neue einsatzbereite Dashboards

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion:  Oktober 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: Dezember 2023
Quelle: Microsoft

Nutzen Sie vorgefertigte Dashboards, um Ihre Pipeline und die Effekte von Journeys und Inhalten zu analysieren. Mit Dynamics 365 Marketing und Sales können Sie Marketing und Vertriebstätigkeiten miteinander synchronisieren und die Pipeline-Effizienz steigern.

Funktionsdetails:

  • Dank Integration mit Dynamics 365 Sales verfolgen Sie Kund*innen durch die gesamte Pipeline.
  • Erkennen Sie Schlüsselfaktoren für Leadgenerierung.
  • Identifizieren Sie die besten Lead-Quellen.

Leadqualifizierung und -weiterleitung an den Vertrieb, wenn ein Kauf wahrscheinlich ist

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion:  –
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: November 2023
Quelle: Microsoft

Mit Dynamics 365 Marketing können Sie nun genauere Lead-Qualifizierungskriterien erstellen, die über Bewertungen hinausgehen und auf Indikatoren wie „Eignung“ oder „Engagement“ basieren. Außerdem können Sie Kriterien für die Lead-Disqualifizierung setzen, um Interessent*innen zurück ins Marketing zu bringen. Dies ermöglicht Marketing- und Vertriebsteams, Verkaufschancen bei maximaler Kaufwahrscheinlichkeit zu identifizieren und die Erfolgsrate zu steigern.

Funktionsdetails:

  • Nutzen Sie vielfältige Signale für Qualifizierung: Eignung, Absicht, Aktualität und Engagement.
  • Erkennen Sie Kaufabsichten durch First-Party-Signale wie Browserverlauf oder Formulareingaben.
  • Definieren Sie Disqualifizierungs- oder Neuqualifizierungskriterien für einen fließenden Austausch zwischen Sales und Marketing.
  • Automatisieren Sie Aktionen, die auf erfüllten Qualifikationskriterien basieren.

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Spannende Jobs in der IT-Branche

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

 

Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG
Gartenstraße 28 · 89547 Gerstetten

Handelsregister: HRA 661214
Registergericht: Ulm an der Donau

Vertretungsberechtigter Gesellschafter:
Jochen Raab und Klaus Raab

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Raab Verwaltungs GmbH · Sitz Gerstetten, AG Ulm, HRB 724877

CA – Zertifizierungsstellen-Zertifikat: siehe extra Seite

Kontakt
Team Vertrieb: 07323 9527 0
Team Service: 07323 9527 20
Kostenlose Kunden-Hotline: 0 800 1013398
Fax: 07323 9527 27
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
USt.ID-Nr.:DE813774911
USt-Nr.: 64078 / 01855

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Jochen Raab und Klaus Raab
Gartenstraße 28 · 89547 Gerstetten

 

Realisierung
Konzeption | Gestaltung | Programmierung: designQUARTIER
Photographie: Florian Thierer

 

Haftungssausschluss
Die Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

 

Rechtliche Hinweise
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG liegen, würde eine Haftungspflicht ausschließlich in dem Fall eintreten, in dem die Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG von den Inhalten Kenntnis hat und es der Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Fall rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten Seiten hat die Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich die Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden.

 

Urheber-, Marken- und Kennzeichenrecht
Die Autoren sind bestrebt, in sämtlichen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Texte, Grafiken und Dokumente zu beachten. Alle innerhalb des Internetangebots genannten und möglicherweise durch Rechte Dritter geschützten Marken und Warenzeichen unterliegen allein den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichen- und Besitzrechtsrechts der jeweils eingetragenen Eigentümer. Soweit Logos und Signets anderer Firmen, Webseiten und Organisationen verwendet werden, wird deren Einverständnis vorausgesetzt. Alle auf dieser Webseite dargestellten Inhalte und Formulierungen sowie die Gestaltung dieser Homepage sind geistiges Eigentum der Autoren, unterstehen dem Schutz des deutschen und internationalen Urheberrechts, und dürfen lediglich für den privaten Gebrauch genutzt werden. Jegliche kommerzielle oder anderweitige Verwendung, insbesondere die Übernahme der hier aufgeführten Texte/Grafiken auf anderen Webseiten, die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Widergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen bedarf der schriftlichen Genehmigung der Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG.

 

Rechtswirksamkeit
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Datenschutz

 

1. Allgemeine Hinweise
Uns ist Datenschutz wichtig. Aus diesem Grunde sichern wir Ihnen zu, Ihre persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

1.1. Übermittlung von persönlichen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation
Es findet keine Übermittlung von Daten jeglicher Art in ein Drittland oder an eine internationale Organisation statt.

1.2. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung / Profiling
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling statt.

1.3. Social Media Plug-ins
Wir setzen keine Media Plug-ins ein.

1.4. Google Analytics und sonstige Tracking Tools
Wir setzen keine Tracking Tools wie z.B. Google Analytics ein.

1.5 Weitergehende Verarbeitung (Adresshandel oder Markt- und Meinungsforschung)
Eine weitergehende Verarbeitung, etwa eine Weitergabe an Dritte zum Zweck des Adresshandels oder der Markt- und Meinungsforschung, findet nicht statt.

1.6 Cookies

Zur Verwaltung der eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien (Tracking-Pixel, Web-Beacons etc.) und diesbezüglicher Einwilligungen setzen wir das Consent Tool „Real Cookie Banner“ ein. Details zur Funktionsweise von „Real Cookie Banner“ finden Sie unter folgendem Link

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse ist die Verwaltung der eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien und der diesbezüglichen Einwilligungen.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder vertraglich vorgeschrieben noch für den Abschluss eines Vertrages notwendig. Du bist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn du die personenbezogenen Daten nicht bereitstellst, können wir deine Einwilligungen nicht verwalten.

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu ändern oder zu widerrufen:

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Historie der Privatsphäre-Einstellungen

Einwilligungen widerrufen

 

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Raab IT Systemhaus GmbH & CO. KG
Klaus Raab und Jochen Raab
Gartenstrasse 28 · 89547 Gerstetten
Tel.: 07323 9527 0
Fax: 07323 9527 27
E-Mail: [email protected]

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Der Datenschutzbeauftragte ist:
Bernd Herrig
Telefon: +49 7321 971624
Fax: +49 7321 971625
Mobil: +49 172 8856699
E-Mail: [email protected]

 

2. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehört z. B. Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer, Firma oder auch die Position. Keine personenbezogenen Daten sind z.B. Informationen, die nicht direkt mit Ihrer wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden – wie z.B. die Anzahl der Nutzer einer Website.

 

3.Rechtliche Grundlage der Erhebung:
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

 

4. Besuch der Website und Datenerfassung

4.1. Server-Log-Dateien
Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert.

Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • Name und URL der abgerufenen Datei,
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers.

Die Verarbeitung der genannten Daten erfolgt von uns zu folgenden Zwecken:

  •  Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung.

4.2. Widerspruchsmöglichkeit:
Zur Bereitstellung der Website sind die unter 4.1 genannten Daten zwingend erforderlich. Es besteht keine Möglichkeit zum Widerspruch.

 

5. Kontaktaufnahme

5.1. Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet.

5.2 Sofern Sie per E-Mail oder über ein Kontaktformular eine Anfrage oder dergleichen übermitteln, d.h. Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

5.3. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre. Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (Ende handelsrechtlicher (6 Jahre) und steuerrechtlicher (10 Jahre) Aufbewahrungspflicht).

5.4 Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

 

6. Recht auf Auskunft-, Widerspruchs-, Lösch-, Berichtigungs- und Beschwerderecht
Laut der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, sowie den Zweck der Datenverarbeitung sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Beschwerden wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder Sie nehmen direkt Kontakt mit der zuständigen Aufsichtsbehörde auf.

Name und Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Königstraße 10a, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 – 0
Fax: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

 

7. Sicherheitsmaßnahmen
Nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO haben wir die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, damit Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch geschützt und der Öffentlichkeit unzugänglich sind. Wenn Sie mit uns per E-Mail in Kontakt treten, weisen wir Sie darauf hin, dass wir die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht zu 100% gewährleistet können. Inhalte einer Email können unter Umständen von Dritten eingesehen werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sofern Sie uns vertrauliche Informationen zusenden wollen, uns diese Informationen auf dem Postweg zu senden.

 

8. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis, Sie hierfür eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von IT-Unternehmen, Webhostern etc.). Die Verarbeitung von Daten erfolgt auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ und geschieht auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

 

9. Widerspruch gegen Werbe-Mails / Spam-Emails
Wir Widersprechen der Nutzung von den im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht angeforderter Werbung und Sonstigem. Wir behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Informationen, wie etwa durch Spam-E-Mails, vor.

 

10. Links zu anderen Webseiten
Unsere Webseiten können Links zu Webseiten anderer Anbieter enthalten. Wir weisen darauf hin, dass diese Datenschutzerklärung ausschließlich für unser Unternehmen gilt. Wir haben keinen Einfluss darauf und kontrollieren nicht, ob andere Anbieter die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.

 

11. Änderung dieser Datenschutzerklärung
Änderungen dieser Datenschutzerklärung sind zum einen durch gesetzliche Verordnungen oder aufgrund behördlicher Vorgaben und der Verbesserung in dem Verständnis des besseren Lesens notwendig. Einmal zum Jahresanfang prüfen wir diese Datenschutzerklärung auf Aktualität, Plausibilität und Richtigkeit. Änderungen aus sicherheits- und datenschutzrechtlichen Gründen behalten wir uns vor. Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig, entspricht den Anforderungen der EU-DSGVO iVm BDSG-neu und hat den Stand 25. Mai 2018.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Raab IT-Systemhaus GmbH & Co. KG
Gartenstraße 28, 89547 Gerstetten
Stand: 07.09.2020

 

1. Regelungen für alle Vertragsarten 

1.1 Geltungsbereich / kundenseitige Bedingungen

1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für den Handel mit Hard- und Software, die Erbringung von IT-Dienstleistungen und Hosting-Leistungen durch die Fa. Raab IT-Systemhaus GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). 

1.1.2 Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt der Auftragnehmer nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 

1.2 Angebot und Annahme 

1.2.1 Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser AGB. 

1.2.2 Angebote des Auftragnehmers haben eine Bindefrist von 30 Tagen, sofern sie nicht als freibleibend bezeichnet sind. 

1.2.3 Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Auftragnehmers. Der Vorrang der Individualabrede gem. § 305b BGB bleibt unberührt.

1.3 Leistungserbringung 

1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 

1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator vom Auftragnehmer Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. 

1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 

1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. 

1.3.5 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers. 

1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden. 

1.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.4.1 Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen. Fracht, Verpackung, Versicherung werden ab Werk, unfrei in Rechnung gestellt. Die Entsorgung von Altgeräten kann vom Auftragnehmer nach Aufwand durchgeführt werden, wenn der Kunde dies bestellt. 

1.4.2 Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Bei Auftragswerten über EURO 10.000,– (bei ONLINE-Aufträgen über EURO 5.000,–) netto gelten auch gegenüber Leasinggesellschaften folgende Zahlungsbedingungen: 

– 50 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Lieferung, 20 % bei Abnahme. 

Im Fall des Leasings oder der Finanzierung muss dem Auftragnehmer die schriftliche Bestätigung der Leasingfirma oder des Finanzierungsinstitutes spätestens 4 Wochen vor der Auslieferung vorliegen. Andernfalls gilt zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden der entsprechende Barpreis. 

1.4.3 Sofern Leistungen außerhalb des in der Leistungsbeschreibung angegebenen Servicezeitraums erbracht wurden, werden Stundensätze mit Zuschlägen gemäß der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen berechnet. 

1.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen des Auftragnehmers berechnet. Soweit eine Preisliste des Auftragnehmers vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der beim Auftragnehmer üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen in Textform widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt. 

1.4.5 Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters vom Auftragnehmer berechnet. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden. 

1.4.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Reisekosten, Nebenkosten und Materialkosten gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste für Dienstleistungen des Auftragnehmers vergütet. 

1.4.7 Monatliche Service- und Pflegepauschalen sowie monatliche ONLINE-Gebühren werden jeweils vierteljährlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug erstmalig anteilig für das restliche Quartal mit Laufzeitbeginn zahlbar. Einzelleistungen werden ggf. fallweise abgerechnet. 

1.4.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder des Auftragnehmers anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

1.5 Eigentumsvorbehalt

1.5.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

1.5.2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall. 

1.5.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Auftragnehmer in Höhe des mit diesem vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

1.5.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Auftragnehmer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Auftragnehmers gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an den Auftragnehmer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

1.5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.”

1.6 Leistungstermine, Verzug 

1.6.1 Feste Leistungstermine sind ausdrücklich in Textform zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 

1.6.2 Wenn eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt (“Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die 

Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten. 

1.6.3 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. 

1.6.4 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen vom Auftragnehmer innerhalb angemessener gesetzter Frist in Textform erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Auftragnehmer den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

1.6.5 Gerät der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht. 

1.6.6 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 5 % 

dieses Preises. 

1.7 Laufzeit 

1.7.1 Soweit keine gesonderten Regelungen zwischen den Vertragspartner vereinbart wurden, wird ein Vertrag, der ein Dauerschuldverhältnis zum Inhalt hat, unbefristet geschlossen. Nach Ablauf eines Jahres kann ein unbefristeter Vertrag mit einer Frist von 3 Monat zum Kalenderjahresende gekündigt werden. 

1.7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. 

1.7.3 Kündigungserklärungen sind nur in Textform wirksam. 

1.8 Rangregelung, Austauschverhältnis 

1.8.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge: 

a) Die Leistungsbeschreibungen, 

b) diese AGB,

c) die Regelungen des BGB und HGB, 

d) weitere gesetzliche Regelungen. 

Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren. 

1.9 Mitwirkungspflichten des Kunden 

1.9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige 

Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde den Auftragnehmer auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung. 

1.9.2 Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch vom Auftragnehmer unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde dem Auftragnehmer den freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware. 

1.9.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen vom Auftragnehmer gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei 

mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. 

1.9.4 Der Kunde hat Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. 

1.9.5 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die vom Auftragnehmer erteilten Hinweise befolgen. 

1.9.6 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Arbeiten einzustellen. 

1.9.7 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang mit diesen AGB abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner dem Auftragnehmer die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht vom Auftragnehmer geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der 

Auftragnehmer darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für den Auftragnehmer offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind. 

1.9.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten des Auftragnehmers bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 

1.9.9 Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen – auch in künftigen Versionen – urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf der vorherigen Einwilligung des Auftragnehmers in Textform. Quellprogramme hat der Auftragnehmer nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung in Textform zu liefern. 

1.9.10 Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der AGB des Auftragnehmers sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen. 

1.9.11 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist. 

1.9.12 Der Auftragnehmer kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit 

a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder 

b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder 

c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt. 

1.9.13 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer jede Veränderungen bei den Mitarbeitern und Usern der des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung des Auftragnehmers von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen. 

1.9.14 Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf den vom Auftragnehmer betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für den Auftragnehmer kommt. Soweit aufgrund von genutzten oder gespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer gestellt werden, wird der Kunde den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freistellen. 

1.9.15 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Kunde für ein ordnungsgemäßes Lizenzmanagement verantwortlich. Soweit Software vom Auftragnehmer beigestellt wird, kann eine Lizenzierung auf den Kunden erfolgen. Wenn der Auftragnehmer die Vergütung für die auf den Kunden lizenzierte Software gezahlt hat, ist die Software bei Beendigung der betreffenden Leistungsbeschreibung oder des gesamten Vertrages über den Infrastrukturbetrieb an den Auftragnehmer herauszugeben und/oder zu übertragen. Der Kunde wird dazu alle notwendigen Erklärungen abgeben und Handlungen 

durchführen, die die Herausgabe und/oder Übertragung und eine weitergehende Nutzung der Software durch den Auftragnehmer ermöglichen. 

1.9.16 Änderungen an Leistungen des Auftragnehmers oder an der des Auftragnehmers betriebenen IT-Infrastruktur durch den Kunden sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer zulässig. Soweit nicht abgestimmte Änderungen zu Mehraufwänden bei dem Auftragnehmer führen, sind diese vom Kunden gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste zu vergüten. Auch durch nicht abgestimmte Änderungen verursachte Schäden sind vom Kunden zu zahlen. Bei nicht abgestimmten Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden Störungen in der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur verursachen, wird vermutet, dass die Mehraufwände oder Schäden und sonstigen Folgen durch die Änderungen verursacht wurden. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass die Änderungen nicht ursächlich sind. 

1.9.17 Wenn vom Kunden beauftragte Dritte nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmte Änderungen an Leistungen vom Auftragnehmer oder an der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur vornehmen, so ist der Auftragnehmer nicht für Ausfallzeiten, Störungen und Schäden verantwortlich und der Kunde trägt die bei dem Auftragnehmer entstehenden Mehraufwände. 

1.9.18 Der Kunde wird die Leistungen vom Auftragnehmer so einsetzen, dass die Datensicherheit und der Datenfluss im Kommunikationsnetz vom Auftragnehmer nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Gefährden von Kunden installierte Programme, Skripte und Ähnliches den Betrieb des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann der Auftragnehmer unter 

Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz und das Rechenzentrum ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen. 

1.9.19 Für seine Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich um auf Leistungen aus diesem Vertrag zuzugreifen. 

1.9.20 Soweit das Vertragsverhältnis oder Teile des Vertragsverhältnisses enden, wird der Kunde sofort Agenten und vom Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung gestellte Software löschen. Die Verbindung zum Rechenzentrum wird vom Kunden beendet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von IT-Infrastrukturdaten und IT-Dokumentationen, die durch die Nutzung von Agenten oder Software, die vom Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde, entstanden sind. 

1.10 Abtretung von Rechten / Vertraulichkeit, Obhutspflichten, Kontrollrechte 

1.10.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers abtreten. 

1.10.2 Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Knowhow, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. 

1.10.3 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 

1.10.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen oder Schutzroutinen aus Hard- und Software zu entfernen. 

1.10.5 Zur Kontrolle der Einhaltung der Servicebedingungen steht der Auftragnehmer auf Wunsch jederzeit im Jahr ein Inspektionsrecht in den Geschäftsräumen des Kunden zu. 

1.11 Datenschutz 

Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 

1.12 Subunternehmer 

1.12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen. 

1.12.2 Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet der Auftragnehmer weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an. 

1.13 Leistungsstörung, Mängelhaftung 

1.13.1 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich und zwingend in Textform gegenüber dem Aufragnehmer zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus des Auftragnehmers zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich und zwingend in Textform zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 

1.13.2 In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. 

1.13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind. 

1.13.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

1.13.5 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. 

1.14 Haftung 

1.14.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.14. 

1.14.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Auftragnehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. 

1.14.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.14.4. 

1.14.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

1.14.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 

1.14.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Auftragnehmers. 

1.14.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). 

1.14.8 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstige Programmerneuerung übernimmt der Auftragnehmer nicht. 

1.15 Höhere Gewalt 

1.15.1 Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmengen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse, die die Leistungserbringung verringern, 

verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. 

1.15.2 Wird infolge der Störung die Leistungserbringung um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungskontingente unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen. Sonstige Ansprüche für den Kunden bestehen nicht. 

1.16 Schutzrechte Dritter 

1.16.1 Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des  Auftragnehmers in der Software und an der Hardware nicht beseitigen, sondern gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen. 

1.16.2 Der Auftragnehmer stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an des Auftragnehmers entwickelten und überlassenen Programmen und/oder Hardware in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform verbunden und in keinem Fall die Hardware und/oder Software bestimmungswidrig genutzt haben. 

1.16.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software- oder Hardware-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein vom Auftragnehmer geliefertes Produkt hingewiesen wird. 

1.17 Obhuts-, Anzeige- und Duldungspflichten des Kunden 

1.17.1 Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Passwörter und Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen. 

1.17.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Administratorenrechte nur berechtigten Mitarbeitern zur Verfügung steht. 

1.18 Nutzungsrechte 

1.18.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer, das sich auf den jeweiligen vertragszweck und die vom Kunden erworbene Anzahl der Lizenzen erstreckt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechtigt dies den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet. 

1.18.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 1.18.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. 

1.18.3 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. 

1.18.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer frei 

widerruflich eingeräumt. 

1.18.5 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

1.19 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen 

1.19.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Leistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei dem Auftragnehmer. 

1.19.2 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

1.20 IT-Sicherheit 

1.20.1 Für die Maßnahmen zur IT-Sicherheit ist der Kunde verantwortlich. Dies betrifft auch die Notfallorganisation. Der Kunde erstellt ein IT-Sicherheits- und ein Notfallkonzept. 

1.20.2 Der Auftragnehmer legt weitergehende Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie die Anforderungen an den Kunden jeweils in einem eigenen Dokument fest. 

1.21 Zustellungen 

1.21.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Anschrift/Fax-Nummer dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die oben genannte oder eine aktualisierte Adresse/Fax-Nummer abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich Adresse/Fax-Nummer zwischenzeitlich geändert hatte, und eine Mitteilung hierüber unterblieben ist. 

1.22 Exportkontrollvorschrift 

1.22.1 Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. 

1.22.2 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 

1.23 Rechtswahl 

1.23.1 Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

1.24 Change Request 

1.24.1 Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des Leistungsumfanges zu verlangen. Eine Änderung des Leistungsumfanges liegt vor, wenn der Auftragnehmer eine andere Leistung als die in diesem Vertrag festgelegte erbringen soll. 

1.24.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Änderungswunsch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Projekt, zeitliche Verzögerungen sowie die Vor- und Nachteile für das Projekt, insbesondere Gefährdungen der Projektergebnisse, zu bewerten und dem Kunden diese Bewertung unverzüglich in Textform zu übermitteln. In dieser Mitteilung sind darüber hinaus Alternativen aufzuzeigen, mit deren Hilfe das vom Kunden gewünschte Ergebnis kostengünstiger und/oder effektiver erreicht werden kann. 

1.24.3 Änderungen, die in den Risikobereich des Auftragnehmers fallen, sind nicht gesondert zu vergüten. Die Änderung fällt dann in den Risikobereich des Auftragnehmers, wenn der Auftragnehmer sie zu vertreten hat. 

1.24.4 Liegt ein Fall der Ziffer 1.24.3 nicht vor, so werden die Vertragspartner auf Grundlage einer für diesen Fall abzuschließenden Änderungs- bzw. Nachtragsvereinbarung eine angemessene Anpassung des Leistungsinhaltes, der Leistungsfristen (soweit dies erforderlich ist) sowie der Vergütung (soweit dies erforderlich ist) vereinbaren. Die Anpassung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Preisliste vom Auftragnehmer. Ohne eine entsprechende Vereinbarung der Vertragspartner verbleibt es in 

jedem Fall bei den vereinbarten Fristen, der vereinbarten Vergütung und den Leistungsinhalten. 

1.25 Gerichtsstand 

1.25.1 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des  öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen, die auf Grund dieses Vertragsverhältnisses und im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Geschäftssitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 

1.26 Schlussbestimmungen 

1.26.1 Alle Bestellungen und Aufträge bedürfen der (Auftrags-)Bestätigung in Textform durch den Auftragnehmer. Auf diese Form kann nur aufgrund Vereinbarung in Textform verzichtet werden. 

1.26.2 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ein mündlicher Verzicht auf die Textform wird ausgeschlossen. 

1.26.3 Der Vorrang der Individualvereinbarung gem. § 305b BGB bleibt unberührt.

1.26.4 Alle Ansprüche aus dem Vertrag mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verjähren in 12 Monaten. 

1.26.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb vom Auftragnehmer durch automatisierte Datenverarbeitung. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Auftragnehmer elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 

1.26.5 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 

 

2. Regelungen für Kauf von Hardware und/oder Software 

2.1 Anwendungsbereich 

2.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 2 regeln den Kauf von Hardware und/oder Software. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

2.2 Leistungsbeschreibung 

2.2.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

2.2.2 Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen. 

2.2.3 Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet. 

2.2.4 Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl des Auftragnehmers elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist. 

2.2.5 Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der aktuellen Version von Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand. 

2.3 Untersuchungs- und Rügepflicht 

2.3.1 Der Kunde wird gelieferte Hardware und/oder Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen, unter anderem im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit der Hardware und/oder grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer innerhalb weiterer 8 Werktage zwingend in Textform gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. 

2.3.2 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Ziffer 2.3.1. dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. 

2.3.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Hardware und/oder Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 

2.4 Sachmängel und Aufwandsersatz 

2.4.1 Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Soweit der Auftragnehmer eine Umgehungslösung bei aufgetretenen Fehlern anbieten, gilt die Leistung als nicht mangelbehaftet. In einem solche Fall ist der Auftragnehmer auch berechtigt, Änderungen an der Konfiguration der Hard- und Software vorzunehmen, wenn dadurch die Betriebsfähigkeit einzelner 

Hardware oder der Hardware insgesamt nicht beeinträchtigt wird. 

2.4.2 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Auftragnehmers von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. 

Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbare oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die 

Beseitigung eines Sachmangels nicht. 

Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 1.13 ergänzend. 

2.4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl des Auftragnehmers entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzes. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt. Schlägt die zweifache Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht 

durchzuführen, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu. Bezüglich des Schadens- oder Aufwendungsersatzes gilt Ziffer 1.12. Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Auftragnehmer führt zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben. 

2.5 Einsatzrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung 

2.5.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang in Deutschland einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet. 

2.5.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 1.17.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. 

2.5.3 Der Kunde darf das Einsatzrecht je Software auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet. 

2.5.4 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. 

2.5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden, soweit die vertraglich vereinbarten technischen Voraussetzungen eingehalten werden. 

2.5.6 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer frei widerruflich eingeräumt. 

2.5.7 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

2.6 Systemvoraussetzungen für Software 

2.6.1 Für die Nutzung der Software müssen die vom Auftragnehmer oder Softwarehersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen ausdrücklich Bezug genommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind. 

2.7 Lizenzbedingungen für Software Dritter 

2.7.1 Soweit Software Dritter eingesetzt wird, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt. 

2.7.2 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller gelten ausschließlich für die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen. Der Kunde erhält die Software Dritter entsprechend der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Softwareherstellers. 

 

3. Hosting 

3.1 Anwendungsbereich 

3.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 3 regeln das Hosting. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

3.2 Leistungsumfang 

3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 

3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 

3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich 

vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 

3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftragnehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 

3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard

und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis 

mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen. 

3.3 Mitwirkungspflichten des Kunden 

3.3.1 Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 

3.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 

3.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes vom Auftragnehmer oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 

3.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Über einen eventuellen Missbrauch des Passworts ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Kunde erhält dann von dem Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem 

Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 

3.3.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung 

vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. 

3.4 Reseller-Ausschluss 

3.4.1 Der Kunde darf die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen. 

3.5 Vergütung 

3.5.1 Die Vergütung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste. 

3.5.2 Der Kunde kann dem Auftragnehmer vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zur Datenübermittlung des Auftragnehmers monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und der Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen. 

3.5.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

3.5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrundeliegende Preisliste zu ändern. Der Auftragnehmer wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der 

Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

3.5.5 Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

3.6 Vertragslaufzeit 

3.6.1 Die vertraglichen Vereinbarungen über das Hosting gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages läuft unbefristet und kann nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. 

3.6.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

3.6.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftragnehmer dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger (per Datenfernübertragung) zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt. 

3.7 Mängelhaftung 

3.7.1 Erbringt der Auftragnehmer die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 

3.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, 

das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

3.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet der Auftragnehmer nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 

3.7.4 Der Kunde hat Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich zwingend in Textform anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. 

3.8 Haftung 

3.8.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist nach den telekommunikationsrechtlichen Vorschriften wie folgt begrenzt. Verstößt der Auftragnehmer bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und bezweckt die Vorschrift oder die Verpflichtung den Schutz des Kunden, so ist die Haftung für Vermögensschäden auf 12.500,– EUR beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung des Auftragnehmers auf drei Millionen EUR jeweils je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. 

Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Im Übrigen gilt die Regelung nach § 44a Telekommunikationsgesetz. 

3.8.2 Außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 3.8.1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 12.500,– EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 

 

4. Regelungen zum Monitoring 

4.1 Anwendungsbereich 

4.1.1 Die Bestimmungen in Ziffer 4 regeln die rechtlichen Bedingungen für das Monitoring. Vorrangig vor der Regelung in Ziffer 4 gelten die Leistungsbeschreibung Monitoring sowie die Leistungsbeschreibungen aus dem jeweiligen Angebot. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

4.2 Leistungserbringung Monitoring 

4.2.1 Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. 

4.2.2 Die Leistungserbringung bezieht sich ausschließlich auf die in der Leistungsbeschreibung genannte Hard- und/oder Software. 

4.2.3 Sofern der Auftragnehmer die Ergebnisse der Leistung schriftlich darstellt, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. 

4.2.4 Das Monitoring ersetzt keine Datensicherung, keinen Virenscanner oder die regelmäßige Pflege und Wartung der Serverhardware und dessen Programme. Seitens des Auftragnehmers wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Klimatisierung und Belüftung des Servers, die Reinigung der Lüftung zur Befreiung von Staub und alle anderen hardwaremäßig notwendigen Maßnahmen zur Betriebserhaltung parallel durchgeführt werden müssen. Gleiches gilt für Datenbankkonsistenzchecks, Datenrücksicherung von externen Datenträgern und alle anderen notwendigen Maßnahmen, um die softwaremäßige Betriebsbereitschaft des Servers zu erhalten. Das Monitoring liefert Zustandsberichte und Alarmierungen. Die Umsetzung von Problemlösungen ist nicht Bestandteil der Leistung. 

 

5. Regelungen zum Online-Backup 

5.1 Anwendungsbereich 

5.1.1 Die Bestimmungen in Ziffer 5 regeln die rechtlichen Bedingungen für das Online-Backup. 

5.1.2 Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. 

5.1.3 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine 100%-ige Sicherheit bei der Datensicherung nicht möglich ist. Es wird daher angestrebt, unter Beachtung der notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen eine möglichst fehlerfreie und funktionierende Datensicherung durchzuführen und zu ermöglichen. Der Auftragnehmer wird sich dabei an dem jeweiligen Stand der Technik orientieren und wenn notwendig Änderungen am Datensicherungskonzept und an der Datensicherung gegenüber dem Kunden anregen. Dies gilt auch für Änderungen oder neue Versionen 

der eingesetzten Software. Auf vom Softwarehersteller beschriebene Sicherheitslücken und die Sicherheit der Datensicherung gefährdende Fehlfunktionen wird der Auftragnehmer ausdrücklich hinweisen. Es ist die Entscheidung des Kunden, ob er die angeregten Verbesserungen und Veränderungen annimmt. 

5.1.4 Die Behebung von Datenverlusten ist gesondert gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten. 

5.1.5 Auf Wunsch des Kunden erfolgt jährlich eine Rücksicherung der Daten, um zu überprüfen, ob die Datenkonsistenz für eine möglichst störungsfreie Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit des Kunden geeignet ist. Weitere Rücksicherungen und Prüfungen der Konsistenz der gesicherten Daten sind gesondert zu vergüten. 

5.2 Mitwirkungspflichten des Kunden 

5.2.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Hard- und Software zur Datensicherung vorzunehmen. Dies betrifft auch aus Sicht des Kunden unerhebliche, geringe und ungefährlich scheinende Änderungen. Auch die Einsatzumgebung der Datensicherung darf nicht geändert werden. 

5.2.2 Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, wenn er Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten an der Hard- und Software zur Datensicherung entdeckt. Beide Vertragspartner sind sich bewusst, dass nur bei hoher Sorgfalt auf allen Ebenen und einer aufmerksamen Zusammenarbeit eine Datensicherung auf höchstem Niveau möglich ist. 

5.2.3 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: 

– Die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie selbst festgelegte zusätzliche Verschlüsselungs-Codes sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern, wenn der Kunde vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben. 

– Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte in vom Anbieter bereitgestellte Programme, einzugreifen oder eingreifen zu lassen. 

– Bei unbegründeten Störungsmeldungen sind die dem Anbieter durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen wenn keine Störung der technischen Einrichtungen des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. 

– Alle vom Kunden autorisierten Nutzer sind verpflichtet, ihrerseits die in diesem Punkt aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. 

– Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, eine lokale Datensicherung für Desaster-Recovery-Zwecke bspw. per Imaging-Software regelmäßig durchzuführen. 

5.3 Wartungsfenster 

5.3.1 Zu Wartungszwecken kann der Auftragnehmer die Online Backup-Plattform außer Betrieb nehmen (Wartungsfenster). Der Auftragnehmer ist bemüht, diese Wartungsfenster außerhalb der Hauptanwendungszeiten zu nutzen und informiert den Kunden rechtzeitig vor einer Inanspruchnahme. Die Zeiträume von Wartungsfenstern fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. 

 

6. Fernwartung 

6.1 Anwendungsbereich 

6.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 6 regeln die Fernwartung. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

6.1.2 Der Auftragnehmer führt die Fernwartung ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden durch. Er verwendet Daten, die ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages bekannt geworden sind, nur für Zwecke der Fernwartung. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Soweit möglich, erfolgt die Fernwartung am Bildschirm ohne gleichzeitige Speicherung. 

6.1.3 Der Auftragnehmer wird alle vereinbarten Maßnahmen vertragsmäßig abwickeln. Die für den Kunden verarbeiteten Daten werden von den sonstigen Datenbeständen getrennt. Die notwendige Datenübertragung zum Zwecke der Fernwartung muss in verschlüsselter Form erfolgen; Ausnahmen sind besonders zu begründen. Die Verschlüsselung erfolgt durch die Fernwartungssoftware. Einzelheiten zu der Software und der Verschlüsselung ergeben sich aus der Leistungs- und Produktbeschreibung der Software. 

6.1.4 Der Auftragnehmer teilt dem Kunden vor Beginn der Fernwartung schriftlich, per E-Mail oder über das Internet mit, welche Mitarbeiter er für die Fernwartung einsetzen wird und wie diese Mitarbeiter sich identifizieren werden. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers verwenden möglichst sichere Identifizierungsverfahren. 

6.1.5 Der Beginn der Fernwartung ist telefonisch anzukündigen, um den Beauftragten des Kunden die Möglichkeit zu geben, die Maßnahmen der Fernwartung zu verfolgen. 

6.1.6 Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Kunde berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften. 

6.1.7 Die Fernwartung von Privatgeräten aus ist nicht gestattet. Soll im Einzelfall davon abgewichen werden, bedarf dies einer gesonderten Zustimmung des Kunden. 

6.1.8 Wurden Daten des Kunden im Zuge der Fernwartung kopiert, so sind diese nach Abschluss der konkreten Fernwartungsmaßnahme zu löschen. Dies gilt nicht für Daten, die zur Dokumentationskontrolle und für Revisionsmaßnahmen der Fernwartung benötigt werden. 

6.1.9 Für die Sicherheit erheblicher Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu angewandten Verfahren sind mit dem Kunden abzustimmen. 

6.1.10 Der Kunde hat das Recht, die Fernwartung zu unterbrechen, insbesondere wenn er den Eindruck gewinnt, dass unbefugt auf Daten zugriffen wird. Die Unterbrechung kann erfolgen, wenn eine Fernwartung mit nicht vereinbarten Hard- und Software-Komponenten festgestellt wird. 

6.1.11 Werden zum Zwecke der Fernwartung Unterbrechungen von Programmabläufen erforderlich, so hat der Mitarbeiter des Auftragnehmers hierzu und zu dem späteren Verfahren zum Wiederanlaufen vorab den Kunde zu informieren. 

6.1.12 Der Auftragnehmer erstellt eine Dokumentation über die erfolgten Wartungsarbeiten und Arbeiten zur Beseitigung von Störungsfällen. Der Auftragnehmer hält diese Protokollierung mindestens ein Jahr zur Information bereit. 

6.1.13 In einem User Help Desk System erfasst der Auftragnehmer Beginn, Dauer, Art und Umfang der durchgeführten Wartungs- und Fernwartungsarbeiten sowie die betroffenen Geräte und die betroffenen Programme. Bei Instandsetzungsarbeiten trägt der Auftragnehmer zusätzlich Zeitpunkt und Inhalt der Störungsmeldung, die festgestellte Fehlerquelle, die telefonisch veranlassten Maßnahmen, die Fernwartungsleistungen, die vor Ort durchgeführten Wartungsarbeiten sowie den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft ein. 

6.2 Pflichten des Kunden 

6.2.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Fernwartung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen bleibt der Kunde verantwortlich. 

6.2.2 Der Kunde hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Ablauf der Fernwartung zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. 

6.2.3 Weisungsberechtigte Personen des Kunden sind in einem gesonderten Dokument festgelegt. Weisungsempfänger beim Kunden sind ebenfalls in einem gesonderten Dokument festgelegt. 

6.2.4 Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des Ansprechpartners wird der jeweilige Vertragspartner unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner einen Nachfolger bzw. einen Vertreter mitteilen. 

6.2.5 Im System des Kunden werden alle Zugriffe, die für Wartungsarbeiten erfolgen, protokolliert. Die Protokollierung muss so erfolgen, dass sie in einer Revision nachvollzogen werden kann. Die Protokollierung darf vom Auftragnehmer nicht abgeschaltet werden. 

6.2.6 Der Kunde informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind, oder einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen. 

6.2.7 Wenn der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht erbringt und Behinderungen eintreten, verlängern sich automatisch die Fälligkeiten und die Fristen für den Auftragnehmer. In der Regel verlängert sich die Frist angemessen um die Dauer der Verzögerung. 

6.3 Bereitstellung der Leistungen 

6.3.1 Der Auftragnehmer stellt die Leistungen dem Kunden ab Zugang der Zugangscodes zur Verfügung. 

6.3.2 Für die Autorisierung der Inanspruchnahme der Leistungen erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass es Dritten nicht zugänglich ist. 

6.3.3 Über einen eventuellen Missbrauch des Passworts ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Kunde erhält dann vom Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 

 

– Ende –

Anatomie eines erfolgreichen Projektes – Die 01:59 Challenge

Am 12. Oktober 2019 schaffte es Eliud Kipchoge, einen Marathon unter 2 Stunden zu laufen.  Um die Dimensionen zu veranschaulichen: er musste dafür knapp 422-mal die 100 m in 17 Sekunden laufen. Das sind 21 km/h, die meisten von uns könnten das höchstens mit dem Fahrrad schaffen.

Um so eine Leistung zu erbringen, braucht es letztlich genetisch determinierte körperliche Voraussetzungen, professionelles Training und mentale Fitness. Eliud Kipchoge hatte 2017 mit zwei anderen Läufern unter speziell dafür optimierten Bedingungen auf der Rennstrecke von Monza eine Zeit von 2:00.25 geschafft. Mit seinem Weltrekord von 2:01.39 im September 2018 in Berlin kam er der 2-Stundenmarke in einem regulären Rennen so nahe wie vor ihm noch kein Läufer. Daher entschied sich Eliud Kipchoge für einen neuerlichen Versuch, die 2-Stunden-Marke zu brechen. Als Termin peilte man Oktober 2019 an. 

Warum ausgerechnet in Wien?

Ursprünglich war London als Austragungsort geplant, wurde aber wegen der instabilen Wetterverhältnisse bald verworfen. Im Juni 2019 fiel die Entscheidung, den Rekordversuch diesmal in Wien durchzuführen. Die Gründe waren vielfältig, das Wetter zu dieser Jahreszeit (Regen, Wind), die Zeitzone, die Unterstützung der Stadt Wien waren einige der wichtigsten Argumente für diese Entscheidung. Mit einer Vorlaufzeit von nur 4 Monaten mussten dafür die notwendigen Voraussetzungen am Austragungsort geschaffen werden. Der Versuch in Monza hatte gezeigt, dass der Erfolg im Bereich des Möglichen lag, aber „Knapp verfehlt ist auch daneben“. Zudem war bekannt, dass es keinen neuerlichen Versuch geben würde, es musste also auf Anhieb klappen.

Der Rekordversuch in Wien fand im Gegensatz zu Monza in der Öffentlichkeit statt. Die Prater Hauptallee in Wien, eine 4,3 km lange, schnurgerade, ebene Strecke mit den Wendepunkten Lusthaus und Praterstern wurde dafür gewählt. Der Start fand auf der Reichsbrücke statt, so wie auch der Vienna City Marathon. Hier die Streckenführung (© VCM – Gerhard Wehr):

Was hier so einfach und logisch aussieht, verursachte doch schon einige der Herausforderungen. Der Straßenbelag der Hauptallee erwies sich teilweise als zu holprig, die Umrundung des Lusthauses als zu eng. Der Praterstern hat eine Senke und ist außerdem ein neuralgischer Verkehrsknotenpunkt, den man nicht so ohne weiteres sperren kann. Das ist aber nur ein kleiner Ausschnitt, die zu bewältigenden Herausforderungen waren vielfältig und oft auch unerwartet. 

So auch die Konfiguration des Laufs: das Führungsfahrzeug mit der Laserprojektion und das umgekehrte V der Pacemaker waren Ergebnis umfangreicher Analysen und Experimente. Einen unmittelbaren Eindruck davon gibt dieses Video. Ich danke Johanna Ettl für diese eindrucksvolle Dokumentation aus nächster Nähe. 

 

Die 01:59 Challenge als Projekt betrachtet

Das war ein Projekt der besonderen Art. Wie wurde dieses geplant und abgewickelt? Was können wir daraus für unsere Projekte lernen? Das ist auch für jene interessant, die mit Marathon nichts am Hut haben. 

 Ich habe dazu einen Artikel im Projektmagazin geschrieben: Die 1:59 Challenge – Anatomie eines erfolgreichen Projekts. Der vollständige Artikel ist nur für Abonnenten zugänglich. Ein Abo kann ich sehr empfehlen, es gibt verschiedene Abo-Modelle.

Wer einen Sonderdruck haben möchte, trägt sich am Ende bitte in meine Mailing-Liste ein und bekommt den Sonderdruck sofort zum Download. 

Lessons learned für die Projektmanagement-Community

Vorweg die Schlussfolgerungen, die ich aus der Analyse dieses außerordentlichen Projektes für uns Projektmanager gezogen habe: 

    • Es ist wichtig, dass der Projektauftraggeber hinter einem Projekt steht und inhaltlich versteht, welche Herausforderungen in einem Projekt zu bewältigen sind.
    • Die Identifikation aller Beteiligten mit dem Projektziel erspart viel an Overhead, sei es im Bereich der Planung, der Projektsteuerung oder des Controllings.
    • Partnerschaftliche Zusammenarbeit von motivierten Profis ist die beste Voraussetzung für Höchstleistungen. Allerdings ist die Kette so stark wie ihr schwächstes Glied. In jedem Teilprojekt steckte das Potenzial, das Gesamtvorhaben zum Scheitern zu bringen.
    • In Abwandlung von Peter Drucker gilt: „Culture eats methodology for breakfast“. Nur durch eine Projektkultur, die auf Höchstleistung ausgerichtet ist, kann ein Ziel, das scheinbar jenseits der Machbarkeitsgrenze liegt, erreicht werden.
    • Alle Projektmanagementleistungen wären wertlos, wenn der zentrale Prozess, hier die Leistung von Eliud Kipchoge – aus welchem Grund auch immer – nicht zustande gekommen wäre.

Das Titelbild hat mir Vienna City Marathon zur Verfügung gestellt.
©  VCM – Michael Gruber. 

Und hier noch eine persönliche Anmerkung, ich war auch hier 😉

Interessiert am vollständigen Artikel? Gerne. Bitte hier eintragen und ein Sonderdruck kommt sofort zum Download.

Und noch ein Nachtrag vom Berlin Marathon am 25. 9. 2022. Er steigert sich weiter, hier die unglaublichen letzten Minuten zum Ziel und das Siegerinterview:

MS Power Platform Release Wave 2 / 2023: Updates & Features

News und Updates zu Power Platform

Eine Plattform, 5 Microsoft-Dienste, unendliche Möglichkeiten

Die Low-Code-Plattform verwendet neben den klassischen textbasierten Programmiersprachen überwiegend visuelle und grafische Werkzeuge für optimale User Experience. Power Platform ist nicht eine zentrale Anwendung: Sie umfasst eine Vielzahl von Applikationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Alle Applikationen haben eines gemeinsam: Sie basieren auf einer zentralen Datenbasis, dem Dataverse.

Was kann Power Platform?

  • Power Apps: Low-Code-Geschäftsanwendungen erstellen
  • Power Pages (ehemals Power Apps Portals): Sichere Geschäftswebsites erstellen
  • Power Automate (ehemals Microsoft Flow): Schnelle & sichere Automatisierung von Prozessen
  • Power Virtual Agents: Eigener Chatbot für Ihre Website und Zielgruppe
  • Power BI: Controlling, Datenvisualisierung & Reporting

Dataverse

Microsoft 365 Business Chat / Copilot erhält Zugriff auf Dataverse

Microsoft 365 Business Chat / Copilot erhält Zugriff auf Dataverse
Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion: August 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: März 2024
Quelle: Microsoft

Microsoft Business Chat und Microsoft 365 Copilot sind beides Technologien der künstlichen Intelligenz (KI): Sie wurden mit der Absicht entwickelt, Ihnen zu helfen, Aufgaben und Aktivitäten schneller und effizienter zu erledigen und mit weniger Aufwand Erkenntnisse über Kundendaten zu gewinnen.

Der Business Chat ist eine Unterfunktion von Microsoft 365 Copilot und wartet als Chatpartner in Microsoft Teams auf Anfragen oder auch in Bing, sofern sich der User mit seinem Geschäftskonto angemeldet hat. Es ermöglicht den Mitarbeitern Fragen zu Unternehmensdaten zu stellen, deren Antworten auf Basis aller Informationen generiert werden, die wiederum von Dataverse oder Microsoft Graph unterstützt werden. Hierzu gehören zum Beispiel alle Daten aus Microsoft 365, Dynamics 365 und PowerApps. Sicherheits-, Compliance und Datenschutzrichtlinien werden hierbei vom Business Chat übernommen und befolgt.

Verbesserungen bei Formelspalten

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion: September 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: Dezember 2023
Quelle: Microsoft

Die Formelspalte erhält zusätzliche Funktionen der mittlerweile veralteten berechneten Spalte. Formelspalten verwenden die Power Fx-Syntax, die Office Excel ähnelt. Langfristig soll die Formelspalte die berechnete Spalte ersetzen. Bisher fehlen jedoch noch einige Funktionen, die die berechnete Spalte bereits abgedeckt hat. Hierzu zählt u.a. die Unterstützung von Währungs- oder Optionsspalten oder auch die Unterstützung von für Datum und Uhrzeiten mit lokaler und Zeitzonen des Benutzers.

Rollup-Logik mit Hilfe von Power Fx definieren

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion: Januar 2024
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: März 2024
Quelle: Microsoft

Rollup-Spalten ermöglichen es den Benutzern, aggregierte Daten aus einer Beziehung zwischen zwei Tabellen zu berechnen. Power Fx-Rollup-Spalten nutzen eine moderne Oberfläche mit Low-Code Formeln anstatt der bisherigen Rollup Spalten in der veralteten Oberfläche.

Steigerung des Geschäftswerts durch saubere Daten

Aktiviert für: Benutzer (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion: –
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: März 2024
Quelle: Microsoft

Durch KI-gestützte Validierung von Spaltenwerten soll die Qualität der Daten stark verbessert werden. Zunächst wird der Spaltentyp „E-Mail“ eingeführt, der eine verbesserte Validierung von gültigen E-Mail Adressen enthält. In Zukunft könnte diese Validierung auch auf weitere Werttypen wie zum Beispiel Telefonnummern oder Adressen ausgeweitet werden.

Nach Aktivierung der Funktion und Eingabe einer E-Mailadresse, reagiert die E-Mail-Spalte wie folgt: Zunächst wird die vom User eingetragene E-Mailadresse überprüft; nach wenigen Sekunden ist die Validierung dann abgeschlossen.

Power Apps

Reaktionsfähige Layoutvorlagen in Canvas Apps

Aktiviert für: Administratoren, Ersteller, Marketingspezialisten, Analysten (automatisch)
Öffentliche Vorschauversion: März 2024
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: –
Quelle: Microsoft

Die neuen Layouts sind auf gängige Szenarien zugeschnitten und passen sich automatisch an unterschiedliche Fenstergrößen an. Damit werden die Apps nicht nur an verschiedenen Desktop-PCs, sondern auch auf gängigen Tablets oder Smartphones angepasst dargestellt. Dies ermöglicht es Erstellern, Entwicklern & Co, schnell eine App für verschiedene Geräte zu erstellen und sorgt für eine einheitliche Benutzererfahrung unabhängig vom Gerät.

Copilot-Unterstützung durch natürliche Sprache oder Beispielen, Power Fx-Formeln zu schreiben

Aktiviert für: Benutzer durch Administratoren, Ersteller, Analysten
Öffentliche Vorschauversion: Oktober 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: –
Quelle: Microsoft

Sie können Copilot nutzen, um Power Fx-Formeln in natürlicher Sprache oder durch Bereitstellung von Beispielen zu schreiben. Diese Funktionalität war bereits über Power Apps Ideas nutzbar, wird nun aber mit in den Copilot integriert für eine noch bessere Benutzererfahrung.

Copilot nutzen um Apps, in Power Apps Studio, zu bauen und zu bearbeiten

Aktiviert für: Benutzer durch Administratoren, Ersteller, Analysten
Öffentliche Vorschauversion: Oktober 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: –
Quelle: Microsoft

In Power Apps Studios können Ersteller nun Copilot nutzen, um Apps in natürlicher Sprache zu bauen und zu editieren. Sie haben nun die Möglichkeit, z.B. Bildschirme und Steuerelemente hinzuzufügen, Eigenschaften zu ändern und Datenverknüpfungen einzufügen.

Dabei können einfache Aufforderungen genutzt werden, wie z.B.:

  • Füge meiner Kopfzeile einen Button hinzu
  • Ändere meine Beschriftungen auf Schriftgröße 18
  • Verbinde meine Galerie mit meiner Account-Tabelle

Ändern der Größe und Position des Power Fx Editos in Power Apps Studio (Canvas-Apps)

Aktiviert für: Benutzer durch Administratoren, Ersteller, Analysten
Öffentliche Vorschauversion: März 2024
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: –
Quelle: Microsoft

Aktuell ist das Power Fx Editor-Fenster in Power Apps Studio oben fixiert und verfügt nur über limitierte Möglichkeiten zur Positionierung. Nun kann dieses Fenster erweitert werden, ohne die zu bearbeitende Canvas App zu überdecken.  Zudem kann das Fenster so fixiert werden, dass Formelbearbeitung und das UI-Design der Canvas App nebeneinander nutzbar sind.

Weiterleitung neuer Ersteller zu ihren eigenen Entwicklungsumgebungen in Power Apps

Aktiviert für: Benutzer durch Administratoren, Ersteller, Analysten
Öffentliche Vorschauversion: August 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023
Quelle: Microsoft

Power Platform-Administratoren können für verwaltete Umgebungen neue Ersteller zu ihren eigenen Entwicklerumgebungen weiterleiten, wenn sie zur Portalseite wechseln anstatt zur Standardumgebung.

Power Virtual Agents

Dataverse als Quelle für automatisch KI-generierte Antworten

Aktiviert für: Benutzer durch Administratoren, Ersteller, Analysten
Öffentliche Vorschauversion: –
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023
Quelle: Microsoft

Power Virtual Agents bietet den Benutzern aktuell die Möglichkeit, generische Antworten automatisch und durch KI unterstützt auf Basis einer Website oder SharePoint Bibliothek zu erstellen. Diese Funktionen werden im Dataverse als Wissensspeicher ausgeweitet. Das hat zur Folge, dass Ersteller die Virtual Agents schneller und auf Basis der bereits bestehenden Daten einrichten können.

AI Builder

Automatisches Transkribieren von Sprache in Text

Aktiviert für: Benutzer durch Administratoren, Ersteller, Analysten
Öffentliche Vorschauversion: März 2024
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: –
Quelle: Microsoft

Schnelles und präzises Transkribieren von Audio in Text wird nun in mehr als 100 Sprachen und Varianten möglich. Modelle können für domänenspezifischen Terminologien angepasst werden, um eine bessere Genauigkeit zu gewährleisten.

Power Automate

Massenverwaltung von besitzerlosen Flows

Aktiviert für: Benutzer durch Administratoren, Ersteller, Analysten
Öffentliche Vorschauversion: November 2023
Vorabzugriff:
Allgemeine Verfügbarkeit: März 2024
Quelle: Microsoft

Administratoren ist nun die Massenverwaltung von Flows möglich, die über einen Besitzer laufen, der nicht mehr im Unternehmen ist.

Fortan können Administratoren den Flows über die Massenverwaltung neue Besitzern zuweisen oder sie stoppen. Hierbei werden nützliche Informationen (z.B. der letzte Besitzer oder die Anzahl der Tage seit der letzten Ausführung des Flows) im Power Admin Center angezeigt.

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LANCOM LX6500 | Raab IT

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

 

Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG
Gartenstraße 28 · 89547 Gerstetten

Handelsregister: HRA 661214
Registergericht: Ulm an der Donau

Vertretungsberechtigter Gesellschafter:
Jochen Raab und Klaus Raab

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Raab Verwaltungs GmbH · Sitz Gerstetten, AG Ulm, HRB 724877

CA – Zertifizierungsstellen-Zertifikat: siehe extra Seite

Kontakt
Team Vertrieb: 07323 9527 0
Team Service: 07323 9527 20
Kostenlose Kunden-Hotline: 0 800 1013398
Fax: 07323 9527 27
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
USt.ID-Nr.:DE813774911
USt-Nr.: 64078 / 01855

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Jochen Raab und Klaus Raab
Gartenstraße 28 · 89547 Gerstetten

 

Realisierung
Konzeption | Gestaltung | Programmierung: designQUARTIER
Photographie: Florian Thierer

 

Haftungssausschluss
Die Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

 

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Rechtswirksamkeit
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Raab IT Systemhaus GmbH & CO. KG
Klaus Raab und Jochen Raab
Gartenstrasse 28 · 89547 Gerstetten
Tel.: 07323 9527 0
Fax: 07323 9527 27
E-Mail: [email protected]

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Der Datenschutzbeauftragte ist:
Bernd Herrig
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E-Mail: [email protected]

 

2. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehört z. B. Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer, Firma oder auch die Position. Keine personenbezogenen Daten sind z.B. Informationen, die nicht direkt mit Ihrer wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden – wie z.B. die Anzahl der Nutzer einer Website.

 

3.Rechtliche Grundlage der Erhebung:
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

 

4. Besuch der Website und Datenerfassung

4.1. Server-Log-Dateien
Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert.

Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • Name und URL der abgerufenen Datei,
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers.

Die Verarbeitung der genannten Daten erfolgt von uns zu folgenden Zwecken:

  •  Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung.

4.2. Widerspruchsmöglichkeit:
Zur Bereitstellung der Website sind die unter 4.1 genannten Daten zwingend erforderlich. Es besteht keine Möglichkeit zum Widerspruch.

 

5. Kontaktaufnahme

5.1. Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet.

5.2 Sofern Sie per E-Mail oder über ein Kontaktformular eine Anfrage oder dergleichen übermitteln, d.h. Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

5.3. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre. Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (Ende handelsrechtlicher (6 Jahre) und steuerrechtlicher (10 Jahre) Aufbewahrungspflicht).

5.4 Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

 

6. Recht auf Auskunft-, Widerspruchs-, Lösch-, Berichtigungs- und Beschwerderecht
Laut der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, sowie den Zweck der Datenverarbeitung sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Beschwerden wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder Sie nehmen direkt Kontakt mit der zuständigen Aufsichtsbehörde auf.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Königstraße 10a, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 – 0
Fax: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

 

7. Sicherheitsmaßnahmen
Nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO haben wir die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, damit Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch geschützt und der Öffentlichkeit unzugänglich sind. Wenn Sie mit uns per E-Mail in Kontakt treten, weisen wir Sie darauf hin, dass wir die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht zu 100% gewährleistet können. Inhalte einer Email können unter Umständen von Dritten eingesehen werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sofern Sie uns vertrauliche Informationen zusenden wollen, uns diese Informationen auf dem Postweg zu senden.

 

8. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis, Sie hierfür eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von IT-Unternehmen, Webhostern etc.). Die Verarbeitung von Daten erfolgt auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ und geschieht auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

 

9. Widerspruch gegen Werbe-Mails / Spam-Emails
Wir Widersprechen der Nutzung von den im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht angeforderter Werbung und Sonstigem. Wir behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Informationen, wie etwa durch Spam-E-Mails, vor.

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Raab IT-Systemhaus GmbH & Co. KG
Gartenstraße 28, 89547 Gerstetten
Stand: 07.09.2020

 

1. Regelungen für alle Vertragsarten 

1.1 Geltungsbereich / kundenseitige Bedingungen

1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für den Handel mit Hard- und Software, die Erbringung von IT-Dienstleistungen und Hosting-Leistungen durch die Fa. Raab IT-Systemhaus GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). 

1.1.2 Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt der Auftragnehmer nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 

1.2 Angebot und Annahme 

1.2.1 Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser AGB. 

1.2.2 Angebote des Auftragnehmers haben eine Bindefrist von 30 Tagen, sofern sie nicht als freibleibend bezeichnet sind. 

1.2.3 Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Auftragnehmers. Der Vorrang der Individualabrede gem. § 305b BGB bleibt unberührt.

1.3 Leistungserbringung 

1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 

1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator vom Auftragnehmer Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. 

1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 

1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. 

1.3.5 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers. 

1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden. 

1.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.4.1 Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen. Fracht, Verpackung, Versicherung werden ab Werk, unfrei in Rechnung gestellt. Die Entsorgung von Altgeräten kann vom Auftragnehmer nach Aufwand durchgeführt werden, wenn der Kunde dies bestellt. 

1.4.2 Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Bei Auftragswerten über EURO 10.000,– (bei ONLINE-Aufträgen über EURO 5.000,–) netto gelten auch gegenüber Leasinggesellschaften folgende Zahlungsbedingungen: 

– 50 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Lieferung, 20 % bei Abnahme. 

Im Fall des Leasings oder der Finanzierung muss dem Auftragnehmer die schriftliche Bestätigung der Leasingfirma oder des Finanzierungsinstitutes spätestens 4 Wochen vor der Auslieferung vorliegen. Andernfalls gilt zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden der entsprechende Barpreis. 

1.4.3 Sofern Leistungen außerhalb des in der Leistungsbeschreibung angegebenen Servicezeitraums erbracht wurden, werden Stundensätze mit Zuschlägen gemäß der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen berechnet. 

1.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen des Auftragnehmers berechnet. Soweit eine Preisliste des Auftragnehmers vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der beim Auftragnehmer üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen in Textform widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt. 

1.4.5 Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters vom Auftragnehmer berechnet. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden. 

1.4.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Reisekosten, Nebenkosten und Materialkosten gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste für Dienstleistungen des Auftragnehmers vergütet. 

1.4.7 Monatliche Service- und Pflegepauschalen sowie monatliche ONLINE-Gebühren werden jeweils vierteljährlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug erstmalig anteilig für das restliche Quartal mit Laufzeitbeginn zahlbar. Einzelleistungen werden ggf. fallweise abgerechnet. 

1.4.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder des Auftragnehmers anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

1.5 Eigentumsvorbehalt

1.5.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

1.5.2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall. 

1.5.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Auftragnehmer in Höhe des mit diesem vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

1.5.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Auftragnehmer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Auftragnehmers gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an den Auftragnehmer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

1.5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.”

1.6 Leistungstermine, Verzug 

1.6.1 Feste Leistungstermine sind ausdrücklich in Textform zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 

1.6.2 Wenn eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt (“Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die 

Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten. 

1.6.3 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. 

1.6.4 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen vom Auftragnehmer innerhalb angemessener gesetzter Frist in Textform erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Auftragnehmer den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

1.6.5 Gerät der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht. 

1.6.6 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 5 % 

dieses Preises. 

1.7 Laufzeit 

1.7.1 Soweit keine gesonderten Regelungen zwischen den Vertragspartner vereinbart wurden, wird ein Vertrag, der ein Dauerschuldverhältnis zum Inhalt hat, unbefristet geschlossen. Nach Ablauf eines Jahres kann ein unbefristeter Vertrag mit einer Frist von 3 Monat zum Kalenderjahresende gekündigt werden. 

1.7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. 

1.7.3 Kündigungserklärungen sind nur in Textform wirksam. 

1.8 Rangregelung, Austauschverhältnis 

1.8.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge: 

a) Die Leistungsbeschreibungen, 

b) diese AGB,

c) die Regelungen des BGB und HGB, 

d) weitere gesetzliche Regelungen. 

Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren. 

1.9 Mitwirkungspflichten des Kunden 

1.9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige 

Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde den Auftragnehmer auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung. 

1.9.2 Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch vom Auftragnehmer unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde dem Auftragnehmer den freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware. 

1.9.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen vom Auftragnehmer gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei 

mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. 

1.9.4 Der Kunde hat Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. 

1.9.5 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die vom Auftragnehmer erteilten Hinweise befolgen. 

1.9.6 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Arbeiten einzustellen. 

1.9.7 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang mit diesen AGB abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner dem Auftragnehmer die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht vom Auftragnehmer geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der 

Auftragnehmer darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für den Auftragnehmer offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind. 

1.9.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten des Auftragnehmers bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 

1.9.9 Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen – auch in künftigen Versionen – urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf der vorherigen Einwilligung des Auftragnehmers in Textform. Quellprogramme hat der Auftragnehmer nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung in Textform zu liefern. 

1.9.10 Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der AGB des Auftragnehmers sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen. 

1.9.11 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist. 

1.9.12 Der Auftragnehmer kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit 

a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder 

b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder 

c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt. 

1.9.13 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer jede Veränderungen bei den Mitarbeitern und Usern der des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung des Auftragnehmers von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen. 

1.9.14 Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf den vom Auftragnehmer betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für den Auftragnehmer kommt. Soweit aufgrund von genutzten oder gespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer gestellt werden, wird der Kunde den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freistellen. 

1.9.15 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Kunde für ein ordnungsgemäßes Lizenzmanagement verantwortlich. Soweit Software vom Auftragnehmer beigestellt wird, kann eine Lizenzierung auf den Kunden erfolgen. Wenn der Auftragnehmer die Vergütung für die auf den Kunden lizenzierte Software gezahlt hat, ist die Software bei Beendigung der betreffenden Leistungsbeschreibung oder des gesamten Vertrages über den Infrastrukturbetrieb an den Auftragnehmer herauszugeben und/oder zu übertragen. Der Kunde wird dazu alle notwendigen Erklärungen abgeben und Handlungen 

durchführen, die die Herausgabe und/oder Übertragung und eine weitergehende Nutzung der Software durch den Auftragnehmer ermöglichen. 

1.9.16 Änderungen an Leistungen des Auftragnehmers oder an der des Auftragnehmers betriebenen IT-Infrastruktur durch den Kunden sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer zulässig. Soweit nicht abgestimmte Änderungen zu Mehraufwänden bei dem Auftragnehmer führen, sind diese vom Kunden gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste zu vergüten. Auch durch nicht abgestimmte Änderungen verursachte Schäden sind vom Kunden zu zahlen. Bei nicht abgestimmten Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden Störungen in der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur verursachen, wird vermutet, dass die Mehraufwände oder Schäden und sonstigen Folgen durch die Änderungen verursacht wurden. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass die Änderungen nicht ursächlich sind. 

1.9.17 Wenn vom Kunden beauftragte Dritte nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmte Änderungen an Leistungen vom Auftragnehmer oder an der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur vornehmen, so ist der Auftragnehmer nicht für Ausfallzeiten, Störungen und Schäden verantwortlich und der Kunde trägt die bei dem Auftragnehmer entstehenden Mehraufwände. 

1.9.18 Der Kunde wird die Leistungen vom Auftragnehmer so einsetzen, dass die Datensicherheit und der Datenfluss im Kommunikationsnetz vom Auftragnehmer nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Gefährden von Kunden installierte Programme, Skripte und Ähnliches den Betrieb des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann der Auftragnehmer unter 

Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz und das Rechenzentrum ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen. 

1.9.19 Für seine Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich um auf Leistungen aus diesem Vertrag zuzugreifen. 

1.9.20 Soweit das Vertragsverhältnis oder Teile des Vertragsverhältnisses enden, wird der Kunde sofort Agenten und vom Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung gestellte Software löschen. Die Verbindung zum Rechenzentrum wird vom Kunden beendet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von IT-Infrastrukturdaten und IT-Dokumentationen, die durch die Nutzung von Agenten oder Software, die vom Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde, entstanden sind. 

1.10 Abtretung von Rechten / Vertraulichkeit, Obhutspflichten, Kontrollrechte 

1.10.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers abtreten. 

1.10.2 Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Knowhow, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. 

1.10.3 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 

1.10.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen oder Schutzroutinen aus Hard- und Software zu entfernen. 

1.10.5 Zur Kontrolle der Einhaltung der Servicebedingungen steht der Auftragnehmer auf Wunsch jederzeit im Jahr ein Inspektionsrecht in den Geschäftsräumen des Kunden zu. 

1.11 Datenschutz 

Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 

1.12 Subunternehmer 

1.12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen. 

1.12.2 Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet der Auftragnehmer weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an. 

1.13 Leistungsstörung, Mängelhaftung 

1.13.1 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich und zwingend in Textform gegenüber dem Aufragnehmer zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus des Auftragnehmers zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich und zwingend in Textform zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 

1.13.2 In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. 

1.13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind. 

1.13.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

1.13.5 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. 

1.14 Haftung 

1.14.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.14. 

1.14.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Auftragnehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. 

1.14.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.14.4. 

1.14.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

1.14.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 

1.14.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Auftragnehmers. 

1.14.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). 

1.14.8 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstige Programmerneuerung übernimmt der Auftragnehmer nicht. 

1.15 Höhere Gewalt 

1.15.1 Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmengen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse, die die Leistungserbringung verringern, 

verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. 

1.15.2 Wird infolge der Störung die Leistungserbringung um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungskontingente unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen. Sonstige Ansprüche für den Kunden bestehen nicht. 

1.16 Schutzrechte Dritter 

1.16.1 Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des  Auftragnehmers in der Software und an der Hardware nicht beseitigen, sondern gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen. 

1.16.2 Der Auftragnehmer stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an des Auftragnehmers entwickelten und überlassenen Programmen und/oder Hardware in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform verbunden und in keinem Fall die Hardware und/oder Software bestimmungswidrig genutzt haben. 

1.16.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software- oder Hardware-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein vom Auftragnehmer geliefertes Produkt hingewiesen wird. 

1.17 Obhuts-, Anzeige- und Duldungspflichten des Kunden 

1.17.1 Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Passwörter und Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen. 

1.17.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Administratorenrechte nur berechtigten Mitarbeitern zur Verfügung steht. 

1.18 Nutzungsrechte 

1.18.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer, das sich auf den jeweiligen vertragszweck und die vom Kunden erworbene Anzahl der Lizenzen erstreckt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechtigt dies den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet. 

1.18.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 1.18.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. 

1.18.3 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. 

1.18.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer frei 

widerruflich eingeräumt. 

1.18.5 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

1.19 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen 

1.19.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Leistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei dem Auftragnehmer. 

1.19.2 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

1.20 IT-Sicherheit 

1.20.1 Für die Maßnahmen zur IT-Sicherheit ist der Kunde verantwortlich. Dies betrifft auch die Notfallorganisation. Der Kunde erstellt ein IT-Sicherheits- und ein Notfallkonzept. 

1.20.2 Der Auftragnehmer legt weitergehende Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie die Anforderungen an den Kunden jeweils in einem eigenen Dokument fest. 

1.21 Zustellungen 

1.21.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Anschrift/Fax-Nummer dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die oben genannte oder eine aktualisierte Adresse/Fax-Nummer abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich Adresse/Fax-Nummer zwischenzeitlich geändert hatte, und eine Mitteilung hierüber unterblieben ist. 

1.22 Exportkontrollvorschrift 

1.22.1 Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. 

1.22.2 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 

1.23 Rechtswahl 

1.23.1 Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

1.24 Change Request 

1.24.1 Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des Leistungsumfanges zu verlangen. Eine Änderung des Leistungsumfanges liegt vor, wenn der Auftragnehmer eine andere Leistung als die in diesem Vertrag festgelegte erbringen soll. 

1.24.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Änderungswunsch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Projekt, zeitliche Verzögerungen sowie die Vor- und Nachteile für das Projekt, insbesondere Gefährdungen der Projektergebnisse, zu bewerten und dem Kunden diese Bewertung unverzüglich in Textform zu übermitteln. In dieser Mitteilung sind darüber hinaus Alternativen aufzuzeigen, mit deren Hilfe das vom Kunden gewünschte Ergebnis kostengünstiger und/oder effektiver erreicht werden kann. 

1.24.3 Änderungen, die in den Risikobereich des Auftragnehmers fallen, sind nicht gesondert zu vergüten. Die Änderung fällt dann in den Risikobereich des Auftragnehmers, wenn der Auftragnehmer sie zu vertreten hat. 

1.24.4 Liegt ein Fall der Ziffer 1.24.3 nicht vor, so werden die Vertragspartner auf Grundlage einer für diesen Fall abzuschließenden Änderungs- bzw. Nachtragsvereinbarung eine angemessene Anpassung des Leistungsinhaltes, der Leistungsfristen (soweit dies erforderlich ist) sowie der Vergütung (soweit dies erforderlich ist) vereinbaren. Die Anpassung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Preisliste vom Auftragnehmer. Ohne eine entsprechende Vereinbarung der Vertragspartner verbleibt es in 

jedem Fall bei den vereinbarten Fristen, der vereinbarten Vergütung und den Leistungsinhalten. 

1.25 Gerichtsstand 

1.25.1 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des  öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen, die auf Grund dieses Vertragsverhältnisses und im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Geschäftssitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 

1.26 Schlussbestimmungen 

1.26.1 Alle Bestellungen und Aufträge bedürfen der (Auftrags-)Bestätigung in Textform durch den Auftragnehmer. Auf diese Form kann nur aufgrund Vereinbarung in Textform verzichtet werden. 

1.26.2 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ein mündlicher Verzicht auf die Textform wird ausgeschlossen. 

1.26.3 Der Vorrang der Individualvereinbarung gem. § 305b BGB bleibt unberührt.

1.26.4 Alle Ansprüche aus dem Vertrag mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verjähren in 12 Monaten. 

1.26.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb vom Auftragnehmer durch automatisierte Datenverarbeitung. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Auftragnehmer elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 

1.26.5 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 

 

2. Regelungen für Kauf von Hardware und/oder Software 

2.1 Anwendungsbereich 

2.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 2 regeln den Kauf von Hardware und/oder Software. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

2.2 Leistungsbeschreibung 

2.2.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

2.2.2 Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen. 

2.2.3 Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet. 

2.2.4 Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl des Auftragnehmers elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist. 

2.2.5 Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der aktuellen Version von Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand. 

2.3 Untersuchungs- und Rügepflicht 

2.3.1 Der Kunde wird gelieferte Hardware und/oder Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen, unter anderem im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit der Hardware und/oder grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer innerhalb weiterer 8 Werktage zwingend in Textform gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. 

2.3.2 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Ziffer 2.3.1. dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. 

2.3.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Hardware und/oder Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 

2.4 Sachmängel und Aufwandsersatz 

2.4.1 Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Soweit der Auftragnehmer eine Umgehungslösung bei aufgetretenen Fehlern anbieten, gilt die Leistung als nicht mangelbehaftet. In einem solche Fall ist der Auftragnehmer auch berechtigt, Änderungen an der Konfiguration der Hard- und Software vorzunehmen, wenn dadurch die Betriebsfähigkeit einzelner 

Hardware oder der Hardware insgesamt nicht beeinträchtigt wird. 

2.4.2 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Auftragnehmers von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. 

Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbare oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die 

Beseitigung eines Sachmangels nicht. 

Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 1.13 ergänzend. 

2.4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl des Auftragnehmers entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzes. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt. Schlägt die zweifache Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht 

durchzuführen, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu. Bezüglich des Schadens- oder Aufwendungsersatzes gilt Ziffer 1.12. Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Auftragnehmer führt zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben. 

2.5 Einsatzrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung 

2.5.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang in Deutschland einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet. 

2.5.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 1.17.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. 

2.5.3 Der Kunde darf das Einsatzrecht je Software auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet. 

2.5.4 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. 

2.5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden, soweit die vertraglich vereinbarten technischen Voraussetzungen eingehalten werden. 

2.5.6 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer frei widerruflich eingeräumt. 

2.5.7 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

2.6 Systemvoraussetzungen für Software 

2.6.1 Für die Nutzung der Software müssen die vom Auftragnehmer oder Softwarehersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen ausdrücklich Bezug genommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind. 

2.7 Lizenzbedingungen für Software Dritter 

2.7.1 Soweit Software Dritter eingesetzt wird, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt. 

2.7.2 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller gelten ausschließlich für die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen. Der Kunde erhält die Software Dritter entsprechend der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Softwareherstellers. 

 

3. Hosting 

3.1 Anwendungsbereich 

3.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 3 regeln das Hosting. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

3.2 Leistungsumfang 

3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 

3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 

3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich 

vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 

3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftragnehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 

3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard

und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis 

mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen. 

3.3 Mitwirkungspflichten des Kunden 

3.3.1 Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 

3.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 

3.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes vom Auftragnehmer oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 

3.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Über einen eventuellen Missbrauch des Passworts ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Kunde erhält dann von dem Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem 

Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 

3.3.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung 

vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. 

3.4 Reseller-Ausschluss 

3.4.1 Der Kunde darf die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen. 

3.5 Vergütung 

3.5.1 Die Vergütung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste. 

3.5.2 Der Kunde kann dem Auftragnehmer vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zur Datenübermittlung des Auftragnehmers monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und der Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen. 

3.5.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

3.5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrundeliegende Preisliste zu ändern. Der Auftragnehmer wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der 

Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

3.5.5 Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

3.6 Vertragslaufzeit 

3.6.1 Die vertraglichen Vereinbarungen über das Hosting gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages läuft unbefristet und kann nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. 

3.6.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

3.6.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftragnehmer dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger (per Datenfernübertragung) zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt. 

3.7 Mängelhaftung 

3.7.1 Erbringt der Auftragnehmer die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 

3.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, 

das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

3.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet der Auftragnehmer nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 

3.7.4 Der Kunde hat Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich zwingend in Textform anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. 

3.8 Haftung 

3.8.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist nach den telekommunikationsrechtlichen Vorschriften wie folgt begrenzt. Verstößt der Auftragnehmer bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und bezweckt die Vorschrift oder die Verpflichtung den Schutz des Kunden, so ist die Haftung für Vermögensschäden auf 12.500,– EUR beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung des Auftragnehmers auf drei Millionen EUR jeweils je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. 

Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Im Übrigen gilt die Regelung nach § 44a Telekommunikationsgesetz. 

3.8.2 Außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 3.8.1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 12.500,– EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 

 

4. Regelungen zum Monitoring 

4.1 Anwendungsbereich 

4.1.1 Die Bestimmungen in Ziffer 4 regeln die rechtlichen Bedingungen für das Monitoring. Vorrangig vor der Regelung in Ziffer 4 gelten die Leistungsbeschreibung Monitoring sowie die Leistungsbeschreibungen aus dem jeweiligen Angebot. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

4.2 Leistungserbringung Monitoring 

4.2.1 Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. 

4.2.2 Die Leistungserbringung bezieht sich ausschließlich auf die in der Leistungsbeschreibung genannte Hard- und/oder Software. 

4.2.3 Sofern der Auftragnehmer die Ergebnisse der Leistung schriftlich darstellt, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. 

4.2.4 Das Monitoring ersetzt keine Datensicherung, keinen Virenscanner oder die regelmäßige Pflege und Wartung der Serverhardware und dessen Programme. Seitens des Auftragnehmers wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Klimatisierung und Belüftung des Servers, die Reinigung der Lüftung zur Befreiung von Staub und alle anderen hardwaremäßig notwendigen Maßnahmen zur Betriebserhaltung parallel durchgeführt werden müssen. Gleiches gilt für Datenbankkonsistenzchecks, Datenrücksicherung von externen Datenträgern und alle anderen notwendigen Maßnahmen, um die softwaremäßige Betriebsbereitschaft des Servers zu erhalten. Das Monitoring liefert Zustandsberichte und Alarmierungen. Die Umsetzung von Problemlösungen ist nicht Bestandteil der Leistung. 

 

5. Regelungen zum Online-Backup 

5.1 Anwendungsbereich 

5.1.1 Die Bestimmungen in Ziffer 5 regeln die rechtlichen Bedingungen für das Online-Backup. 

5.1.2 Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. 

5.1.3 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine 100%-ige Sicherheit bei der Datensicherung nicht möglich ist. Es wird daher angestrebt, unter Beachtung der notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen eine möglichst fehlerfreie und funktionierende Datensicherung durchzuführen und zu ermöglichen. Der Auftragnehmer wird sich dabei an dem jeweiligen Stand der Technik orientieren und wenn notwendig Änderungen am Datensicherungskonzept und an der Datensicherung gegenüber dem Kunden anregen. Dies gilt auch für Änderungen oder neue Versionen 

der eingesetzten Software. Auf vom Softwarehersteller beschriebene Sicherheitslücken und die Sicherheit der Datensicherung gefährdende Fehlfunktionen wird der Auftragnehmer ausdrücklich hinweisen. Es ist die Entscheidung des Kunden, ob er die angeregten Verbesserungen und Veränderungen annimmt. 

5.1.4 Die Behebung von Datenverlusten ist gesondert gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten. 

5.1.5 Auf Wunsch des Kunden erfolgt jährlich eine Rücksicherung der Daten, um zu überprüfen, ob die Datenkonsistenz für eine möglichst störungsfreie Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit des Kunden geeignet ist. Weitere Rücksicherungen und Prüfungen der Konsistenz der gesicherten Daten sind gesondert zu vergüten. 

5.2 Mitwirkungspflichten des Kunden 

5.2.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Hard- und Software zur Datensicherung vorzunehmen. Dies betrifft auch aus Sicht des Kunden unerhebliche, geringe und ungefährlich scheinende Änderungen. Auch die Einsatzumgebung der Datensicherung darf nicht geändert werden. 

5.2.2 Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, wenn er Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten an der Hard- und Software zur Datensicherung entdeckt. Beide Vertragspartner sind sich bewusst, dass nur bei hoher Sorgfalt auf allen Ebenen und einer aufmerksamen Zusammenarbeit eine Datensicherung auf höchstem Niveau möglich ist. 

5.2.3 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: 

– Die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie selbst festgelegte zusätzliche Verschlüsselungs-Codes sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern, wenn der Kunde vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben. 

– Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte in vom Anbieter bereitgestellte Programme, einzugreifen oder eingreifen zu lassen. 

– Bei unbegründeten Störungsmeldungen sind die dem Anbieter durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen wenn keine Störung der technischen Einrichtungen des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. 

– Alle vom Kunden autorisierten Nutzer sind verpflichtet, ihrerseits die in diesem Punkt aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. 

– Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, eine lokale Datensicherung für Desaster-Recovery-Zwecke bspw. per Imaging-Software regelmäßig durchzuführen. 

5.3 Wartungsfenster 

5.3.1 Zu Wartungszwecken kann der Auftragnehmer die Online Backup-Plattform außer Betrieb nehmen (Wartungsfenster). Der Auftragnehmer ist bemüht, diese Wartungsfenster außerhalb der Hauptanwendungszeiten zu nutzen und informiert den Kunden rechtzeitig vor einer Inanspruchnahme. Die Zeiträume von Wartungsfenstern fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. 

 

6. Fernwartung 

6.1 Anwendungsbereich 

6.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 6 regeln die Fernwartung. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

6.1.2 Der Auftragnehmer führt die Fernwartung ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden durch. Er verwendet Daten, die ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages bekannt geworden sind, nur für Zwecke der Fernwartung. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Soweit möglich, erfolgt die Fernwartung am Bildschirm ohne gleichzeitige Speicherung. 

6.1.3 Der Auftragnehmer wird alle vereinbarten Maßnahmen vertragsmäßig abwickeln. Die für den Kunden verarbeiteten Daten werden von den sonstigen Datenbeständen getrennt. Die notwendige Datenübertragung zum Zwecke der Fernwartung muss in verschlüsselter Form erfolgen; Ausnahmen sind besonders zu begründen. Die Verschlüsselung erfolgt durch die Fernwartungssoftware. Einzelheiten zu der Software und der Verschlüsselung ergeben sich aus der Leistungs- und Produktbeschreibung der Software. 

6.1.4 Der Auftragnehmer teilt dem Kunden vor Beginn der Fernwartung schriftlich, per E-Mail oder über das Internet mit, welche Mitarbeiter er für die Fernwartung einsetzen wird und wie diese Mitarbeiter sich identifizieren werden. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers verwenden möglichst sichere Identifizierungsverfahren. 

6.1.5 Der Beginn der Fernwartung ist telefonisch anzukündigen, um den Beauftragten des Kunden die Möglichkeit zu geben, die Maßnahmen der Fernwartung zu verfolgen. 

6.1.6 Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Kunde berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften. 

6.1.7 Die Fernwartung von Privatgeräten aus ist nicht gestattet. Soll im Einzelfall davon abgewichen werden, bedarf dies einer gesonderten Zustimmung des Kunden. 

6.1.8 Wurden Daten des Kunden im Zuge der Fernwartung kopiert, so sind diese nach Abschluss der konkreten Fernwartungsmaßnahme zu löschen. Dies gilt nicht für Daten, die zur Dokumentationskontrolle und für Revisionsmaßnahmen der Fernwartung benötigt werden. 

6.1.9 Für die Sicherheit erheblicher Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu angewandten Verfahren sind mit dem Kunden abzustimmen. 

6.1.10 Der Kunde hat das Recht, die Fernwartung zu unterbrechen, insbesondere wenn er den Eindruck gewinnt, dass unbefugt auf Daten zugriffen wird. Die Unterbrechung kann erfolgen, wenn eine Fernwartung mit nicht vereinbarten Hard- und Software-Komponenten festgestellt wird. 

6.1.11 Werden zum Zwecke der Fernwartung Unterbrechungen von Programmabläufen erforderlich, so hat der Mitarbeiter des Auftragnehmers hierzu und zu dem späteren Verfahren zum Wiederanlaufen vorab den Kunde zu informieren. 

6.1.12 Der Auftragnehmer erstellt eine Dokumentation über die erfolgten Wartungsarbeiten und Arbeiten zur Beseitigung von Störungsfällen. Der Auftragnehmer hält diese Protokollierung mindestens ein Jahr zur Information bereit. 

6.1.13 In einem User Help Desk System erfasst der Auftragnehmer Beginn, Dauer, Art und Umfang der durchgeführten Wartungs- und Fernwartungsarbeiten sowie die betroffenen Geräte und die betroffenen Programme. Bei Instandsetzungsarbeiten trägt der Auftragnehmer zusätzlich Zeitpunkt und Inhalt der Störungsmeldung, die festgestellte Fehlerquelle, die telefonisch veranlassten Maßnahmen, die Fernwartungsleistungen, die vor Ort durchgeführten Wartungsarbeiten sowie den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft ein. 

6.2 Pflichten des Kunden 

6.2.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Fernwartung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen bleibt der Kunde verantwortlich. 

6.2.2 Der Kunde hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Ablauf der Fernwartung zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. 

6.2.3 Weisungsberechtigte Personen des Kunden sind in einem gesonderten Dokument festgelegt. Weisungsempfänger beim Kunden sind ebenfalls in einem gesonderten Dokument festgelegt. 

6.2.4 Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des Ansprechpartners wird der jeweilige Vertragspartner unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner einen Nachfolger bzw. einen Vertreter mitteilen. 

6.2.5 Im System des Kunden werden alle Zugriffe, die für Wartungsarbeiten erfolgen, protokolliert. Die Protokollierung muss so erfolgen, dass sie in einer Revision nachvollzogen werden kann. Die Protokollierung darf vom Auftragnehmer nicht abgeschaltet werden. 

6.2.6 Der Kunde informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind, oder einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen. 

6.2.7 Wenn der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht erbringt und Behinderungen eintreten, verlängern sich automatisch die Fälligkeiten und die Fristen für den Auftragnehmer. In der Regel verlängert sich die Frist angemessen um die Dauer der Verzögerung. 

6.3 Bereitstellung der Leistungen 

6.3.1 Der Auftragnehmer stellt die Leistungen dem Kunden ab Zugang der Zugangscodes zur Verfügung. 

6.3.2 Für die Autorisierung der Inanspruchnahme der Leistungen erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass es Dritten nicht zugänglich ist. 

6.3.3 Über einen eventuellen Missbrauch des Passworts ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Kunde erhält dann vom Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 

 

– Ende –

Risikomanagement – Was uns (nicht nur, aber umso deutlicher) die Corona-Krise lehrt

Das Thema Risikomanagement ist in Zeiten der Corona Krise besonders aktuell und relevant. Ich muss allerdings gestehen, dass ich dazu ein sehr ambivalentes Verhältnis habe.

Einerseits halte ich dieses Thema für sehr wichtig, habe mich auch schon mehrmals in diesem Blog mit diesem Thema beschäftigt. Im folgenden Text gibt es dazu Links an der entsprechenden Stelle. Andererseits halte ich das, was ich in Projekten, jedenfalls in meinem Erfahrungsbereich, unter dem Titel Risikomanagement erlebt habe, für verzichtbar und in weiten Teilen für eine Zeitverschwendung.

Risikomanagement – Die Standards

Das Risikomanagement beinhaltet lt. ISO21500 folgende Prozesse:

  • Ermitteln der Risiken
  • Risikobewertung
  • Risikobehandlung
  • Risikocontrolling.

PMI definiert Risikomanagement im PMBOK etwas ausführlicher:

1) Risk Management Planning: Es wird festgelegt, wie das Risikomanagement im konkreten Projekt organisiert wird.

2) Risk Identification: Beim Projektstart und dann als regelmäßig wiederholter Prozess im weiteren Verlauf des Projektes werden Risiken identifiziert. Wie oft und wer daran beteiligt ist, muss im Planungsprozess definiert werden.

3) Qualitative Risk Analysis: Die identifizierten Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit (Probability) und ihrer Auswirkung (Impact) bewertet. So können sie Risikoklassen zugeordnet werden, die Entwicklung der einzelnen Risiken kann im Längsschnitt verfolgt werden.

4) Quantitative Risk Analysis: Eine quantitative Risikoanalyse wird in der Regel nur bei hoch priorisierten Risiken durchgeführt. Es werden idealerweise monetäre Größenordnungen ermittelt. Die Logik ist ähnlich jener, mit der ein Versicherungsunternehmen die Versicherbarkeit eines Risikos und die dafür erforderliche Prämie ermittelt.

5) Risk Response Planning: Geeignete Gegenmaßnahmen werden definiert für den Fall, dass ein Risiko schlagend wird, es also zum Problem wird. Es kann auch entschieden werden, dass ein Risiko in Kauf genommen werden muss, ohne dass man Gegenmaßnahmen mit hinreichender Wirksamkeit definieren kann.

6) Risk Monitoring and Control: Das Risikomanagement ist ein kontinuierlicher Prozess über den gesamten Projektlebenszyklus hinweg. Potenzielle oder eingetretene Risiken sollten laufend idenfiziert und proaktiv auf Grundlage des „Risk Response Planning“ gelöst werden.

Soweit so gut, das sind logische, wenn auch sehr generische Vorgänge. Man kann wenig dagegen sagen, es hat aber auch keinen hohen Erkenntniswert. Ich habe in meiner Praxis regelmäßig erlebt, dass als Ergebnis der Risikoidentifikation eine lange Liste von sehr konkreten, allerdings relativ trivialen Risiken vorlag. Die dazu erarbeiteten Kategorisierungen, Quantifizierungen und Maßnahmenpläne waren von geringer Relevanz für die weitere Projektarbeit. Ich habe auch nie erlebt, dass bei Auftreten von Problemen jemand diese Dokumente zur Hand genommen und daraus die zu setzenden Maßnahmen abgeleitet hätte.

Risikomanagement – die Lehren aus Corona

Was lernen wir aus dem bisherigen Verlauf der Corona Krise für das Risikomanagement? Wenn das Problem groß genug ist, dann ändern sich die Logiken, in denen agiert wird. Der Wiener Stadtrat für Gesundheit Peter Hacker im Interview mit dem Falter sagt das ganz klar: „Es gibt keine Bedienungsanleitung, wie man durch die Krise kommt, sehr wohl aber eine Organisationsfestlegung. In der Krise geht die Organisation weg von der Matrixstruktur hin zu einer in letzter Konsequenz militärischen Ordnung.

Wir erleben auch, wie die Maastricht-Kriterien ausgesetzt werden. Aus der Budgetdisziplin der deutschen und österreichischen Bundesregierung wird ein: „Koste es, was es wolle“ (oder auch: „Whatever it takes“). Niemand hätte das vorweg in einem „Risk Response Planning“ von den Verantwortlichen schriftlich zugesagt bekommen. Das gilt auch für alle möglichen Maßnahmen, die jetzt gesetzt wurden und noch gesetzt werden. All das zeigt deutlich, wo die Grenzen der Vorausplanung liegen. Das gilt nicht nur in der Politik, sondern auch im Projektmanagement.

Augen zu und durch?

Wir sollten uns bewusst sein, dass die Risiko-Identifikation nur einen beschränkten Ausschnitt der tatsächlich möglichen Herausforderungen abbildet. Das ist kein Zufall, sondern eine Gesetzmäßigkeit. Ein Teil davon ist Verdrängung, als Bürger der Stadt Sigmund Freuds kenne ich mich damit aus.

Tom DeMarco und Timothy Lister haben das in ihrem höchst lesenswerten Buch zum Risikomanagement als allgemeines Phänomen beschrieben: „Leute, die sich auf den Blödsinn einlassen, Risiken zu ignorieren, gehen wählerisch vor. Typischerweise werden all die kleineren Risiken (diejenigen, die sich hoffentlich durch geschicktes Management abfangen lassen) peinlich genau aufgelistet, analysiert und überwacht. Nur die wirklich bösen Risiken werden ignoriert“. Mehr dazu hier.

Es ist allerdings nicht immer und nicht nur ein vermeidbarer Fehler. Die wirklich essentiellen Risiken zeichnen sich ja gerade dadurch aus, dass sie schwer vorhersehbar sind. Wer hätte sich noch vor einem Monat vorstellen können, was in der Welt und insbesondere in Europa passiert und was es  an Maßnahmen gibt, um die Ausbreitung des Corona Virus zu stoppen.

Das richtige Verhältnis von Planung und Improvisation finden

Vor Jahren hat mich Jörg Finsinger, Professor für Finanzwissenschaften in Wien, mit seiner Warnung aufgerüttelt: „Je genauer du geplant hast, umso wuchtiger trifft dich der Zufall“.

Anders formuliert: Eine sehr genaue Planung führt oft dazu, dass man einen Tunnelblick bekommt. Man glaubt, alles vorhergesehen zu haben. In einer Analyse industrieller Großprojekte hat ein norwegisches Autorenteam kritisch angemerkt, dass klassisches Projektmanagement sich zu sehr auf das Einhalten eines Planes reduziert: „Depending on the nature of the strategy, project control may be reduced to the classical perspective which ensures the work scope is either carried out on time and within budget or is expanded to include requirements related to operability and business value“. Mehr dazu und die Quelle in einem anderen Blogbeitrag hier.

Es ist bemerkenswert, dass die Standish Group, deren Chaos-Report seit 1994 jährlich die Erfolgs- bzw. Misserfolgsquote von IT-Projekten darstellt, ihre Kriterien des Scheiterns 2015 angepasst hat. Die Kriterien OnBudget, OnTime und OnTarget wurden ersetzt durch Valuable, OnGoal und Satifsfactory. Damit sollte vermieden werden, dass Projekte negativ bewertet werden, deren Zielsetzung sich im Verlauf des Projektes weiter entwickelt hat. Das ist bei allen Projekten regelmäßig der Fall. Auch bei kleineren Projekten.

Risikomanagement erfordert Investition in die Leistungsfähigkeit des Teams

Was ist meiner Erfahrung und Meinung nach der entscheidende Ansatz für ein wirksames Risikomanagement? Es geht darum, die Leistungsfähigkeit des Projektes, des Projektteams, der Projektorganisation beim Umgang mit Risiken und Problemen zu erhöhen. Je mehr Reserven es in einem Projekt gibt, umso mehr Risiken kann man abfangen, umso mehr Probleme kann man lösen.

Risikoregister sind etwas Statisches, sie schreiben das Wissen über die Risiken zu jeweils einem Zeitpunkt. Es geht aber darum, die Prozesse und Ressourcen eines Projektes so zu optimieren, das Risiken möglichst nicht schlagend werden. Wenn doch, dann muss die Fähigkeit gegeben sein, die Probleme zu lösen. Entscheidend dafür sind die Soft-Facts, insgesamt also die Projektkultur.  Wenn schon in der laufenden Arbeit eines Projektes Konflikte auf der Tagesordnung stehen, wenn eine Kultur der Schuldzuweisung, des Abwälzens von Verantwortung etc. etabliert ist, wird dieses Projekt bei tatsächlich auftretenden Problemen früh einknicken. Umgekehrt: Je  positiver die Projektkultur ausgeprägt ist im Sinne einer Hochleistungsorganisation, umso mehr wird dieses Projekt schaffen und überstehen.

Erfolgsfaktor Stakeholdermanagement

Andererseits muss uns klar sein: Es gibt für jedes auch noch so leistungsfähige Projekt eine Grenze der Belastbarkeit. Man kann diese nicht unendlich erhöhen. Wenn diese Grenze überschritten wird, kommt es darauf an, wie gut das Stakeholder Management  funktioniert hat. Sind die entscheidenden Stakeholder bereit und in der Lage, auf unvorhergesehene Situationen rasch und kompetent zu reagieren?

Risikomanagement muss ein dynamischer Prozess sein. Es kann nicht eine Bestandsaufnahme in Form von Listen sein. Es muss dort ansetzen, wo  tatsächlich im Projekt gearbeitet und entschieden wird.

Risikomanagement in agilen Projekten

Interessant ist, dass im Reference Guide von SAFe  das Stichwort Risikomanagement zwar vorkommt, dort jedoch am ausführlichsten mit dem Thema „Agile Kontrakte“ verbunden ist. Dort wird eine gemeinsame Übernahme der Risikobewältigung als Vertragsgrundlage vorgeschlagen. Vor dem Versuch, Risiken auf einen der Projektbeteiligten abzuwälzen, wird gewarnt. Das kann man als generelle Empfehlung sehen.

In der Projektarbeit ist im Modell von SAFe die Einschätzung von Risiken ein Teil des PI-Plannings. Dort  müssen von jedem Teilnehmer in einer bestimmten Phase des Workshops die Risiken genannt werden, die das Erreichen der Ziele gefährden könnten. Allerdings nennen hier jene die Risiken, die auch für deren Bewältigung verantwortlich sein werden. Und es ist ein interaktiver Prozess, keine Auflistung. Das Ergebnis dieses Arbeitsschrittes ist eine eventuelle Anpassung der Planung, so dass am Ende alle der Meinung sind, man könne unter den gegebenen Umständen die definierten Ziele tatsächlich erreichen.

Mein Resümée

Insgesamt lernen wir also aus den aktuellen Erfahrungen einer weltweiten Krisensituation, dass es auf Faktoren wie Leistungsfähigkeit, Organisationskultur und Resilienz ankommt. Risikolisten und vorweg definierte Maßnahmen zur Bewältigung dieser Risiken helfen in der akuten Problemsituation wenig. Diese zu erstellen ist allerdings ein durchaus sinnvolles Element zum Aufbau einer krisenresistenten Projektkultur. Auch hier gilt: Der Weg ist das Ziel.

In einem aktuellen Podcast habe ich einige meiner Projekterfahrungen zum Thema Risikomanagement aufgearbeitet.

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Das sind die Neuerungen und Updates

Umsatz mit KI der nächsten Generation steigern​

Dynamics 365 Sales ist eine fortschrittliche CRM-Plattform von Microsoft, die Unternehmen bei der Optimierung ihrer Vertriebsprozesse unterstützt. Diese leistungsstarke Lösung bietet Vertriebsautomatisierung, Kontaktverwaltung und Berichterstellung und integriert sich nahtlos in Microsoft-Tools. Mit der Nutzung von künstlicher Intelligenz stärkt sie Kundenbeziehungen, ermöglicht fundierte, datengestützte Entscheidungen und steigert die Vertriebseffizienz für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung.

Ihre Vorteile mit Dynamics 365 Sales:

  • Erhalten Sie eine vollständige Übersicht über die Kundenkontaktverläufe​
  • Neue Kunden durch Teamarbeit gewinnen​
  • Umsatzsteigerung durch KI​
  • Planung und Verwaltung von Pipelines​
  • Coaching in Echtzeit​

Microsoft 365 Sales Copilot

E-Mails mit empfohlenen Aktivitäten nachverfolgen​

Aktiviert für: Benutzer*innen durch Administrator*innen, Maker*innen oder Analyst*innen (automatisch)​
Öffentliche Vorschauversion: Juli 2023​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023

Derzeit stehen Verkäufer vor der Herausforderung, den Überblick über Ihre E-Mail-Konversationen zu behalten. Die Strukturierung der Aktionspunkte mit den Kund*innen kann unter Umständen eine zeitaufwendige Arbeit darstellen. ​

Mithilfe von Sales Copilot identifiziert das System relevante Aktionselemente basierend auf dem Inhalt einer eingehenden E-Mail und fügt diese zum einfachen Nachschlagen in das „Up-Next-Widget“ hinzu.  Zudem werden systemseitig Erinnerungen und Folgeaufgaben generiert, welche die Verkäufer*innen bei der Strukturierung des Arbeitsalltags unterstützen.​

KI-generierte Lead-Zusammenfassung​

Aktiviert für: Administrator*innen, Maker*innen, Marketingspezialist*innen oder Analyst*innen (automatisch)​
Öffentliche Vorschauversion: Juli 2023​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023​
Quelle: Microsoft

Mit der neuen KI-gesteuerten Lead-Zusammenfassung erhalten Verkäufer*innen eine schnelle Übersicht über Leads, die mit Daten aus verschiedenen Quellen angereichert ist. Diese Funktion spart Zeit und Mühe und sorgt für eine höhere Produktivität und Effizienz, da die Vertriebsteams sich stärker auf Ihre Kernkompetenzen fokussieren können. ​

Des Weiteren verfügt die Funktion über verbesserte Lead-Qualifizierungs-Optionen und ermöglicht eine bessere Entscheidungsfindung der Verkäufer*innen, ob ein Lead als eine oder mehrere Verkaufschancen verfolgt werden sollte. Durch die Aktualisierung sind Administrator*innen in der Lage, die Details der Verkaufschance zu konfigurieren und somit sicherstellen, dass die Vertriebsteams über alle relevanten Informationen verfügen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.​

KI-generierte Verkaufschancen-Zusammenfassung​

Aktiviert für: Administrator*innen, Maker*innen, Marketingspezialist*innen oder Analyst*innen (muss aktiviert / konfiguriert werden)​
Öffentliche Vorschauversion: Juli 2023​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023​
Quelle: Microsoft

KI-generierte Vorbereitungsnotizen​

Aktiviert für: Administrator*innen, Maker*innen oder Analyst*innen (muss aktiviert / konfiguriert werden)​
Öffentliche Vorschauversion: Juli 2023​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023​
Quelle: Microsoft

Mit dem Dynamics 365 Sales-Copilot können Sie sich zukünftig zeitaufwändige Vorbereitungen auf Gespräche sparen und die Effizienz der Vorbereitung deutlich steigern. Copilot nutzt generative KI, um die wichtigsten Erkenntnisse und Datenpunkte aus verschiedenen Quellen zu sammeln und Ihnen als Vorbereitungsnotizen zur Verfügung zu stellen.​

Copilot ermöglicht Ihnen eine effiziente und fundierte Entscheidungsfindung und hilft den Verkäufern dabei, sich auf die wichtigsten Punkte der Kundenbedürfnisse zu konzentrieren.

Kontextbezogene Neuigkeiten im Copilot-Chat​

Aktiviert für: Benutzer*innen durch Administrator*innen, Maker*innen oder Analyst*innen (muss aktiviert / konfiguriert werden)​
Öffentliche Vorschauversion: Juli 2023​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023​
Quelle: Microsoft

Durch die Integration von Copilot-Chat in Ihrer Dynamics 365 Sales-Anwendung werden Ihnen kontextbezogene Nachrichten von Bing in Echtzeit angezeigt. Diese beinhalten Nachrichtenartikel, Blogbeiträge oder andere relevante Inhalte, die sich auf das Unternehmen beziehen, mit dem Sie zusammenarbeiten und Ihre Kundenbeziehung vertiefen wollen. ​

KI-generierte Angebote​

Aktiviert für: Administrator*innen, Maker*innen, Marketingspezialist*innen oder Analyst*innen (automatisch)​
Öffentliche Vorschauversion: Oktober 2023​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: -​
Quelle: Microsoft

KI-generierte Angebote erstellen einen ersten Vorschlag eines Angebotes auf der Grundlage vorhandener Daten und beschleunigen den Vertriebsprozess enorm. Der erstellte Vorschlag ist hinsichtlich des Formats, Stils und Inhalts konsistent und gewährleistet somit eine hohe Qualität der Daten und Ihrer Organisation.​

KI-generierte Kontozusammenfassung​

Aktiviert für: Benutzer*innen durch Administrator*innen, Maker*innen oder Analyst*innen (muss aktiviert / konfiguriert werden)​
Öffentliche Vorschauversion: Dezember 2023​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: -​
Quelle: Microsoft

Copilot erzeugt Ihnen eine KI-generierte Zusammenfassung über das Konto Ihres Kunden. Dabei umfasst die Zusammenfassung alle wichtigen Kund*innendaten, darunter z.B. Kaufverhalten, verknüpfte Verkaufschancen, Anfragen und die neuesten Informationen zu einem Konto. ​

KI-empfohlene Inhalte​

Aktiviert für: Benutzer*innen durch Administrator*innen, Maker*innen oder Analyst*innen (muss aktiviert / konfiguriert werden)​
Öffentliche Vorschauversion: Januar 2024​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: 
Quelle: Microsoft

Ein KI-unterstützer Empfehlungsprozess von relevanten Ressourcen schafft eine verbesserte Kund*innenbindung. Copilot revolutioniert diesen Empfehlungsprozess, indem er laufende Deals beeinflusst und die Deal-Pipeline ankurbelt. Verkäufer*innen können sich effizienter auf die Zusammenarbeit mit Kund*innen konzentrieren, während Copilot den Verkäufer*innen die am besten geeigneten Dokumente zur Verfügung stellt.​

Verkaufsabwicklung und Vertriebsautomatisierung​

Verbesserung der Zuweisung von Datensätzen​

Aktiviert für: Administrator*innen, Maker*innen, Marketingspezialist*innen oder Analyst*innen (muss aktiviert / konfiguriert werden)​
Öffentliche Vorschauversion: -​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: November 2023​
Quelle: Microsoft

Manuelle Zuweisung von Verkäufer*innen zu Leads und Verkaufschancen sind zeitaufwändig und fehleranfällig. Sie führen in Unternehmen oftmals zu Inkonsistenzen. Mit dieser Verbesserung lässt sich dieser Schritt automatisieren und anhand von Geschäftsregeln die wichtigsten Leads und Verkaufschancen den verfügbaren Verkäufer*innen proaktiv zuweisen.​

Verbesserte Erfolgsquote von Zuweisungsregeln​

Aktiviert für: Administrator*innen, Maker*innen, Marketingspezialist*innen oder Analyst*innen (automatisch)​Öffentliche Vorschauversion: -​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: Dezember 2023​
Quelle: Microsoft

Diese Funktion hilft bei der Überwachung von nicht zugewiesenen Leads und Verkaufschancen. Sie sorgt für ein besseren Verstehen der Gründe, warum die Zuweisung aufgehoben wurde und hilft die richtigen Verkäufer*innen für die Bearbeitung des Leads/Verkaufschance zu ermitteln. Die Wirksamkeit der automatisierten Zuweisung und die Effizienz der Zuweisungsregeln wird stark erhöht. ​

Benachrichtigungen nach Ausführung einer Zuweisungsregel​

Aktiviert für: Benutzer*innen durch Administrator*innen, Maker*innen oder Analyst*innen (muss aktiviert / konfiguriert werden)​
Öffentliche Vorschauversion: -​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: Januar 2024​
Quelle: Microsoft

Wird eine Zuweisung eines Leads oder einer Verkaufschance aufgehoben, führt dies zu Verzögerungen im Verkaufsprozess. Dies kann vermeidbare Geschäftsverluste zur Folge haben. Durch die Benachrichtigungsfunktion wird gewährleistet, dass Verkäufer*innen direkt benachrichtigt werden und ihre Arbeit leichter priorisieren können, anstatt zusätzliche Zeit für die Suche nach neu zugewiesenen Leads oder Verkaufschancen aufwenden müssen. ​

Vertriebskund*innenbindung​

Verbesserung der nahtlosen Navigation durch Datensätze​

Aktiviert für: Benutzer*innen (automatisch)​
Öffentliche Vorschauversion: -​
Vorabzugriff: Juli 2023​
Allgemeine Verfügbarkeit: Oktober 2023​
Quelle: Microsoft​

Dieses neue Update verkürzt die Ladezeit von Formularen um ca. 40 % und verbessert somit das Navigationserlebnis gravierend. Die Verkäufer*innen können sich nun mit Hilfe der Vertriebsbeschleunigung deutlich schneller und effektiver durch Ihre Arbeitselemente navigieren.​

Verwendung mehrerer Sequenzen gleichzeitig​

Aktiviert für: Benutzer*innen durch Administrator*innen, Maker*innen oder Analyst*innen (muss aktiviert / konfiguriert werden)​
Öffentliche Vorschauversion: Dezember 2023​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: 
Quelle: Microsoft​

Diese Funktion sorgt dafür, dass mehrere Sequenzen an einen Datensatz angefügt werden können und sie somit mehrere Verkäufer*innen dabei unterstützen können, zusammen an dem Datensatz zu arbeiten und gemeinsam das Geschäft abschließen zu können. ​

Optimierung durch wiederholte Nachverfolgungen​

Aktiviert für: Administrator*innen, Maker*innen, Marketingspezialist*innen oder Analyst*innen (automatisch)​Öffentliche Vorschauversion: -​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: Januar 2024​
Quelle: Microsoft​

Sie können nun Sequenzschritte hierarchisieren und untergeordnete Verzweigungen erstellen, um zusätzliche Aufgaben auszuführen und diese letztlich wieder mit der Hauptverzweigung zusammen zu führen. Die wiederholte Auswertung der Sequenzschritte sorgt dafür, dass die Schritte so lange bearbeitet werden, bis die Beendigungskriterien erfüllt sind.​

Viva Sales (CRM-Konnektivität)​

E-Mails der Leadentität zuordnen​

Aktiviert für: Benutzer*innen durch Administrator*innen, Maker*innen oder Analyst*innen (muss aktiviert / konfiguriert werden)​
Öffentliche Vorschauversion: -​
Vorabzugriff: -​
Allgemeine Verfügbarkeit: Dezember 2023​
Quelle: Microsoft

​Mit dem Update von Viva Sales lassen sich nun Leads aus E-Mails generieren oder Änderungen an dem Lead-Datensatz vornehmen. Des Weiteren können Sie z.B. ein Meeting (oder andere Aktivitäten) planen und dieses einem Lead zuordnen. ​

FAST LTA – revisionssichere Absicherung

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

 

Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG
Gartenstraße 28 · 89547 Gerstetten

Handelsregister: HRA 661214
Registergericht: Ulm an der Donau

Vertretungsberechtigter Gesellschafter:
Jochen Raab und Klaus Raab

Persönlich haftende Gesellschafterin:
Raab Verwaltungs GmbH · Sitz Gerstetten, AG Ulm, HRB 724877

CA – Zertifizierungsstellen-Zertifikat: siehe extra Seite

Kontakt
Team Vertrieb: 07323 9527 0
Team Service: 07323 9527 20
Kostenlose Kunden-Hotline: 0 800 1013398
Fax: 07323 9527 27
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
USt.ID-Nr.:DE813774911
USt-Nr.: 64078 / 01855

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Jochen Raab und Klaus Raab
Gartenstraße 28 · 89547 Gerstetten

 

Realisierung
Konzeption | Gestaltung | Programmierung: designQUARTIER
Photographie: Florian Thierer

 

Haftungssausschluss
Die Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Raab IT-Systemhaus GmbH & Co.KG kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

 

Rechtliche Hinweise
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Urheber-, Marken- und Kennzeichenrecht
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Rechtswirksamkeit
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Datenschutz

 

1. Allgemeine Hinweise
Uns ist Datenschutz wichtig. Aus diesem Grunde sichern wir Ihnen zu, Ihre persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

1.1. Übermittlung von persönlichen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation
Es findet keine Übermittlung von Daten jeglicher Art in ein Drittland oder an eine internationale Organisation statt.

1.2. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung / Profiling
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling statt.

1.3. Social Media Plug-ins
Wir setzen keine Media Plug-ins ein.

1.4. Google Analytics und sonstige Tracking Tools
Wir setzen keine Tracking Tools wie z.B. Google Analytics ein.

1.5 Weitergehende Verarbeitung (Adresshandel oder Markt- und Meinungsforschung)
Eine weitergehende Verarbeitung, etwa eine Weitergabe an Dritte zum Zweck des Adresshandels oder der Markt- und Meinungsforschung, findet nicht statt.

1.6 Cookies

Zur Verwaltung der eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien (Tracking-Pixel, Web-Beacons etc.) und diesbezüglicher Einwilligungen setzen wir das Consent Tool „Real Cookie Banner“ ein. Details zur Funktionsweise von „Real Cookie Banner“ finden Sie unter folgendem Link

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse ist die Verwaltung der eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien und der diesbezüglichen Einwilligungen.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder vertraglich vorgeschrieben noch für den Abschluss eines Vertrages notwendig. Du bist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn du die personenbezogenen Daten nicht bereitstellst, können wir deine Einwilligungen nicht verwalten.

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu ändern oder zu widerrufen:

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Historie der Privatsphäre-Einstellungen

Einwilligungen widerrufen

 

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Raab IT Systemhaus GmbH & CO. KG
Klaus Raab und Jochen Raab
Gartenstrasse 28 · 89547 Gerstetten
Tel.: 07323 9527 0
Fax: 07323 9527 27
E-Mail: [email protected]

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Der Datenschutzbeauftragte ist:
Bernd Herrig
Telefon: +49 7321 971624
Fax: +49 7321 971625
Mobil: +49 172 8856699
E-Mail: [email protected]

 

2. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehört z. B. Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer, Firma oder auch die Position. Keine personenbezogenen Daten sind z.B. Informationen, die nicht direkt mit Ihrer wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden – wie z.B. die Anzahl der Nutzer einer Website.

 

3.Rechtliche Grundlage der Erhebung:
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

 

4. Besuch der Website und Datenerfassung

4.1. Server-Log-Dateien
Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert.

Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • Name und URL der abgerufenen Datei,
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers.

Die Verarbeitung der genannten Daten erfolgt von uns zu folgenden Zwecken:

  •  Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung.

4.2. Widerspruchsmöglichkeit:
Zur Bereitstellung der Website sind die unter 4.1 genannten Daten zwingend erforderlich. Es besteht keine Möglichkeit zum Widerspruch.

 

5. Kontaktaufnahme

5.1. Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet.

5.2 Sofern Sie per E-Mail oder über ein Kontaktformular eine Anfrage oder dergleichen übermitteln, d.h. Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

5.3. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre. Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (Ende handelsrechtlicher (6 Jahre) und steuerrechtlicher (10 Jahre) Aufbewahrungspflicht).

5.4 Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

 

6. Recht auf Auskunft-, Widerspruchs-, Lösch-, Berichtigungs- und Beschwerderecht
Laut der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, sowie den Zweck der Datenverarbeitung sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Beschwerden wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder Sie nehmen direkt Kontakt mit der zuständigen Aufsichtsbehörde auf.

Name und Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Königstraße 10a, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 – 0
Fax: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

 

7. Sicherheitsmaßnahmen
Nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO haben wir die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, damit Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch geschützt und der Öffentlichkeit unzugänglich sind. Wenn Sie mit uns per E-Mail in Kontakt treten, weisen wir Sie darauf hin, dass wir die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht zu 100% gewährleistet können. Inhalte einer Email können unter Umständen von Dritten eingesehen werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sofern Sie uns vertrauliche Informationen zusenden wollen, uns diese Informationen auf dem Postweg zu senden.

 

8. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis, Sie hierfür eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von IT-Unternehmen, Webhostern etc.). Die Verarbeitung von Daten erfolgt auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ und geschieht auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

 

9. Widerspruch gegen Werbe-Mails / Spam-Emails
Wir Widersprechen der Nutzung von den im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht angeforderter Werbung und Sonstigem. Wir behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Informationen, wie etwa durch Spam-E-Mails, vor.

 

10. Links zu anderen Webseiten
Unsere Webseiten können Links zu Webseiten anderer Anbieter enthalten. Wir weisen darauf hin, dass diese Datenschutzerklärung ausschließlich für unser Unternehmen gilt. Wir haben keinen Einfluss darauf und kontrollieren nicht, ob andere Anbieter die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.

 

11. Änderung dieser Datenschutzerklärung
Änderungen dieser Datenschutzerklärung sind zum einen durch gesetzliche Verordnungen oder aufgrund behördlicher Vorgaben und der Verbesserung in dem Verständnis des besseren Lesens notwendig. Einmal zum Jahresanfang prüfen wir diese Datenschutzerklärung auf Aktualität, Plausibilität und Richtigkeit. Änderungen aus sicherheits- und datenschutzrechtlichen Gründen behalten wir uns vor. Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig, entspricht den Anforderungen der EU-DSGVO iVm BDSG-neu und hat den Stand 25. Mai 2018.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Raab IT-Systemhaus GmbH & Co. KG
Gartenstraße 28, 89547 Gerstetten
Stand: 07.09.2020

 

1. Regelungen für alle Vertragsarten 

1.1 Geltungsbereich / kundenseitige Bedingungen

1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für den Handel mit Hard- und Software, die Erbringung von IT-Dienstleistungen und Hosting-Leistungen durch die Fa. Raab IT-Systemhaus GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). 

1.1.2 Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt der Auftragnehmer nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 

1.2 Angebot und Annahme 

1.2.1 Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser AGB. 

1.2.2 Angebote des Auftragnehmers haben eine Bindefrist von 30 Tagen, sofern sie nicht als freibleibend bezeichnet sind. 

1.2.3 Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Auftragnehmers. Der Vorrang der Individualabrede gem. § 305b BGB bleibt unberührt.

1.3 Leistungserbringung 

1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 

1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator vom Auftragnehmer Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. 

1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 

1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. 

1.3.5 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers. 

1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden. 

1.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.4.1 Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen. Fracht, Verpackung, Versicherung werden ab Werk, unfrei in Rechnung gestellt. Die Entsorgung von Altgeräten kann vom Auftragnehmer nach Aufwand durchgeführt werden, wenn der Kunde dies bestellt. 

1.4.2 Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Bei Auftragswerten über EURO 10.000,– (bei ONLINE-Aufträgen über EURO 5.000,–) netto gelten auch gegenüber Leasinggesellschaften folgende Zahlungsbedingungen: 

– 50 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Lieferung, 20 % bei Abnahme. 

Im Fall des Leasings oder der Finanzierung muss dem Auftragnehmer die schriftliche Bestätigung der Leasingfirma oder des Finanzierungsinstitutes spätestens 4 Wochen vor der Auslieferung vorliegen. Andernfalls gilt zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden der entsprechende Barpreis. 

1.4.3 Sofern Leistungen außerhalb des in der Leistungsbeschreibung angegebenen Servicezeitraums erbracht wurden, werden Stundensätze mit Zuschlägen gemäß der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen berechnet. 

1.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen des Auftragnehmers berechnet. Soweit eine Preisliste des Auftragnehmers vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der beim Auftragnehmer üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen in Textform widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt. 

1.4.5 Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters vom Auftragnehmer berechnet. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden. 

1.4.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Reisekosten, Nebenkosten und Materialkosten gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste für Dienstleistungen des Auftragnehmers vergütet. 

1.4.7 Monatliche Service- und Pflegepauschalen sowie monatliche ONLINE-Gebühren werden jeweils vierteljährlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug erstmalig anteilig für das restliche Quartal mit Laufzeitbeginn zahlbar. Einzelleistungen werden ggf. fallweise abgerechnet. 

1.4.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder des Auftragnehmers anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

1.5 Eigentumsvorbehalt

1.5.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

1.5.2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall. 

1.5.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Auftragnehmer in Höhe des mit diesem vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

1.5.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Auftragnehmer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Auftragnehmers gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an den Auftragnehmer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

1.5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.”

1.6 Leistungstermine, Verzug 

1.6.1 Feste Leistungstermine sind ausdrücklich in Textform zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 

1.6.2 Wenn eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt (“Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die 

Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten. 

1.6.3 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. 

1.6.4 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen vom Auftragnehmer innerhalb angemessener gesetzter Frist in Textform erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Auftragnehmer den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

1.6.5 Gerät der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht. 

1.6.6 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 5 % 

dieses Preises. 

1.7 Laufzeit 

1.7.1 Soweit keine gesonderten Regelungen zwischen den Vertragspartner vereinbart wurden, wird ein Vertrag, der ein Dauerschuldverhältnis zum Inhalt hat, unbefristet geschlossen. Nach Ablauf eines Jahres kann ein unbefristeter Vertrag mit einer Frist von 3 Monat zum Kalenderjahresende gekündigt werden. 

1.7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. 

1.7.3 Kündigungserklärungen sind nur in Textform wirksam. 

1.8 Rangregelung, Austauschverhältnis 

1.8.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge: 

a) Die Leistungsbeschreibungen, 

b) diese AGB,

c) die Regelungen des BGB und HGB, 

d) weitere gesetzliche Regelungen. 

Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren. 

1.9 Mitwirkungspflichten des Kunden 

1.9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige 

Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde den Auftragnehmer auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung. 

1.9.2 Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch vom Auftragnehmer unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde dem Auftragnehmer den freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware. 

1.9.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen vom Auftragnehmer gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei 

mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. 

1.9.4 Der Kunde hat Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. 

1.9.5 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die vom Auftragnehmer erteilten Hinweise befolgen. 

1.9.6 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Arbeiten einzustellen. 

1.9.7 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang mit diesen AGB abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner dem Auftragnehmer die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht vom Auftragnehmer geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der 

Auftragnehmer darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für den Auftragnehmer offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind. 

1.9.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten des Auftragnehmers bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 

1.9.9 Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen – auch in künftigen Versionen – urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf der vorherigen Einwilligung des Auftragnehmers in Textform. Quellprogramme hat der Auftragnehmer nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung in Textform zu liefern. 

1.9.10 Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der AGB des Auftragnehmers sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen. 

1.9.11 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist. 

1.9.12 Der Auftragnehmer kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit 

a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder 

b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder 

c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt. 

1.9.13 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer jede Veränderungen bei den Mitarbeitern und Usern der des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung des Auftragnehmers von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen. 

1.9.14 Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf den vom Auftragnehmer betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für den Auftragnehmer kommt. Soweit aufgrund von genutzten oder gespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer gestellt werden, wird der Kunde den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freistellen. 

1.9.15 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Kunde für ein ordnungsgemäßes Lizenzmanagement verantwortlich. Soweit Software vom Auftragnehmer beigestellt wird, kann eine Lizenzierung auf den Kunden erfolgen. Wenn der Auftragnehmer die Vergütung für die auf den Kunden lizenzierte Software gezahlt hat, ist die Software bei Beendigung der betreffenden Leistungsbeschreibung oder des gesamten Vertrages über den Infrastrukturbetrieb an den Auftragnehmer herauszugeben und/oder zu übertragen. Der Kunde wird dazu alle notwendigen Erklärungen abgeben und Handlungen 

durchführen, die die Herausgabe und/oder Übertragung und eine weitergehende Nutzung der Software durch den Auftragnehmer ermöglichen. 

1.9.16 Änderungen an Leistungen des Auftragnehmers oder an der des Auftragnehmers betriebenen IT-Infrastruktur durch den Kunden sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer zulässig. Soweit nicht abgestimmte Änderungen zu Mehraufwänden bei dem Auftragnehmer führen, sind diese vom Kunden gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste zu vergüten. Auch durch nicht abgestimmte Änderungen verursachte Schäden sind vom Kunden zu zahlen. Bei nicht abgestimmten Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden Störungen in der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur verursachen, wird vermutet, dass die Mehraufwände oder Schäden und sonstigen Folgen durch die Änderungen verursacht wurden. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass die Änderungen nicht ursächlich sind. 

1.9.17 Wenn vom Kunden beauftragte Dritte nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmte Änderungen an Leistungen vom Auftragnehmer oder an der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur vornehmen, so ist der Auftragnehmer nicht für Ausfallzeiten, Störungen und Schäden verantwortlich und der Kunde trägt die bei dem Auftragnehmer entstehenden Mehraufwände. 

1.9.18 Der Kunde wird die Leistungen vom Auftragnehmer so einsetzen, dass die Datensicherheit und der Datenfluss im Kommunikationsnetz vom Auftragnehmer nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Gefährden von Kunden installierte Programme, Skripte und Ähnliches den Betrieb des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann der Auftragnehmer unter 

Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz und das Rechenzentrum ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen. 

1.9.19 Für seine Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich um auf Leistungen aus diesem Vertrag zuzugreifen. 

1.9.20 Soweit das Vertragsverhältnis oder Teile des Vertragsverhältnisses enden, wird der Kunde sofort Agenten und vom Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung gestellte Software löschen. Die Verbindung zum Rechenzentrum wird vom Kunden beendet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von IT-Infrastrukturdaten und IT-Dokumentationen, die durch die Nutzung von Agenten oder Software, die vom Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde, entstanden sind. 

1.10 Abtretung von Rechten / Vertraulichkeit, Obhutspflichten, Kontrollrechte 

1.10.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers abtreten. 

1.10.2 Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Knowhow, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. 

1.10.3 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 

1.10.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen oder Schutzroutinen aus Hard- und Software zu entfernen. 

1.10.5 Zur Kontrolle der Einhaltung der Servicebedingungen steht der Auftragnehmer auf Wunsch jederzeit im Jahr ein Inspektionsrecht in den Geschäftsräumen des Kunden zu. 

1.11 Datenschutz 

Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 

1.12 Subunternehmer 

1.12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen. 

1.12.2 Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet der Auftragnehmer weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an. 

1.13 Leistungsstörung, Mängelhaftung 

1.13.1 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich und zwingend in Textform gegenüber dem Aufragnehmer zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus des Auftragnehmers zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich und zwingend in Textform zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 

1.13.2 In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. 

1.13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind. 

1.13.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

1.13.5 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. 

1.14 Haftung 

1.14.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.14. 

1.14.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Auftragnehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. 

1.14.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.14.4. 

1.14.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

1.14.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 

1.14.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Auftragnehmers. 

1.14.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). 

1.14.8 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstige Programmerneuerung übernimmt der Auftragnehmer nicht. 

1.15 Höhere Gewalt 

1.15.1 Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmengen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse, die die Leistungserbringung verringern, 

verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. 

1.15.2 Wird infolge der Störung die Leistungserbringung um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungskontingente unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen. Sonstige Ansprüche für den Kunden bestehen nicht. 

1.16 Schutzrechte Dritter 

1.16.1 Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des  Auftragnehmers in der Software und an der Hardware nicht beseitigen, sondern gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen. 

1.16.2 Der Auftragnehmer stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an des Auftragnehmers entwickelten und überlassenen Programmen und/oder Hardware in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform verbunden und in keinem Fall die Hardware und/oder Software bestimmungswidrig genutzt haben. 

1.16.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software- oder Hardware-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein vom Auftragnehmer geliefertes Produkt hingewiesen wird. 

1.17 Obhuts-, Anzeige- und Duldungspflichten des Kunden 

1.17.1 Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Passwörter und Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen. 

1.17.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Administratorenrechte nur berechtigten Mitarbeitern zur Verfügung steht. 

1.18 Nutzungsrechte 

1.18.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer, das sich auf den jeweiligen vertragszweck und die vom Kunden erworbene Anzahl der Lizenzen erstreckt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechtigt dies den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet. 

1.18.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 1.18.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. 

1.18.3 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. 

1.18.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer frei 

widerruflich eingeräumt. 

1.18.5 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

1.19 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen 

1.19.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Leistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei dem Auftragnehmer. 

1.19.2 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

1.20 IT-Sicherheit 

1.20.1 Für die Maßnahmen zur IT-Sicherheit ist der Kunde verantwortlich. Dies betrifft auch die Notfallorganisation. Der Kunde erstellt ein IT-Sicherheits- und ein Notfallkonzept. 

1.20.2 Der Auftragnehmer legt weitergehende Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie die Anforderungen an den Kunden jeweils in einem eigenen Dokument fest. 

1.21 Zustellungen 

1.21.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Anschrift/Fax-Nummer dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die oben genannte oder eine aktualisierte Adresse/Fax-Nummer abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich Adresse/Fax-Nummer zwischenzeitlich geändert hatte, und eine Mitteilung hierüber unterblieben ist. 

1.22 Exportkontrollvorschrift 

1.22.1 Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. 

1.22.2 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 

1.23 Rechtswahl 

1.23.1 Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

1.24 Change Request 

1.24.1 Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des Leistungsumfanges zu verlangen. Eine Änderung des Leistungsumfanges liegt vor, wenn der Auftragnehmer eine andere Leistung als die in diesem Vertrag festgelegte erbringen soll. 

1.24.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Änderungswunsch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Projekt, zeitliche Verzögerungen sowie die Vor- und Nachteile für das Projekt, insbesondere Gefährdungen der Projektergebnisse, zu bewerten und dem Kunden diese Bewertung unverzüglich in Textform zu übermitteln. In dieser Mitteilung sind darüber hinaus Alternativen aufzuzeigen, mit deren Hilfe das vom Kunden gewünschte Ergebnis kostengünstiger und/oder effektiver erreicht werden kann. 

1.24.3 Änderungen, die in den Risikobereich des Auftragnehmers fallen, sind nicht gesondert zu vergüten. Die Änderung fällt dann in den Risikobereich des Auftragnehmers, wenn der Auftragnehmer sie zu vertreten hat. 

1.24.4 Liegt ein Fall der Ziffer 1.24.3 nicht vor, so werden die Vertragspartner auf Grundlage einer für diesen Fall abzuschließenden Änderungs- bzw. Nachtragsvereinbarung eine angemessene Anpassung des Leistungsinhaltes, der Leistungsfristen (soweit dies erforderlich ist) sowie der Vergütung (soweit dies erforderlich ist) vereinbaren. Die Anpassung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Preisliste vom Auftragnehmer. Ohne eine entsprechende Vereinbarung der Vertragspartner verbleibt es in 

jedem Fall bei den vereinbarten Fristen, der vereinbarten Vergütung und den Leistungsinhalten. 

1.25 Gerichtsstand 

1.25.1 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des  öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen, die auf Grund dieses Vertragsverhältnisses und im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Geschäftssitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 

1.26 Schlussbestimmungen 

1.26.1 Alle Bestellungen und Aufträge bedürfen der (Auftrags-)Bestätigung in Textform durch den Auftragnehmer. Auf diese Form kann nur aufgrund Vereinbarung in Textform verzichtet werden. 

1.26.2 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ein mündlicher Verzicht auf die Textform wird ausgeschlossen. 

1.26.3 Der Vorrang der Individualvereinbarung gem. § 305b BGB bleibt unberührt.

1.26.4 Alle Ansprüche aus dem Vertrag mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verjähren in 12 Monaten. 

1.26.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb vom Auftragnehmer durch automatisierte Datenverarbeitung. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Auftragnehmer elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 

1.26.5 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 

 

2. Regelungen für Kauf von Hardware und/oder Software 

2.1 Anwendungsbereich 

2.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 2 regeln den Kauf von Hardware und/oder Software. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

2.2 Leistungsbeschreibung 

2.2.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

2.2.2 Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen. 

2.2.3 Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet. 

2.2.4 Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl des Auftragnehmers elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist. 

2.2.5 Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der aktuellen Version von Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand. 

2.3 Untersuchungs- und Rügepflicht 

2.3.1 Der Kunde wird gelieferte Hardware und/oder Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen, unter anderem im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit der Hardware und/oder grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer innerhalb weiterer 8 Werktage zwingend in Textform gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. 

2.3.2 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Ziffer 2.3.1. dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. 

2.3.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Hardware und/oder Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 

2.4 Sachmängel und Aufwandsersatz 

2.4.1 Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Soweit der Auftragnehmer eine Umgehungslösung bei aufgetretenen Fehlern anbieten, gilt die Leistung als nicht mangelbehaftet. In einem solche Fall ist der Auftragnehmer auch berechtigt, Änderungen an der Konfiguration der Hard- und Software vorzunehmen, wenn dadurch die Betriebsfähigkeit einzelner 

Hardware oder der Hardware insgesamt nicht beeinträchtigt wird. 

2.4.2 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Auftragnehmers von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. 

Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbare oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die 

Beseitigung eines Sachmangels nicht. 

Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 1.13 ergänzend. 

2.4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl des Auftragnehmers entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzes. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt. Schlägt die zweifache Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht 

durchzuführen, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu. Bezüglich des Schadens- oder Aufwendungsersatzes gilt Ziffer 1.12. Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Auftragnehmer führt zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben. 

2.5 Einsatzrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung 

2.5.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang in Deutschland einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet. 

2.5.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 1.17.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. 

2.5.3 Der Kunde darf das Einsatzrecht je Software auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet. 

2.5.4 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. 

2.5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden, soweit die vertraglich vereinbarten technischen Voraussetzungen eingehalten werden. 

2.5.6 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer frei widerruflich eingeräumt. 

2.5.7 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

2.6 Systemvoraussetzungen für Software 

2.6.1 Für die Nutzung der Software müssen die vom Auftragnehmer oder Softwarehersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen ausdrücklich Bezug genommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind. 

2.7 Lizenzbedingungen für Software Dritter 

2.7.1 Soweit Software Dritter eingesetzt wird, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt. 

2.7.2 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller gelten ausschließlich für die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen. Der Kunde erhält die Software Dritter entsprechend der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Softwareherstellers. 

 

3. Hosting 

3.1 Anwendungsbereich 

3.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 3 regeln das Hosting. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

3.2 Leistungsumfang 

3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 

3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 

3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich 

vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 

3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftragnehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 

3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard

und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis 

mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen. 

3.3 Mitwirkungspflichten des Kunden 

3.3.1 Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 

3.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 

3.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes vom Auftragnehmer oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 

3.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Über einen eventuellen Missbrauch des Passworts ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Kunde erhält dann von dem Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem 

Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 

3.3.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung 

vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. 

3.4 Reseller-Ausschluss 

3.4.1 Der Kunde darf die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen. 

3.5 Vergütung 

3.5.1 Die Vergütung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste. 

3.5.2 Der Kunde kann dem Auftragnehmer vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zur Datenübermittlung des Auftragnehmers monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und der Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen. 

3.5.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

3.5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrundeliegende Preisliste zu ändern. Der Auftragnehmer wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der 

Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

3.5.5 Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

3.6 Vertragslaufzeit 

3.6.1 Die vertraglichen Vereinbarungen über das Hosting gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages läuft unbefristet und kann nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. 

3.6.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

3.6.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftragnehmer dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger (per Datenfernübertragung) zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt. 

3.7 Mängelhaftung 

3.7.1 Erbringt der Auftragnehmer die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 

3.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, 

das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

3.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet der Auftragnehmer nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 

3.7.4 Der Kunde hat Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich zwingend in Textform anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. 

3.8 Haftung 

3.8.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist nach den telekommunikationsrechtlichen Vorschriften wie folgt begrenzt. Verstößt der Auftragnehmer bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und bezweckt die Vorschrift oder die Verpflichtung den Schutz des Kunden, so ist die Haftung für Vermögensschäden auf 12.500,– EUR beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung des Auftragnehmers auf drei Millionen EUR jeweils je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. 

Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Im Übrigen gilt die Regelung nach § 44a Telekommunikationsgesetz. 

3.8.2 Außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 3.8.1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 12.500,– EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 

 

4. Regelungen zum Monitoring 

4.1 Anwendungsbereich 

4.1.1 Die Bestimmungen in Ziffer 4 regeln die rechtlichen Bedingungen für das Monitoring. Vorrangig vor der Regelung in Ziffer 4 gelten die Leistungsbeschreibung Monitoring sowie die Leistungsbeschreibungen aus dem jeweiligen Angebot. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

4.2 Leistungserbringung Monitoring 

4.2.1 Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. 

4.2.2 Die Leistungserbringung bezieht sich ausschließlich auf die in der Leistungsbeschreibung genannte Hard- und/oder Software. 

4.2.3 Sofern der Auftragnehmer die Ergebnisse der Leistung schriftlich darstellt, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. 

4.2.4 Das Monitoring ersetzt keine Datensicherung, keinen Virenscanner oder die regelmäßige Pflege und Wartung der Serverhardware und dessen Programme. Seitens des Auftragnehmers wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Klimatisierung und Belüftung des Servers, die Reinigung der Lüftung zur Befreiung von Staub und alle anderen hardwaremäßig notwendigen Maßnahmen zur Betriebserhaltung parallel durchgeführt werden müssen. Gleiches gilt für Datenbankkonsistenzchecks, Datenrücksicherung von externen Datenträgern und alle anderen notwendigen Maßnahmen, um die softwaremäßige Betriebsbereitschaft des Servers zu erhalten. Das Monitoring liefert Zustandsberichte und Alarmierungen. Die Umsetzung von Problemlösungen ist nicht Bestandteil der Leistung. 

 

5. Regelungen zum Online-Backup 

5.1 Anwendungsbereich 

5.1.1 Die Bestimmungen in Ziffer 5 regeln die rechtlichen Bedingungen für das Online-Backup. 

5.1.2 Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. 

5.1.3 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine 100%-ige Sicherheit bei der Datensicherung nicht möglich ist. Es wird daher angestrebt, unter Beachtung der notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen eine möglichst fehlerfreie und funktionierende Datensicherung durchzuführen und zu ermöglichen. Der Auftragnehmer wird sich dabei an dem jeweiligen Stand der Technik orientieren und wenn notwendig Änderungen am Datensicherungskonzept und an der Datensicherung gegenüber dem Kunden anregen. Dies gilt auch für Änderungen oder neue Versionen 

der eingesetzten Software. Auf vom Softwarehersteller beschriebene Sicherheitslücken und die Sicherheit der Datensicherung gefährdende Fehlfunktionen wird der Auftragnehmer ausdrücklich hinweisen. Es ist die Entscheidung des Kunden, ob er die angeregten Verbesserungen und Veränderungen annimmt. 

5.1.4 Die Behebung von Datenverlusten ist gesondert gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten. 

5.1.5 Auf Wunsch des Kunden erfolgt jährlich eine Rücksicherung der Daten, um zu überprüfen, ob die Datenkonsistenz für eine möglichst störungsfreie Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit des Kunden geeignet ist. Weitere Rücksicherungen und Prüfungen der Konsistenz der gesicherten Daten sind gesondert zu vergüten. 

5.2 Mitwirkungspflichten des Kunden 

5.2.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Hard- und Software zur Datensicherung vorzunehmen. Dies betrifft auch aus Sicht des Kunden unerhebliche, geringe und ungefährlich scheinende Änderungen. Auch die Einsatzumgebung der Datensicherung darf nicht geändert werden. 

5.2.2 Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, wenn er Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten an der Hard- und Software zur Datensicherung entdeckt. Beide Vertragspartner sind sich bewusst, dass nur bei hoher Sorgfalt auf allen Ebenen und einer aufmerksamen Zusammenarbeit eine Datensicherung auf höchstem Niveau möglich ist. 

5.2.3 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: 

– Die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie selbst festgelegte zusätzliche Verschlüsselungs-Codes sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern, wenn der Kunde vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben. 

– Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte in vom Anbieter bereitgestellte Programme, einzugreifen oder eingreifen zu lassen. 

– Bei unbegründeten Störungsmeldungen sind die dem Anbieter durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen wenn keine Störung der technischen Einrichtungen des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. 

– Alle vom Kunden autorisierten Nutzer sind verpflichtet, ihrerseits die in diesem Punkt aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. 

– Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, eine lokale Datensicherung für Desaster-Recovery-Zwecke bspw. per Imaging-Software regelmäßig durchzuführen. 

5.3 Wartungsfenster 

5.3.1 Zu Wartungszwecken kann der Auftragnehmer die Online Backup-Plattform außer Betrieb nehmen (Wartungsfenster). Der Auftragnehmer ist bemüht, diese Wartungsfenster außerhalb der Hauptanwendungszeiten zu nutzen und informiert den Kunden rechtzeitig vor einer Inanspruchnahme. Die Zeiträume von Wartungsfenstern fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. 

 

6. Fernwartung 

6.1 Anwendungsbereich 

6.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 6 regeln die Fernwartung. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

6.1.2 Der Auftragnehmer führt die Fernwartung ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden durch. Er verwendet Daten, die ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages bekannt geworden sind, nur für Zwecke der Fernwartung. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Soweit möglich, erfolgt die Fernwartung am Bildschirm ohne gleichzeitige Speicherung. 

6.1.3 Der Auftragnehmer wird alle vereinbarten Maßnahmen vertragsmäßig abwickeln. Die für den Kunden verarbeiteten Daten werden von den sonstigen Datenbeständen getrennt. Die notwendige Datenübertragung zum Zwecke der Fernwartung muss in verschlüsselter Form erfolgen; Ausnahmen sind besonders zu begründen. Die Verschlüsselung erfolgt durch die Fernwartungssoftware. Einzelheiten zu der Software und der Verschlüsselung ergeben sich aus der Leistungs- und Produktbeschreibung der Software. 

6.1.4 Der Auftragnehmer teilt dem Kunden vor Beginn der Fernwartung schriftlich, per E-Mail oder über das Internet mit, welche Mitarbeiter er für die Fernwartung einsetzen wird und wie diese Mitarbeiter sich identifizieren werden. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers verwenden möglichst sichere Identifizierungsverfahren. 

6.1.5 Der Beginn der Fernwartung ist telefonisch anzukündigen, um den Beauftragten des Kunden die Möglichkeit zu geben, die Maßnahmen der Fernwartung zu verfolgen. 

6.1.6 Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Kunde berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften. 

6.1.7 Die Fernwartung von Privatgeräten aus ist nicht gestattet. Soll im Einzelfall davon abgewichen werden, bedarf dies einer gesonderten Zustimmung des Kunden. 

6.1.8 Wurden Daten des Kunden im Zuge der Fernwartung kopiert, so sind diese nach Abschluss der konkreten Fernwartungsmaßnahme zu löschen. Dies gilt nicht für Daten, die zur Dokumentationskontrolle und für Revisionsmaßnahmen der Fernwartung benötigt werden. 

6.1.9 Für die Sicherheit erheblicher Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu angewandten Verfahren sind mit dem Kunden abzustimmen. 

6.1.10 Der Kunde hat das Recht, die Fernwartung zu unterbrechen, insbesondere wenn er den Eindruck gewinnt, dass unbefugt auf Daten zugriffen wird. Die Unterbrechung kann erfolgen, wenn eine Fernwartung mit nicht vereinbarten Hard- und Software-Komponenten festgestellt wird. 

6.1.11 Werden zum Zwecke der Fernwartung Unterbrechungen von Programmabläufen erforderlich, so hat der Mitarbeiter des Auftragnehmers hierzu und zu dem späteren Verfahren zum Wiederanlaufen vorab den Kunde zu informieren. 

6.1.12 Der Auftragnehmer erstellt eine Dokumentation über die erfolgten Wartungsarbeiten und Arbeiten zur Beseitigung von Störungsfällen. Der Auftragnehmer hält diese Protokollierung mindestens ein Jahr zur Information bereit. 

6.1.13 In einem User Help Desk System erfasst der Auftragnehmer Beginn, Dauer, Art und Umfang der durchgeführten Wartungs- und Fernwartungsarbeiten sowie die betroffenen Geräte und die betroffenen Programme. Bei Instandsetzungsarbeiten trägt der Auftragnehmer zusätzlich Zeitpunkt und Inhalt der Störungsmeldung, die festgestellte Fehlerquelle, die telefonisch veranlassten Maßnahmen, die Fernwartungsleistungen, die vor Ort durchgeführten Wartungsarbeiten sowie den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft ein. 

6.2 Pflichten des Kunden 

6.2.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Fernwartung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen bleibt der Kunde verantwortlich. 

6.2.2 Der Kunde hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Ablauf der Fernwartung zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. 

6.2.3 Weisungsberechtigte Personen des Kunden sind in einem gesonderten Dokument festgelegt. Weisungsempfänger beim Kunden sind ebenfalls in einem gesonderten Dokument festgelegt. 

6.2.4 Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des Ansprechpartners wird der jeweilige Vertragspartner unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner einen Nachfolger bzw. einen Vertreter mitteilen. 

6.2.5 Im System des Kunden werden alle Zugriffe, die für Wartungsarbeiten erfolgen, protokolliert. Die Protokollierung muss so erfolgen, dass sie in einer Revision nachvollzogen werden kann. Die Protokollierung darf vom Auftragnehmer nicht abgeschaltet werden. 

6.2.6 Der Kunde informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind, oder einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen. 

6.2.7 Wenn der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht erbringt und Behinderungen eintreten, verlängern sich automatisch die Fälligkeiten und die Fristen für den Auftragnehmer. In der Regel verlängert sich die Frist angemessen um die Dauer der Verzögerung. 

6.3 Bereitstellung der Leistungen 

6.3.1 Der Auftragnehmer stellt die Leistungen dem Kunden ab Zugang der Zugangscodes zur Verfügung. 

6.3.2 Für die Autorisierung der Inanspruchnahme der Leistungen erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass es Dritten nicht zugänglich ist. 

6.3.3 Über einen eventuellen Missbrauch des Passworts ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Kunde erhält dann vom Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 

 

– Ende –

Agilität beginnt im Kopf – das Mindset ist entscheidend!

Das Cartoon von Scott Adams bringt die lange Zeit gängigen Vorurteile über agiles Projektmanagement großartig auf den Punkt. Man arbeitet einfach drauf los und ansonsten muss man nichts wissen. Heute ist in der Projektmanagement-Community schon längst klar, das agile Methoden des Projektmanagements ein umfassendes Regelwerk beinhalten.

Es geht unter Profis nur noch um das WIE, nicht mehr um das OB. Dass agile Methoden gerade in großen Projekten eine noch größere Hebelwirkung als Erfolgsfaktor haben, hat die Standish Group empirisch belegt. Die Erfolgsrate von agilen Projekten ist deutlich höher als jene von Projekten nach dem „klassischen“ Paradigma (kurz meist „Wasserfallmodell“ genannt). 

Kürzlich wurde ich eingeladen, die mentalen Voraussetzungen für erfolgreiche agile Projekte darzustellen. Als gelernter Psychologe, der ja Technik und Projektmanagement erst im zweiten Bildungsweg erlernt hat, sah ich das als eine Herausforderung, der ich mich gerne stellte.

Ich habe 5 Elemente des agilen Mindsets beschrieben, die mir wichtig scheinen. Es sind dies:

  1. Wir wollen begeisterte Anwender
  2. Wir übernehmen Verantwortung
  3. Pläne sind Hypothesen
  4. Das Missverständnis ist der Normalzustand
  5. Wir müssen liefern.

Nachfolgend zu jedem Element ein Bild mit einer erläuternden Tonspur dazu.

 
 

Prinzipien agiler Projektarbeit habe ich in diesem Blogpost vorgestellt und gegen den Vorwurf der Beliebigkeit habe ich hier argumentiert.

Die Details zu den Ergebnissen der Standish Group gibt es hier.

DILBERT © 2007 Scott Adams. Used By permission of ANDREWS MCMEEL SYNDICATION. All rights reserved.

So simple dank Microsoft Fabric

Daten sind Gold wert!

Am 24. Mai dieses Jahres wurde Microsoft Fabric der Öffentlichkeit vorgestellt und sorgte für viel Aufmerksamkeit. Die vollumfängliche Ende-zu-Ende Datenanalyseplattform löste das Interesse eines breiten Feldes von Mitarbeitern aus. An dieser Stelle gilt es zu klären, was eigentlich hinter Fabric steckt, was Microsoft Fabric kann, und warum diese Plattform nach dem englischen Wort für “Stoff” benannt ist?

In unserem ersten veröffentlichten Blogbeitrag zum Thema Microsoft Fabric wird bereits anschaulich beschrieben, warum Daten mit dem Gold des 21. Jahrhunderts vergleichbar sind. Ebenso wie Gold, werden auch Daten aufbereitet und können anschließend für eine Vielzahl von Anwendungen genutzt werden. Lesen Sie hier nochmal nach, was es mit dem „Goldenen Vergleich“ auf sich hat oder erfahren Sie nachfolgend alles weitere über die Fabric-Prozesskette.

Strukturierung und Aufbereitung von Daten

Schlagen wir an dieser Stelle zunächst noch einmal die Brücke zum Gold. Dieses kommt in unterschiedlichster Form in der Natur vor und kann sowohl im Tagebau als auch Untertage abgebaut werden. Für die Weiterverarbeitung wird das Gold Erz anschließend in eine Fabrik geliefert.
Ähnlich sieht es mit Daten aus – auch diese können in verschiedenen Quellen (CRM-Systemen, SQL-Datenbanken oder Webservern) liegen und müssen mit Microsoft Fabric verbunden werden. Für diese Aufgabe ist die Komponente Data Factory zuständig. Sie bietet über 90 standardisierte Konnektoren, um Daten aus dem Quellsystem abzurufen.

Nach der Anlieferung der Ressourcen in der Fabrik, werden diese weiterverarbeitet. An diesem Punkt müssen bereits einige wichtige Entscheidungen für den weiteren Prozess getroffen werden. Je nach Endprodukt werden unterschiedliche Prozesse gestartet. Dafür stehen verschiedene Komponenten von Synapse zur Verfügung, die eng miteinander verknüpft sind. Eine dieser Komponenten ist Synapse Data Engineering, das einige Optionen der Datentransformation bietet. Mit Hilfe von Apache Spark können dabei große Datenmengen verarbeitet werden. Eine Neuheit von Synapse Data Engineering ist die Möglichkeit der Erstellung von Lakehouses, die eine Art Hybrid aus Datalake und Datawarehouse bilden.

Microsoft Fabric: Datenverarbeitung dank KI

Die Idee dahinter ist die Kombination der Vorteile beider Ansätze in einem Modell zu vereinigen. Mit Synapse Data Warehouse steht eine Komponente für das klassische Speichern der aufbereiteten Daten in einem Data Warehouse bereit. Für das Erstellen von Modellen aus dem Bereich maschinelles Lernen und künstlicher Intelligenz bietet Synapse Data Science beste Möglichkeiten. Hier können in Jupyter Notebooks individuelle und optimierte Klassifizierer für die gewünschten Anwendungen konstruiert werden. Immer größere Bedeutung kommt Echtzeitanalysen von großen Datenmengen zugute, um schneller auf veränderte Umstände reagieren zu können. Hier bietet Synapse Real-Time Analytics eine optimale Lösung an.

Eine vollumfängliche Prozesskette

Der letzte Schritt in dieser Prozesskette ist das fertige Produkt. In diesem Prozess sind das die aufbereiteten und ausgewerteten Daten, die in den bekannten Power BI-Berichten dargestellt werden können. Für eine optimale Darstellung der Ergebnisse bietet Power BI eine Reihe von Visualisierungsmöglichkeiten an. Daneben bietet Fabric mit dem Data-Activator ein automatisiertes Werkzeug, das direkt auf Veränderungen der Daten reagiert. So können vom Benutzer Reaktionen und Handlungen auf bestimmt Ereignisse vordefiniert werden.

Neben all diesen Komponenten ist der OneLake in Fabric von zentraler Bedeutung. Hier werden die Daten quer durch alle Stationen gespeichert und können jederzeit abgerufen werden. Damit wird auch die große Neuerung oder die markanteste Eigenschaft von Microsoft Fabric deutlich, nämlich die enge Vernetzung der Komponenten und den Daten. Hieraus leitet sich auch die Analogie zu Fabric ab. Schließlich ist Stoff auch engmaschig verknüpft.