Eine Ära geht zu Ende: Ulrich Möller, CFO der DTS IT AG, geht in den Ruhestand

Als Gerd Düsdieker ihn 1984 bei seinem Sonntagsjob an der Tankstelle auf DTS aufmerksam machte, hat Ulrich Möller wohl nicht gedacht, dass er eines Tages nicht nur CEO, sondern auch CFO eines internationalen IT-Providers und Herstellers von Security Software sein würde. 1986 startete er als Techniker bei DTS – in einer Zeit, als das Unternehmen noch ein Systemhaus für Hard- und Software war, Computer noch zusammengeschraubt werden mussten und das Internet in seinen Kinderschuhen stand. Nun fängt ein weiteres neues Kapitel für ihn an, denn Ulli geht nach über vier Jahrzehnten in seinen wohlverdienten Ruhestand.

 

Im Interview blickt er auf seine vielen Jahre bei DTS zurück und gibt nicht nur den Führungskräften von morgen einen wertvollen Ratschlag.

Welche Werte oder Prinzipien waren dir bzgl. Leadership besonders wichtig? Hast du einen Tipp für die Führungskräfte der nächsten Generation?

Mir war es immer wichtig, ein Vorbild zu sein und die Bodenhaftung nicht zu verlieren. Gerade in der Anfangsphase von DTS waren die Aufgaben häufig komplett neu für mich. Sie waren oftmals nur mit viel Fleiß zu erledigen und ich war mir für keine Aufgabe zu schade. Geholfen haben mir immer mein Augenmaß und meine Prinzipien. Dazu gehören für mich vor allem Anstand, Bescheidenheit und Demut, aber auch Fleiß, Empathie und Teamgeist. Für die Führungskräfte der Zukunft wird es viele Herausforderungen geben. Mein Tipp: Fördere dein Team und die Zusammenarbeit im Unternehmen. Sei auch du ein Vorbild.
 

Gibt es einen Ratschlag, den du selbst am Anfang deiner Karriere erhalten hast und der dir immer noch wichtig ist?

Ja, an einen erinnere ich mich noch gut. Damals sagte mein ehemaliger Chef sinngemäß zu mir: Sei anpassungsfähig, es wird noch so viele Veränderungen in deinem beruflichen Leben geben. Es ist wichtig, flexibel zu sein und sich an neue Entwicklungen anzupassen. Und damit hatte er vollkommen Recht. In meinen Jahren bei DTS gab es viele Entwicklungen und Herausforderungen und letztlich bin ich vom Ingenieur zum Finanzchef „mutiert“. Flexibilität ist mir auch heute noch wichtig.
 

Wie hat sich deine Rolle als CFO über die Jahre verändert?

Eigentlich ist das Finanzwesen ja gar nicht meine Kernkompetenz. Ich bin Ingenieur und habe mich immer für Technik begeistert. So war es auch am Anfang bei DTS. Die Technik hat mich fasziniert und eigentlich wollte ich den Bereich auch nicht verlassen. Da sich mit dem Eintritt der MBB aber kein anderer für den Bereich Finanzen angeboten hat, habe ich das als Herausforderung gesehen und bin in das Thema eingestiegen. Was anfänglich schwierig war, denn da saßen mir absolute Finanzprofis gegenüber. Aber gemeinsam haben wir es immer zu einem guten Ergebnis gebracht.

Die Aufgaben sind aber immer komplexer geworden und ich freue mich, dass wir mit Torben Strauß nun auch einen ausgebildeten Finanzfachmann für diese Stelle gewinnen konnten.
 

Eine Frage, die dir nun sicher oft gestellt wird, aber alle natürlich interessiert: Welche Pläne hast du für den Ruhestand?

Ja, in der Tat interessiert das überraschenderweise viele Leute. Einen Masterplan habe ich nicht. Ich freue mich, viel Zeit mit meiner Familie verbringen zu können, speziell mit unserem Enkelkind, und wir werden sicherlich viel mehr unterwegs sein und reisen, als es vorher der Fall war.  Und wenn mir zuhause langweilig wird, wird meine Frau sicherlich etwas haben, dem entgegenzusteuern.
 

In rund 40 Jahren Berufserfahrung erlebt man einiges. Welcher Moment in deiner Karriere war besonders prägend?

Den einen Moment gibt es glaube ich nicht. Es gibt da die technische Seite in mir, die mir gerade in den ersten Jahren der IT einige tolle Momente gegeben hat. Damals hieß es ja noch EDV und Computer waren noch groß, teuer und nur wenigen Menschen zugänglich. Heute haben wir Smartphones in unseren Taschen und können mit einem Fingertipp auf das gesamte Wissen der Menschheit zugreifen. Dazwischen gibt es unendlich viele technische Highlights, die ich hier gar nicht alle aufzählen kann. Auf der anderen Seite gibt es die persönlichen Erfahrungen. Hier sind die ersten Jahre bei DTS besonders prägend für mich gewesen. Die Teamarbeit, der Zusammenhalt, der Spaß an der Arbeit und das Vertrauen untereinander haben bleibende Spuren bei mir hinterlassen. Den einen Moment, der alles verändert hat, gab es nicht bei mir. Alles war eine Entwicklung und ergab sich aus den Dingen zuvor.
 

Gibt es eine Anekdote, die du uns aus deiner langen Zeit bei DTS erzählen kannst?

In Anekdoten erzählen bin ich ganz schlecht. Sicherlich habe ich einige erlebt, aber sie auch gleich wieder vergessen. (lacht) 
 

Und was war die größte Herausforderung? In keinem Unternehmen ist ja immer nur Friede-Freude-Eierkuchen.

Jedes Entwicklungsstadium der Firma hatte seine Herausforderungen. Welche davon die größte war, ist schwierig zu sagen und liegt sicher im Auge des Betrachters. Sicherlich kam mit dem Einstieg von MBB viel Neues auf uns zu. Aber auch der Aufbau von neuen Firmen oder die Integration von zugekauften Firmen war eine große firmentechnische Herausforderung. Münster und Griechenland sind positive Beispiele, wobei es natürlich auch Ideen gab, die leider keine ausreichende Perspektive für die Zukunft geboten haben. Aber auch scheitern gehört nun mal dazu – einen Zauberstab für Erfolg haben wir ja leider nicht.
 

DTS wächst und wächst. Was ist deiner Meinung nach die größte Stärke unseres Unternehmens?

Ja, wir haben mit unseren Themen und speziell mit der IT-Security ein Thema besetzt, das auch für die Zukunft ein mächtiges Potential an Entwicklung bietet. Damit sind wir schon einmal gut aufgestellt. Unsere Unternehmenskultur sehe ich als große Stärke an. Sie ist auf Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung ausgerichtet. Daraus ableiten lassen sich alle weiteren Stärken wie z.B. Innovationsgeist, Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung an das Unternehmen. Und das ist mir sehr wichtig.
 

Welche Botschaft würdest du dem gesamten Team mitgeben, wenn du einen letzten Rat oder eine Vision formulieren müsstest?

Wir müssen uns als ein Team verstehen, egal wo wir sind oder wer wir sind. Wir dürfen nicht aufhören neugierig zu sein, müssen uns immer wieder erneuern und unsere Kunden mit neuen Produkten und Dienstleistungen überraschen. Dann werden wir auch weiterhin erfolgreich sein und die Marktbegleiter hinter uns lassen.

Der Abgesang auf Skype: Eine Reise von der Geburt bis zum Schuss

Ach, Skype, du armes, digitales Wrack. Einst strahltest du hell am VoIP-Himmel, die Verheißung kostenloser Anrufe in alle Welt auf deinen digitalen Lippen. Du warst der Rebell, der die Telefonindustrie das Fürchten lehrte, der Pionier, der Omas und Enkeln gleichermaßen das Video-Chatten beibrachte. Doch nun liegst du da, von Microsoft kaltblütig entsorgt, ein weiteres Opfer im schnelllebigen Technologie-Dschungel.

Um die Tragweite deines Niedergangs zu verstehen, werfen wir einen Blick zurück in die graue Vorzeit der Videotelefonie. Bereits in den 1920er Jahren gab es erste Versuche, bewegte Bilder über Telefonleitungen zu übertragen1. Stell dir vor, Skype: klobige Apparate, verrauschte Bilder, und das alles in Schwarzweiß! Du hingegen warst modern, (meistens) benutzerfreundlich und in Farbe – zumindest meistens.

Lass uns ein letztes Mal in Erinnerungen schwelgen und mit einem bitterbösen Grinsen deine glorreiche Geschichte Revue passieren lassen, von den ersten Gehversuchen bis zum finalen Todesstoß.

Die glorreichen Anfänge: Ein Stern am VoIP-Himmel

Geboren im Jahr 2003, aus den genialen Köpfen der Schweden Niklas Zennström und Janus Friis 2, warst du, Skype, ein Kind der Peer-to-Peer-Revolution. Deine estnischen Entwickler 2 hatten die Technologie hinter Kazaa, dem damaligen Schrecken der Musikindustrie, genutzt, um eine Software zu schaffen, die Sprachdaten über das Internet schickte – kostenlos5!

Die Welt war begeistert. Endlich konnte man mit Freunden und Familie in Übersee plaudern, ohne ein Vermögen für Telefonrechnungen auszugeben. Du warst der Liebling der Studenten, der Expats und aller, die den grenzenlosen Austausch suchten6. Deine Benutzeroberfläche war simpel, deine Sprachqualität (meistens) klar, und dein Name – eine Abkürzung von „Sky peer-to-peer“ 7 – wurde zum Synonym für Internettelefonie8.

Schon früh setzten deine Entwickler auf eine strategische Patentpolitik und meldeten Patente für ihr P2P-Kommunikationsprotokoll an5. Visionäre, die die Zukunft der Kommunikation erkannten! Oder einfach nur clevere Geschäftsleute, die ihre Technologie schützen wollten? Die Geschichte wird es zeigen – oder auch nicht, denn wer interessiert sich schon für Patente, wenn die Software selbst schon längst im digitalen Friedhof liegt?

Apropos Geschichte: Auch dein Logo durchlief eine interessante Entwicklung. Von Lila über verschiedene andere Farbvarianten fandest du schließlich zu deinem ikonischen Blau4. Eine wahre Odyssee der Corporate Identity!

Doch zurück zu deinen frühen Erfolgen. Besonders beliebt war die „Skype-to-Skype“-Anruffunktion, mit der Nutzer kostenlos miteinander telefonieren konnten, egal wo auf der Welt sie sich befanden9. Und für alle, die doch mal ein Festnetztelefon anrufen mussten, gab es SkypeOut – natürlich gegen Gebühr9. Geniale Geschäftsidee! Oder der Anfang vom Kommerz, der dich letztendlich zugrunde richten sollte?

Höhenflug und erster Absturz: eBay’s teurer Fehltritt

Dein Erfolg blieb nicht unbemerkt. Im Jahr 2005 schlug eBay zu und kaufte dich für schlappe 2,6 Milliarden Dollar2. Man träumte von Synergien, von integrierten Video-Chats zwischen Käufern und Verkäufern. Doch die eBay-Community blieb skeptisch. Wer wollte schon sein Gesicht zeigen, wenn man auch anonym über Textnachrichten feilschen konnte10?

Bis 2008 verzehnfachte sich deine Nutzerzahl auf 405 Millionen11. Ein rasanter Aufstieg! Doch der Höhenflug war nur von kurzer Dauer.

Die Ehe war zum Scheitern verurteilt. eBay hatte sich mit dir, Skype, ein teures Spielzeug gekauft, das nicht so recht ins Portfolio passte1. Interne Spannungen, Managementwechsel 4 und der Flop des Streaming-Dienstes Joost, auf den sich die Gründer nach dem Verkauf stürzten, taten ihr Übriges4. Im Jahr 2009 verkaufte eBay dich schließlich weiter – und machte dabei, entgegen der landläufigen Meinung, sogar einen Gewinn12. Tja, so kann man sich irren!

Doch wer sollte dich nun retten? Ein neuer Player betrat die Bühne, ein Gigant mit einer Vorliebe für teure Akquisitionen…

Microsoft’s Umarmung: Der Anfang vom Ende?

Dein neuer Retter in der Not: Microsoft. Der Softwaregigant blätterte im Jahr 2011 stolze 8,5 Milliarden Dollar für dich hin, die bis dato größte Akquisition des Unternehmens2. Man wollte dich in die Windows-Welt integrieren, dich zum Herzstück der Kommunikation im mobilen Zeitalter machen13.

Ironischerweise warst du, Skype, einst der große Disruptor der Telekommunikationsbranche9. Nun wurdest du selbst von neueren, agileren Plattformen überholt14. Tja, so ist das Leben im digitalen Dschungel: Wer rastet, der rostet.

Microsoft hatte schon immer ein Händchen dafür, erfolgreiche Produkte zu kaufen und dann langsam, aber sicher zu Tode zu optimieren. Du wurdest in die Office-Division integriert, mit Lync und Windows Live Messenger verschmolzen, bis du schließlich als Skype for Business im Business-Umfeld landeten2. Windows Live Messenger, einst Microsofts eigener Messaging-Dienst, wurde im Jahr 2013 zugunsten von Skype eingestellt15. Ein Zeichen deiner damaligen Stärke! Oder der Anfang vom Ende, als Microsoft begann, seine eigenen Produkte über dich zu stellen?

Für kurze Zeit warst du in aller Munde. Der Begriff „Skypen“ wurde zum Verb, du tauchtest in Popkultur und Medien auf16. Deine Sternstunde! Doch der Ruhm war flüchtig…

Kontroversen und Kritik

Dein Weg war nicht immer einfach, Skype. Schon früh wurdest du von Netzwerkadministratoren in Unternehmen, Behörden und Bildungseinrichtungen blockiert17. Man fürchtete deinen exzessiven Bandbreitenverbrauch und deine Sicherheitslücken. Ein Skandal! Oder einfach nur die Angst der Mächtigen vor einer Technologie, die sie nicht kontrollieren konnten?

Der Todesstoß: Zoom, Teams und die Pandemie

Die Welt veränderte sich. Smartphones wurden allgegenwärtig, mobile Messenger wie WhatsApp und FaceTime eroberten den Markt14. Die Pandemie brachte dann den endgültigen Todesstoß: Zoom. Plötzlich saßen alle in virtuellen Meetings, und du, Skype, warst nicht eingeladen15. Eine verpasste Chance! Hättest du die Zeichen der Zeit erkannt, wärst du vielleicht heute noch relevant.

Microsoft hatte derweil längst ein neues Lieblingsspielzeug gefunden: Teams. Mit ähnlichen Funktionen wie du, aber besser integriert in die Microsoft-Welt, stahl dir Teams die Show18. Deine Nutzerzahlen schrumpften, von einst über 300 Millionen im Jahr 2016 auf magere 36 Millionen im Jahr 202315. In den letzten Jahresberichten von Microsoft wurdest du gar nicht mehr erwähnt20. Ignoriert und vergessen!

Wer benutzt Skype überhaupt noch?

Tja, wer benutzt dich eigentlich noch, Skype? Hauptsächlich die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen, so die Statistiken19. Dazu gesellen sich ein paar Softwareentwickler und IT-Spezialisten, die dich wohl aus Gewohnheit oder Nostalgie nutzen22. Und natürlich die hartgesottenen Fans, die sich standhaft weigern, auf Teams umzusteigen.

Die meisten Aktivitäten finden übrigens mittags an Werktagen statt21. Vermutlich die einsamen Seelen, die in ihrer Mittagspause verzweifelt versuchen, jemanden zum Skypen zu finden.

Das Ende einer Ära: Ein sarkastischer Abschiedsgruß

Nun ist es also soweit. Microsoft zieht den Stecker. Du, Skype, wirst in den digitalen Orkus verbannt, ein weiteres Opfer der gnadenlosen Tech-Industrie. Deine Nutzer sollen brav zu Teams wechseln, wo sie ihre alten Chats und Kontakte wiederfinden – wenn sie Glück haben15.

Was bleibt, ist die Erinnerung an eine Zeit, in der du, Skype, die Welt verändert hast. Du hast uns gezeigt, dass Kommunikation grenzenlos sein kann, dass man mit Menschen auf der ganzen Welt in Verbindung treten kann, ohne dafür ein Vermögen auszugeben.

Doch die Welt dreht sich weiter, und du bist nicht mehr Teil davon. Ruhe in Frieden, Skype. „Endlich hat Microsoft das getan, was wir alle schon lange erwartet haben.“ 8

Schlussfolgerung: Ein Blick in die digitale Zukunft

Der Fall Skype zeigt die Dynamik und Schnelllebigkeit der Technologiebranche. Was heute noch revolutionär ist, kann morgen schon Schnee von gestern sein. Microsoft’s Entscheidung, Skype zugunsten von Teams einzustellen, mag zwar hart erscheinen, ist aber aus strategischer Sicht nachvollziehbar.

Teams bietet eine umfassendere Plattform für die moderne Kommunikation, mit integrierten Funktionen für Zusammenarbeit, Videokonferenzen und Dateifreigabe. Die Konsolidierung der Dienste in einer einzigen Plattform vereinfacht die Benutzererfahrung und ermöglicht es Microsoft, Ressourcen effizienter zu nutzen.

Der Abschied von Skype ist auch ein Zeichen für den Wandel in der Arbeitswelt. Remote-Arbeit und virtuelle Teams sind zur Norm geworden, und die Anforderungen an Kommunikationstools haben sich entsprechend geändert. Teams ist besser gerüstet, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, mit Funktionen wie Echtzeit-Transkription, intelligenten Meeting-Zusammenfassungen und KI-gestützten Einblicken.

Microsoft hat übrigens eine gewisse Tradition darin, erfolgreiche Produkte zu kaufen und dann durch eigene Lösungen zu ersetzen. Erinnern wir uns an Hotmail, das 1997 von Microsoft übernommen und 2003 durch Outlook ersetzt wurde10. Geschichte wiederholt sich eben doch!

Aspekt Skype Microsoft Teams
Gründung 2003 2017
Fokus Internettelefonie und Videoanrufe Zusammenarbeit und Kommunikation im Team
Integration Eingeschränkt Vollständig in Microsoft 365 integriert
Nutzerzahlen Rückläufig Stark wachsend
Zukunft Eingestellt Zukunftsorientierte Plattform

Skype mag zwar Geschichte sein, aber die Lektionen, die wir aus seinem Aufstieg und Fall lernen können, sind wertvoll für die Zukunft der digitalen Kommunikation. Es bleibt die Frage: Welches einst gefeierte Produkt wird Microsoft als nächstes in seine unendlichen Weiten assimilieren und dann langsam, aber sicher in den digitalen Orkus verbannen? Man darf gespannt sein!

Quellen:

1. Skype | Video Calling, VoIP & Messaging Software | Britannica, Zugriff am März 3, 2025, https://www.britannica.com/technology/Skype

2. Skype – Wikipedia, Zugriff am März 3, 2025, https://en.wikipedia.org/wiki/Skype

3. www.google.com, Zugriff am März 3, 2025, https://www.google.com/search?q=Skype+founders

4. A Brief History of Skype – the peer to peer messaging service – DSP Blog, Zugriff am März 3, 2025, https://content.dsp.co.uk/history-of-skype

5. Nordic inventions: Skype and its patented communication technology – PatentRenewal.com, Zugriff am März 3, 2025, https://www.patentrenewal.com/post/nordic-inventions-skype-and-its-patented-communication-technology

6. The Rise and Fall of Skype: Who Still Uses It? – Grants Pass Tribune, Zugriff am März 3, 2025, https://www.grantspasstribune.com/the-rise-and-fall-of-skype-who-still-uses-it/

7. Skype Technologies – Wikipedia, Zugriff am März 3, 2025, https://en.wikipedia.org/wiki/Skype_Technologies

8. Microsoft to shut down Skype in May after nearly two decades – The New Indian Express, Zugriff am März 3, 2025, https://www.newindianexpress.com/business/2025/Feb/28/microsoft-to-shut-down-skype-in-may-after-nearly-two-decades

9. SKYPE: FROM DISRUPTOR TO LEGACY – TRACING THE EVOLUTION OF A COMMUNICATION GIANT AND ITS UNCERTAIN FUTURE | Trader – Vocal Media, Zugriff am März 3, 2025, https://vocal.media/trader/skype-from-disruptor-to-legacy-tracing-the-evolution-of-a-communication-giant-and-its-uncertain-future

10. Was The Skype Acquisition A Good Deal For Microsoft? – Ansarada, Zugriff am März 3, 2025, https://www.ansarada.com/blog/skype-acquisition

11. Microsoft Is Retiring Skype, Moving Users to Microsoft Teams | Entrepreneur, Zugriff am März 3, 2025, https://www.entrepreneur.com/business-news/microsoft-is-retiring-skype-moving-users-to-microsoft-teams/487758

12. Throwback: 22 Years of Skype (Premium) – Thurrott.com, Zugriff am März 3, 2025, https://www.thurrott.com/cloud/microsoft-consumer-services/skype/317967/throwback-22-years-of-skype

13. Skype to shut 14 years after Microsoft’s $8.5 billion purchase | The Seattle Times, Zugriff am März 3, 2025, https://www.seattletimes.com/business/skype-to-shut-14-years-after-microsofts-8-5-billion-purchase/

14. Microsoft Hangs Up on Skype After 20 Years, Pushing Users to Teams – Finance Magnates, Zugriff am März 3, 2025, https://www.financemagnates.com/trending/microsoft-hangs-up-on-skype-after-20-years-pushing-users-to-teams/

15. Microsoft is shutting down Skype after buying it 14 years ago for $8.5 billion – CBS News, Zugriff am März 3, 2025, https://www.cbsnews.com/news/microsoft-shutting-down-skype-teams/

16. End of an era: Microsoft to shut down Skype, shifting users to Teams, 14 years after $8.5B deal – GeekWire, Zugriff am März 3, 2025, https://www.geekwire.com/2025/end-of-an-era-microsoft-to-shut-down-skype-shifting-users-to-teams-14-years-after-8-5b-deal/

17. Skype – Internet voice calls – The History of Domain Names, Zugriff am März 3, 2025, https://historyofdomainnames.com/skype-the-history-of-domain-names/

18. The Rise and Decline of Skype. However, despite its early success… | by Its Aman Yadav – Medium, Zugriff am März 3, 2025, https://medium.com/@itsamanyadav/launched-in-2003-by-a-group-of-nordic-and-estonian-entrepreneurs-skype-quickly-became-synonymous-c2e31b600578

19. en.as.com, Zugriff am März 3, 2025, https://en.as.com/latest_news/goodbye-to-skype-soon-this-is-the-exact-date-on-which-the-video-calling-platform-will-cease-operating-n/#:~:text=Skype%20user%20numbers%20plummet%20from%20nine%2Dfigure%20high&text=However%2C%20Microsoft’s%20decision%20to%20discontinue,fallen%20to%20around%2036%20million.

20. Why Microsoft is killing off Skype and sending it to the tech graveyard | Morningstar, Zugriff am März 3, 2025, https://www.morningstar.com/news/marketwatch/20250228296/why-microsoft-is-killing-off-skype-and-sending-it-to-the-tech-graveyard

21. Skype Statistics 2024 By Country, Devices, Users, Industry and Market Share, Zugriff am März 3, 2025, https://www.enterpriseappstoday.com/stats/skype-statistics.html

22. Skype Statistics 2025(How Many People Use Skype?) – TechJury, Zugriff am März 3, 2025, https://techjury.net/blog/skype-statistics/

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Die Geschichte des Streamings: Vom ersten Anbieter bis zur Streaming-Revolution

Streaming ist heute aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Egal ob Filme, Musik oder Live-Events – Inhalte jederzeit und überall abrufen zu können, ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Doch wo hat das alles eigentlich begonnen? Wer war der erste Streaming-Anbieter? Und wie entwickelte sich das Konzept des Streamings zu dem gigantischen Markt, den wir heute kennen? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die Geschichte des Streamings.

Die Anfänge: RealNetworks und der erste Streaming-Dienst

Die Ursprünge des Streamings reichen bis in die Mitte der 1990er Jahre zurück. RealNetworks (damals noch unter dem Namen Progressive Networks bekannt) war das erste Unternehmen, das eine Streaming-Technologie auf den Markt brachte. 1995 veröffentlichte es den Dienst RealAudio, mit dem erstmals Audioinhalte über das Internet in Echtzeit gestreamt werden konnten. Dies war ein bahnbrechender Schritt, denn bisher mussten Nutzer Mediendateien vollständig herunterladen, bevor sie sie abspielen konnten. Besonders für Nachrichten- und Radiodienste eröffnete diese Technologie völlig neue Möglichkeiten.

Zwei Jahre später, 1997, erweiterte RealNetworks seine Technologie und brachte RealVideo auf den Markt. Damit war es erstmals möglich, Videos über das Internet zu streamen – allerdings in einer sehr niedrigen Qualität, da die damaligen Internetgeschwindigkeiten noch stark begrenzt waren. Trotzdem war dies ein wichtiger Meilenstein, der den Grundstein für die spätere Streaming-Industrie legte.

Die Veränderung des Streamings: Von YouTube bis Netflix

Während RealNetworks die technischen Grundlagen für das Streaming schuf, waren es später andere Unternehmen, die die Technologie massentauglich machten. In den folgenden Jahren erlebte das Streaming einige revolutionäre Meilensteine:

1999 – Netflix als DVD-Verleih

Netflix wurde 1997 von Reed Hastings und Marc Randolph gegründet. Das Unternehmen startete jedoch nicht direkt als Streaming-Dienst, sondern als ein Online-DVD-Verleih. Kunden konnten DVDs über die Webseite bestellen, die dann per Post verschickt wurden. Nach dem Anschauen mussten sie die DVDs zurücksenden, bevor sie neue bestellen konnten. Netflix setzte früh auf ein Abo-Modell, das es den Nutzern ermöglichte, unbegrenzt DVDs auszuleihen, ohne für jede einzelne Bestellung zu bezahlen.

Das Unternehmen erkannte früh die Potenziale des digitalen Streamings und investierte in die Entwicklung der Technologie, die später den Markt revolutionieren sollte.

2005 – Der Aufstieg von YouTube

Ein großer Wendepunkt in der Geschichte des Streamings war die Gründung von YouTube im Jahr 2005 durch Steve Chen, Chad Hurley und Jawed Karim. Die Plattform ermöglichte es Nutzern, eigene Videos hochzuladen und kostenlos mit anderen zu teilen. Innerhalb kürzester Zeit wurde YouTube zur wichtigsten Plattform für nutzergenerierte Inhalte.

YouTube machte das Video-Streaming massentauglich, da es eine intuitive und benutzerfreundliche Plattform bot, die Menschen weltweit miteinander vernetzte. Schon im Jahr 2006 erkannte Google das Potenzial und kaufte YouTube für 1,65 Milliarden US-Dollar. Heute gehört YouTube zu den meistbesuchten Webseiten der Welt und hat die Art und Weise, wie wir Videos konsumieren, grundlegend verändert.

2007 – Netflix steigt ins Streaming-Geschäft ein

Während YouTube auf nutzergenerierte Inhalte setzte, machte Netflix 2007 den nächsten großen Schritt: Der Dienst wandelte sich vom DVD-Verleih zu einer Online-Streaming-Plattform mit einem Abo-Modell. Nutzer konnten nun Filme und Serien direkt über das Internet abrufen, ohne auf eine DVD warten zu müssen.

Dieser Schritt stellte eine echte Revolution dar. Da die Internetgeschwindigkeiten inzwischen gestiegen waren, wurde Streaming für eine breitere Masse attraktiv. Netflix begann außerdem, große Hollywood-Studios davon zu überzeugen, ihre Inhalte über die Plattform bereitzustellen. Mit der Zeit entwickelte das Unternehmen eigene Produktionen – die sogenannten Netflix Originals, die das Geschäftsmodell weiter stärkten.

2010er-Jahre – Die Streaming-Explosion

Ab den 2010er-Jahren explodierte die Zahl der Streaming-Dienste. Große Medienkonzerne wollten nicht länger abhängig von Netflix sein und starteten eigene Plattformen:

  • Amazon Prime Video (2011): Ursprünglich als Amazon Unbox gestartet, entwickelte sich Prime Video zu einem der größten Konkurrenten von Netflix.
  • Hulu: Ein Streaming-Dienst, der bereits 2007 gegründet wurde, aber durch Investitionen großer TV-Sender wie NBC, ABC und Fox an Bedeutung gewann.
  • Disney+ (2019): Disney erkannte das Potenzial des Streamings und zog seine Inhalte von anderen Plattformen ab, um ein eigenes Angebot mit beliebten Marken wie Marvel, Star Wars und Pixar aufzubauen.
  • Apple TV+ (2019): Apple betrat ebenfalls den Markt und konzentrierte sich auf exklusive Eigenproduktionen.

Gleichzeitig revolutionierte Spotify das Musik-Streaming. Während Musik zuvor meist als MP3 gekauft und heruntergeladen wurde, bot Spotify eine Flatrate für Millionen von Songs an. Das Modell setzte sich schnell durch und wurde von anderen Anbietern wie Apple Music übernommen.

Die Zukunft des Streamings

Heute ist Streaming der dominante Weg, um Inhalte zu konsumieren. Von Live-Events über Gaming-Streams bis hin zu On-Demand-Inhalten – Streaming ist aus der Medienlandschaft nicht mehr wegzudenken.

Die nächsten technologischen Entwicklungen könnten das Streaming noch weiter verändern:

  • Cloud-Gaming: Dienste wie GeForce Now, Xbox Cloud Gaming und PlayStation Now ermöglichen es, Spiele direkt zu streamen, anstatt sie auf einer Konsole oder einem PC zu installieren.
  • Virtual Reality-Streaming: VR-Streaming könnte die Art und Weise, wie wir Filme und Spiele erleben, grundlegend verändern.
  • Künstliche Intelligenz und personalisierte Inhalte: Plattformen setzen zunehmend auf KI, um Nutzern maßgeschneiderte Empfehlungen zu geben und das Nutzererlebnis zu optimieren.

Die Reise des Streamings begann vor fast drei Jahrzehnten mit RealNetworks – doch die Revolution ist noch lange nicht zu Ende. Es bleibt spannend, welche neuen Entwicklungen die nächsten Jahre bringen werden!

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Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Raab IT Systemhaus GmbH & CO. KG
Klaus Raab und Jochen Raab
Gartenstrasse 28 · 89547 Gerstetten
Tel.: 07323 9527 0
Fax: 07323 9527 27
E-Mail: [email protected]

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Der Datenschutzbeauftragte ist:
Bernd Herrig
Telefon: +49 7321 971624
Fax: +49 7321 971625
Mobil: +49 172 8856699
E-Mail: [email protected]

 

2. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehört z. B. Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer, Firma oder auch die Position. Keine personenbezogenen Daten sind z.B. Informationen, die nicht direkt mit Ihrer wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden – wie z.B. die Anzahl der Nutzer einer Website.

 

3.Rechtliche Grundlage der Erhebung:
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

 

4. Besuch der Website und Datenerfassung

4.1. Server-Log-Dateien
Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert.

Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • Name und URL der abgerufenen Datei,
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers.

Die Verarbeitung der genannten Daten erfolgt von uns zu folgenden Zwecken:

  •  Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung.

4.2. Widerspruchsmöglichkeit:
Zur Bereitstellung der Website sind die unter 4.1 genannten Daten zwingend erforderlich. Es besteht keine Möglichkeit zum Widerspruch.

 

5. Kontaktaufnahme

5.1. Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet.

5.2 Sofern Sie per E-Mail oder über ein Kontaktformular eine Anfrage oder dergleichen übermitteln, d.h. Kontakt mit uns aufnehmen, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

5.3. Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre. Im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (Ende handelsrechtlicher (6 Jahre) und steuerrechtlicher (10 Jahre) Aufbewahrungspflicht).

5.4 Diese Seite nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

 

6. Recht auf Auskunft-, Widerspruchs-, Lösch-, Berichtigungs- und Beschwerderecht
Laut der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, sowie den Zweck der Datenverarbeitung sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Beschwerden wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten oder Sie nehmen direkt Kontakt mit der zuständigen Aufsichtsbehörde auf.

Name und Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Königstraße 10a, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 – 0
Fax: 0711/61 55 41 – 15
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

 

7. Sicherheitsmaßnahmen
Nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO haben wir die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, damit Ihre personenbezogenen Daten vor Verlust und Missbrauch geschützt und der Öffentlichkeit unzugänglich sind. Wenn Sie mit uns per E-Mail in Kontakt treten, weisen wir Sie darauf hin, dass wir die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen nicht zu 100% gewährleistet können. Inhalte einer Email können unter Umständen von Dritten eingesehen werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sofern Sie uns vertrauliche Informationen zusenden wollen, uns diese Informationen auf dem Postweg zu senden.

 

8. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis, Sie hierfür eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von IT-Unternehmen, Webhostern etc.). Die Verarbeitung von Daten erfolgt auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ und geschieht auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

 

9. Widerspruch gegen Werbe-Mails / Spam-Emails
Wir Widersprechen der Nutzung von den im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht angeforderter Werbung und Sonstigem. Wir behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Informationen, wie etwa durch Spam-E-Mails, vor.

 

10. Links zu anderen Webseiten
Unsere Webseiten können Links zu Webseiten anderer Anbieter enthalten. Wir weisen darauf hin, dass diese Datenschutzerklärung ausschließlich für unser Unternehmen gilt. Wir haben keinen Einfluss darauf und kontrollieren nicht, ob andere Anbieter die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten.

 

11. Änderung dieser Datenschutzerklärung
Änderungen dieser Datenschutzerklärung sind zum einen durch gesetzliche Verordnungen oder aufgrund behördlicher Vorgaben und der Verbesserung in dem Verständnis des besseren Lesens notwendig. Einmal zum Jahresanfang prüfen wir diese Datenschutzerklärung auf Aktualität, Plausibilität und Richtigkeit. Änderungen aus sicherheits- und datenschutzrechtlichen Gründen behalten wir uns vor. Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig, entspricht den Anforderungen der EU-DSGVO iVm BDSG-neu und hat den Stand 25. Mai 2018.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Raab IT-Systemhaus GmbH & Co. KG
Gartenstraße 28, 89547 Gerstetten
Stand: 07.09.2020

 

1. Regelungen für alle Vertragsarten 

1.1 Geltungsbereich / kundenseitige Bedingungen

1.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für den Handel mit Hard- und Software, die Erbringung von IT-Dienstleistungen und Hosting-Leistungen durch die Fa. Raab IT-Systemhaus GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). 

1.1.2 Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen aufgrund dieser AGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitige Bedingungen erkennt der Auftragnehmer nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 

1.2 Angebot und Annahme 

1.2.1 Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser AGB. 

1.2.2 Angebote des Auftragnehmers haben eine Bindefrist von 30 Tagen, sofern sie nicht als freibleibend bezeichnet sind. 

1.2.3 Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Auftragnehmers. Der Vorrang der Individualabrede gem. § 305b BGB bleibt unberührt.

1.3 Leistungserbringung 

1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 

1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator vom Auftragnehmer Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. 

1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 

1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. 

1.3.5 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers. 

1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden. 

1.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.4.1 Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Auftragnehmer kann regelmäßige Leistungen monatlich abrechnen. Fracht, Verpackung, Versicherung werden ab Werk, unfrei in Rechnung gestellt. Die Entsorgung von Altgeräten kann vom Auftragnehmer nach Aufwand durchgeführt werden, wenn der Kunde dies bestellt. 

1.4.2 Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Bei Auftragswerten über EURO 10.000,– (bei ONLINE-Aufträgen über EURO 5.000,–) netto gelten auch gegenüber Leasinggesellschaften folgende Zahlungsbedingungen: 

– 50 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Lieferung, 20 % bei Abnahme. 

Im Fall des Leasings oder der Finanzierung muss dem Auftragnehmer die schriftliche Bestätigung der Leasingfirma oder des Finanzierungsinstitutes spätestens 4 Wochen vor der Auslieferung vorliegen. Andernfalls gilt zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden der entsprechende Barpreis. 

1.4.3 Sofern Leistungen außerhalb des in der Leistungsbeschreibung angegebenen Servicezeitraums erbracht wurden, werden Stundensätze mit Zuschlägen gemäß der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen berechnet. 

1.4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen des Auftragnehmers berechnet. Soweit eine Preisliste des Auftragnehmers vorliegt, ist diese anzuwenden. Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt unter Vorlage der beim Auftragnehmer üblichen Tätigkeitsnachweise. Der Kunde kann den dort getroffenen Festlegungen binnen zwei Wochen in Textform widersprechen. Nach Ablauf dieser zwei Wochen ohne Einwände des Kunden gelten die Tätigkeitsnachweise als anerkannt. 

1.4.5 Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters vom Auftragnehmer berechnet. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Dienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden. 

1.4.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Reisekosten, Nebenkosten und Materialkosten gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste für Dienstleistungen des Auftragnehmers vergütet. 

1.4.7 Monatliche Service- und Pflegepauschalen sowie monatliche ONLINE-Gebühren werden jeweils vierteljährlich im Voraus in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug erstmalig anteilig für das restliche Quartal mit Laufzeitbeginn zahlbar. Einzelleistungen werden ggf. fallweise abgerechnet. 

1.4.8 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder des Auftragnehmers anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

1.5 Eigentumsvorbehalt

1.5.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.

1.5.2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall. 

1.5.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Auftragnehmer in Höhe des mit diesem vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Auftragnehmers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

1.5.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Auftragnehmer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Auftragnehmer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Auftragnehmer verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Auftragnehmers gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an den Auftragnehmer ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

1.5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.”

1.6 Leistungstermine, Verzug 

1.6.1 Feste Leistungstermine sind ausdrücklich in Textform zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten und Subunternehmer rechtzeitig und vertragsgemäß erhält. 

1.6.2 Wenn eine Ursache, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt (“Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die 

Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten. 

1.6.3 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Auftragnehmer auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. 

1.6.4 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen vom Auftragnehmer innerhalb angemessener gesetzter Frist in Textform erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Auftragnehmer den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

1.6.5 Gerät der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht. 

1.6.6 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 5 % 

dieses Preises. 

1.7 Laufzeit 

1.7.1 Soweit keine gesonderten Regelungen zwischen den Vertragspartner vereinbart wurden, wird ein Vertrag, der ein Dauerschuldverhältnis zum Inhalt hat, unbefristet geschlossen. Nach Ablauf eines Jahres kann ein unbefristeter Vertrag mit einer Frist von 3 Monat zum Kalenderjahresende gekündigt werden. 

1.7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. 

1.7.3 Kündigungserklärungen sind nur in Textform wirksam. 

1.8 Rangregelung, Austauschverhältnis 

1.8.1 Bei der Auslegung dieses Vertrages gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge: 

a) Die Leistungsbeschreibungen, 

b) diese AGB,

c) die Regelungen des BGB und HGB, 

d) weitere gesetzliche Regelungen. 

Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren. 

1.9 Mitwirkungspflichten des Kunden 

1.9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen, z.B. die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen für Hardware und Software zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige 

Informationen zur Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Soweit im Betrieb des Kunden besondere Sicherheitsanforderungen gelten, weist der Kunde den Auftragnehmer auf diese vor Vertragsschluss hin. Die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung. 

1.9.2 Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch vom Auftragnehmer unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung. Weiterhin gewährt der Kunde dem Auftragnehmer den freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware. 

1.9.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit entsprechende Leistungen vom Auftragnehmer gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nicht zu erbringen sind. Die ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT-Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programmen und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei 

mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Standardsoftware, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. 

1.9.4 Der Kunde hat Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. 

1.9.5 Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Kunde die vom Auftragnehmer erteilten Hinweise befolgen. 

1.9.6 Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Fehler, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Gegebenenfalls sind andere Arbeiten mit der Computeranlage während der Zeit der Arbeiten einzustellen. 

1.9.7 Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen und ist berechtigt, juristische Erklärungen in Zusammenhang mit diesen AGB abzugeben. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner dem Auftragnehmer die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht vom Auftragnehmer geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der 

Auftragnehmer darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für den Auftragnehmer offensichtlich erkennbar unvollständig oder unrichtig sind. 

1.9.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten des Auftragnehmers bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können. 

1.9.9 Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen – auch in künftigen Versionen – urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse des Auftragnehmers. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich werden. Die Übertragung von Quellprogrammen bedarf der vorherigen Einwilligung des Auftragnehmers in Textform. Quellprogramme hat der Auftragnehmer nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung in Textform zu liefern. 

1.9.10 Der Kunde wird die gelieferten Originaldatenträger an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufbewahren sowie seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der AGB des Auftragnehmers sowie der Regelungen des Urheberrechts hinweisen. 

1.9.11 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist. 

1.9.12 Der Auftragnehmer kann zusätzliche Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit 

a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder 

b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist oder 

c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt. 

1.9.13 Der Kunde teilt dem Auftragnehmer jede Veränderungen bei den Mitarbeitern und Usern der des Auftragnehmers zu erbringenden Leistungen mit, soweit diese für die Leistungserbringung des Auftragnehmers von Bedeutung sind. Die durch Veränderungen entstehenden Mehrkosten werden vom Kunden übernommen. 

1.9.14 Der Kunde stellt sicher, dass durch die Nutzung und Speicherung von privaten Daten, beispielsweise privater Daten von Mitarbeitern, auf den vom Auftragnehmer betriebenen Systemen nicht zu rechtlichen Risiken für den Auftragnehmer kommt. Soweit aufgrund von genutzten oder gespeicherten privaten Daten Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer gestellt werden, wird der Kunde den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freistellen. 

1.9.15 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ist der Kunde für ein ordnungsgemäßes Lizenzmanagement verantwortlich. Soweit Software vom Auftragnehmer beigestellt wird, kann eine Lizenzierung auf den Kunden erfolgen. Wenn der Auftragnehmer die Vergütung für die auf den Kunden lizenzierte Software gezahlt hat, ist die Software bei Beendigung der betreffenden Leistungsbeschreibung oder des gesamten Vertrages über den Infrastrukturbetrieb an den Auftragnehmer herauszugeben und/oder zu übertragen. Der Kunde wird dazu alle notwendigen Erklärungen abgeben und Handlungen 

durchführen, die die Herausgabe und/oder Übertragung und eine weitergehende Nutzung der Software durch den Auftragnehmer ermöglichen. 

1.9.16 Änderungen an Leistungen des Auftragnehmers oder an der des Auftragnehmers betriebenen IT-Infrastruktur durch den Kunden sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer zulässig. Soweit nicht abgestimmte Änderungen zu Mehraufwänden bei dem Auftragnehmer führen, sind diese vom Kunden gemäß der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste zu vergüten. Auch durch nicht abgestimmte Änderungen verursachte Schäden sind vom Kunden zu zahlen. Bei nicht abgestimmten Änderungen, die innerhalb von 24 Stunden Störungen in der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur verursachen, wird vermutet, dass die Mehraufwände oder Schäden und sonstigen Folgen durch die Änderungen verursacht wurden. Der Kunde kann den Nachweis erbringen, dass die Änderungen nicht ursächlich sind. 

1.9.17 Wenn vom Kunden beauftragte Dritte nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmte Änderungen an Leistungen vom Auftragnehmer oder an der vom Auftragnehmer betriebenen IT-Infrastruktur vornehmen, so ist der Auftragnehmer nicht für Ausfallzeiten, Störungen und Schäden verantwortlich und der Kunde trägt die bei dem Auftragnehmer entstehenden Mehraufwände. 

1.9.18 Der Kunde wird die Leistungen vom Auftragnehmer so einsetzen, dass die Datensicherheit und der Datenfluss im Kommunikationsnetz vom Auftragnehmer nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Gefährden von Kunden installierte Programme, Skripte und Ähnliches den Betrieb des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer Geräte, so kann der Auftragnehmer unter 

Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung des IT-Systems an das Kommunikationsnetz und das Rechenzentrum ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einstellen. 

1.9.19 Für seine Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich um auf Leistungen aus diesem Vertrag zuzugreifen. 

1.9.20 Soweit das Vertragsverhältnis oder Teile des Vertragsverhältnisses enden, wird der Kunde sofort Agenten und vom Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung gestellte Software löschen. Die Verbindung zum Rechenzentrum wird vom Kunden beendet. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von IT-Infrastrukturdaten und IT-Dokumentationen, die durch die Nutzung von Agenten oder Software, die vom Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde, entstanden sind. 

1.10 Abtretung von Rechten / Vertraulichkeit, Obhutspflichten, Kontrollrechte 

1.10.1 Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Einwilligung des Auftragnehmers abtreten. 

1.10.2 Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Knowhow, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. 

1.10.3 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 

1.10.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Schutzmechanismen oder Schutzroutinen aus Hard- und Software zu entfernen. 

1.10.5 Zur Kontrolle der Einhaltung der Servicebedingungen steht der Auftragnehmer auf Wunsch jederzeit im Jahr ein Inspektionsrecht in den Geschäftsräumen des Kunden zu. 

1.11 Datenschutz 

Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 

1.12 Subunternehmer 

1.12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche ihm aus den Verträgen obliegende Verpflichtungen und zustehenden Rechte auf Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen. 

1.12.2 Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet der Auftragnehmer weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden, und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des Auftragnehmers an. 

1.13 Leistungsstörung, Mängelhaftung 

1.13.1 Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich und zwingend in Textform gegenüber dem Aufragnehmer zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus des Auftragnehmers zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich und zwingend in Textform zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 

1.13.2 In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. 

1.13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind. 

1.13.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

1.13.5 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. 

1.14 Haftung 

1.14.1 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Ziffer 1.14. 

1.14.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Auftragnehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. 

1.14.3 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziffer 1.14.4. 

1.14.4 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung für alle Schadensfälle insgesamt beschränkt auf 10.000,00 EUR. Das gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparung. Die weitergehende Haftung für Fahrlässigkeit sowie für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

1.14.5 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. 

1.14.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Auftragnehmers. 

1.14.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). 

1.14.8 Eine Haftung für beigestellte Software und von Dritten bezogene Patches, Updates oder sonstige Programmerneuerung übernimmt der Auftragnehmer nicht. 

1.15 Höhere Gewalt 

1.15.1 Als höhere Gewalt gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden konnten. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmengen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse, die die Leistungserbringung verringern, 

verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung. 

1.15.2 Wird infolge der Störung die Leistungserbringung um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungskontingente unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen. Sonstige Ansprüche für den Kunden bestehen nicht. 

1.16 Schutzrechte Dritter 

1.16.1 Der Kunde wird vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des  Auftragnehmers in der Software und an der Hardware nicht beseitigen, sondern gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen. 

1.16.2 Der Auftragnehmer stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus der Verletzung von Schutzrechten an des Auftragnehmers entwickelten und überlassenen Programmen und/oder Hardware in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt, insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde die Software nicht mit Fremdsoftware ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform verbunden und in keinem Fall die Hardware und/oder Software bestimmungswidrig genutzt haben. 

1.16.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Software- oder Hardware-Änderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein vom Auftragnehmer geliefertes Produkt hingewiesen wird. 

1.17 Obhuts-, Anzeige- und Duldungspflichten des Kunden 

1.17.1 Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Passwörter und Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen. 

1.17.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Administratorenrechte nur berechtigten Mitarbeitern zur Verfügung steht. 

1.18 Nutzungsrechte 

1.18.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer, das sich auf den jeweiligen vertragszweck und die vom Kunden erworbene Anzahl der Lizenzen erstreckt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechtigt dies den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet. 

1.18.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 1.18.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. 

1.18.3 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. 

1.18.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer frei 

widerruflich eingeräumt. 

1.18.5 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

1.19 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen 

1.19.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Leistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei dem Auftragnehmer. 

1.19.2 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

1.20 IT-Sicherheit 

1.20.1 Für die Maßnahmen zur IT-Sicherheit ist der Kunde verantwortlich. Dies betrifft auch die Notfallorganisation. Der Kunde erstellt ein IT-Sicherheits- und ein Notfallkonzept. 

1.20.2 Der Auftragnehmer legt weitergehende Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie die Anforderungen an den Kunden jeweils in einem eigenen Dokument fest. 

1.21 Zustellungen 

1.21.1 Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Anschrift/Fax-Nummer dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem Vertragspartner nachweislich an die oben genannte oder eine aktualisierte Adresse/Fax-Nummer abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich Adresse/Fax-Nummer zwischenzeitlich geändert hatte, und eine Mitteilung hierüber unterblieben ist. 

1.22 Exportkontrollvorschrift 

1.22.1 Der Kunde wird die für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. 

1.22.2 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. 

1.23 Rechtswahl 

1.23.1 Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

1.24 Change Request 

1.24.1 Der Kunde ist berechtigt, Änderungen des Leistungsumfanges zu verlangen. Eine Änderung des Leistungsumfanges liegt vor, wenn der Auftragnehmer eine andere Leistung als die in diesem Vertrag festgelegte erbringen soll. 

1.24.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Änderungswunsch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Projekt, zeitliche Verzögerungen sowie die Vor- und Nachteile für das Projekt, insbesondere Gefährdungen der Projektergebnisse, zu bewerten und dem Kunden diese Bewertung unverzüglich in Textform zu übermitteln. In dieser Mitteilung sind darüber hinaus Alternativen aufzuzeigen, mit deren Hilfe das vom Kunden gewünschte Ergebnis kostengünstiger und/oder effektiver erreicht werden kann. 

1.24.3 Änderungen, die in den Risikobereich des Auftragnehmers fallen, sind nicht gesondert zu vergüten. Die Änderung fällt dann in den Risikobereich des Auftragnehmers, wenn der Auftragnehmer sie zu vertreten hat. 

1.24.4 Liegt ein Fall der Ziffer 1.24.3 nicht vor, so werden die Vertragspartner auf Grundlage einer für diesen Fall abzuschließenden Änderungs- bzw. Nachtragsvereinbarung eine angemessene Anpassung des Leistungsinhaltes, der Leistungsfristen (soweit dies erforderlich ist) sowie der Vergütung (soweit dies erforderlich ist) vereinbaren. Die Anpassung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Preisliste vom Auftragnehmer. Ohne eine entsprechende Vereinbarung der Vertragspartner verbleibt es in 

jedem Fall bei den vereinbarten Fristen, der vereinbarten Vergütung und den Leistungsinhalten. 

1.25 Gerichtsstand 

1.25.1 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des  öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche rechtlichen Auseinandersetzungen, die auf Grund dieses Vertragsverhältnisses und im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der Geschäftssitz des Auftragnehmers als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. 

1.26 Schlussbestimmungen 

1.26.1 Alle Bestellungen und Aufträge bedürfen der (Auftrags-)Bestätigung in Textform durch den Auftragnehmer. Auf diese Form kann nur aufgrund Vereinbarung in Textform verzichtet werden. 

1.26.2 Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Textform. Ein mündlicher Verzicht auf die Textform wird ausgeschlossen. 

1.26.3 Der Vorrang der Individualvereinbarung gem. § 305b BGB bleibt unberührt.

1.26.4 Alle Ansprüche aus dem Vertrag mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verjähren in 12 Monaten. 

1.26.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb vom Auftragnehmer durch automatisierte Datenverarbeitung. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Auftragnehmer elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 

1.26.5 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 

 

2. Regelungen für Kauf von Hardware und/oder Software 

2.1 Anwendungsbereich 

2.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 2 regeln den Kauf von Hardware und/oder Software. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

2.2 Leistungsbeschreibung 

2.2.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

2.2.2 Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen. 

2.2.3 Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet. 

2.2.4 Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl des Auftragnehmers elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist. 

2.2.5 Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der aktuellen Version von Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand. 

2.3 Untersuchungs- und Rügepflicht 

2.3.1 Der Kunde wird gelieferte Hardware und/oder Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen, unter anderem im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit der Hardware und/oder grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen dem Auftragnehmer innerhalb weiterer 8 Werktage zwingend in Textform gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. 

2.3.2 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Ziffer 2.3.1. dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden. 

2.3.3 Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Hardware und/oder Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 

2.4 Sachmängel und Aufwandsersatz 

2.4.1 Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Soweit der Auftragnehmer eine Umgehungslösung bei aufgetretenen Fehlern anbieten, gilt die Leistung als nicht mangelbehaftet. In einem solche Fall ist der Auftragnehmer auch berechtigt, Änderungen an der Konfiguration der Hard- und Software vorzunehmen, wenn dadurch die Betriebsfähigkeit einzelner 

Hardware oder der Hardware insgesamt nicht beeinträchtigt wird. 

2.4.2 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Auftragnehmers von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. 

Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbare oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die 

Beseitigung eines Sachmangels nicht. 

Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 1.13 ergänzend. 

2.4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl des Auftragnehmers entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzes. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt. Schlägt die zweifache Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht 

durchzuführen, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu. Bezüglich des Schadens- oder Aufwendungsersatzes gilt Ziffer 1.12. Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Auftragnehmer führt zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben. 

2.5 Einsatzrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung 

2.5.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang in Deutschland einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Kunden. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Software ist nicht gestattet. 

2.5.2 Eine über die Vorgaben in Ziffer 1.17.1 hinausgehende Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts. 

2.5.3 Der Kunde darf das Einsatzrecht je Software auf einen anderen Anwender übertragen, wenn er auf den Einsatz der Software verzichtet. 

2.5.4 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden. 

2.5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden, soweit die vertraglich vereinbarten technischen Voraussetzungen eingehalten werden. 

2.5.6 Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Soweit zuvor individuell Einsatz- und Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer frei widerruflich eingeräumt. 

2.5.7 Der Auftragnehmer kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. 

2.6 Systemvoraussetzungen für Software 

2.6.1 Für die Nutzung der Software müssen die vom Auftragnehmer oder Softwarehersteller veröffentlichten Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Andernfalls ist eine fehlerfreie Nutzung der Software nicht möglich. Dies unabhängig davon, ob auf die Lizenzbedingungen ausdrücklich Bezug genommen wird oder ob diese den Vertragsunterlagen beigefügt sind. 

2.7 Lizenzbedingungen für Software Dritter 

2.7.1 Soweit Software Dritter eingesetzt wird, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Eine Änderung der Lizenzbedingungen Dritter erfolgt durch diesen Lizenzvertrag nicht und ist nicht beabsichtigt. 

2.7.2 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller gelten ausschließlich für die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen Vertragsbedingungen. Der Kunde erhält die Software Dritter entsprechend der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Softwareherstellers. 

 

3. Hosting 

3.1 Anwendungsbereich 

3.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 3 regeln das Hosting. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

3.2 Leistungsumfang 

3.2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Weitere Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden Systemressourcen je nach Leistungsbeschreibung auf einem physikalischen, virtuellen oder shared Server gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu dem vertraglich vereinbarten Umfang gemäß der technischen Spezifikation, die Vertragsbestandteil ist, ablegen. 

3.2.2 Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet. 

3.2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Zeit von 1:00 Uhr – 6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vertraglich 

vereinbarten Leistungen nicht zur Verfügung. 

3.2.4 Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von dem Auftragnehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server. 

3.2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard

und Software an aktuelle Anforderungen anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen vom Auftragnehmer zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis 

mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen. 

3.3 Mitwirkungspflichten des Kunden 

3.3.1 Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei. 

3.3.2 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 

3.3.3 Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes vom Auftragnehmer oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern vom Auftragnehmer abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren. 

3.3.4 Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Über einen eventuellen Missbrauch des Passworts ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Kunde erhält dann von dem Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem 

Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 

3.3.5 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung 

vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. 

3.4 Reseller-Ausschluss 

3.4.1 Der Kunde darf die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen. 

3.5 Vergütung 

3.5.1 Die Vergütung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, ansonsten nach der jeweils aktuellen Preisliste. 

3.5.2 Der Kunde kann dem Auftragnehmer vorgeben, bis zu welcher Entgelt-Höhe er die Leistungen zur Datenübermittlung des Auftragnehmers monatlich in Anspruch nehmen will. Die Vorgabe des Kunden muss den Kalendermonat angeben, zu dem sie wirksam werden soll und der Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt zugehen. Die Vorgabe kann sich nur auf nutzungsabhängige Entgelte beziehen. 

3.5.3 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

3.5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrundeliegende Preisliste zu ändern. Der Auftragnehmer wird den Kunden über Änderungen in der Preisliste spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Preisliste kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der 

Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. 

3.5.5 Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

3.6 Vertragslaufzeit 

3.6.1 Die vertraglichen Vereinbarungen über das Hosting gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages läuft unbefristet und kann nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. 

3.6.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

3.6.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftragnehmer dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger (per Datenfernübertragung) zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt. 

3.7 Mängelhaftung 

3.7.1 Erbringt der Auftragnehmer die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. 

3.7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, 

das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 

3.7.3 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet der Auftragnehmer nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. 

3.7.4 Der Kunde hat Mängel dem Auftragnehmer unverzüglich zwingend in Textform anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. 

3.8 Haftung 

3.8.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist nach den telekommunikationsrechtlichen Vorschriften wie folgt begrenzt. Verstößt der Auftragnehmer bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und bezweckt die Vorschrift oder die Verpflichtung den Schutz des Kunden, so ist die Haftung für Vermögensschäden auf 12.500,– EUR beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung des Auftragnehmers auf drei Millionen EUR jeweils je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. 

Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Im Übrigen gilt die Regelung nach § 44a Telekommunikationsgesetz. 

3.8.2 Außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 3.8.1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 12.500,– EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 

 

4. Regelungen zum Monitoring 

4.1 Anwendungsbereich 

4.1.1 Die Bestimmungen in Ziffer 4 regeln die rechtlichen Bedingungen für das Monitoring. Vorrangig vor der Regelung in Ziffer 4 gelten die Leistungsbeschreibung Monitoring sowie die Leistungsbeschreibungen aus dem jeweiligen Angebot. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

4.2 Leistungserbringung Monitoring 

4.2.1 Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. 

4.2.2 Die Leistungserbringung bezieht sich ausschließlich auf die in der Leistungsbeschreibung genannte Hard- und/oder Software. 

4.2.3 Sofern der Auftragnehmer die Ergebnisse der Leistung schriftlich darstellt, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. 

4.2.4 Das Monitoring ersetzt keine Datensicherung, keinen Virenscanner oder die regelmäßige Pflege und Wartung der Serverhardware und dessen Programme. Seitens des Auftragnehmers wird darauf hingewiesen, dass die Prüfung der Klimatisierung und Belüftung des Servers, die Reinigung der Lüftung zur Befreiung von Staub und alle anderen hardwaremäßig notwendigen Maßnahmen zur Betriebserhaltung parallel durchgeführt werden müssen. Gleiches gilt für Datenbankkonsistenzchecks, Datenrücksicherung von externen Datenträgern und alle anderen notwendigen Maßnahmen, um die softwaremäßige Betriebsbereitschaft des Servers zu erhalten. Das Monitoring liefert Zustandsberichte und Alarmierungen. Die Umsetzung von Problemlösungen ist nicht Bestandteil der Leistung. 

 

5. Regelungen zum Online-Backup 

5.1 Anwendungsbereich 

5.1.1 Die Bestimmungen in Ziffer 5 regeln die rechtlichen Bedingungen für das Online-Backup. 

5.1.2 Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sowie die Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt. 

5.1.3 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine 100%-ige Sicherheit bei der Datensicherung nicht möglich ist. Es wird daher angestrebt, unter Beachtung der notwendigen technischen und organisatorischen Anforderungen eine möglichst fehlerfreie und funktionierende Datensicherung durchzuführen und zu ermöglichen. Der Auftragnehmer wird sich dabei an dem jeweiligen Stand der Technik orientieren und wenn notwendig Änderungen am Datensicherungskonzept und an der Datensicherung gegenüber dem Kunden anregen. Dies gilt auch für Änderungen oder neue Versionen 

der eingesetzten Software. Auf vom Softwarehersteller beschriebene Sicherheitslücken und die Sicherheit der Datensicherung gefährdende Fehlfunktionen wird der Auftragnehmer ausdrücklich hinweisen. Es ist die Entscheidung des Kunden, ob er die angeregten Verbesserungen und Veränderungen annimmt. 

5.1.4 Die Behebung von Datenverlusten ist gesondert gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers zu vergüten. 

5.1.5 Auf Wunsch des Kunden erfolgt jährlich eine Rücksicherung der Daten, um zu überprüfen, ob die Datenkonsistenz für eine möglichst störungsfreie Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit des Kunden geeignet ist. Weitere Rücksicherungen und Prüfungen der Konsistenz der gesicherten Daten sind gesondert zu vergüten. 

5.2 Mitwirkungspflichten des Kunden 

5.2.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Hard- und Software zur Datensicherung vorzunehmen. Dies betrifft auch aus Sicht des Kunden unerhebliche, geringe und ungefährlich scheinende Änderungen. Auch die Einsatzumgebung der Datensicherung darf nicht geändert werden. 

5.2.2 Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, wenn er Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten an der Hard- und Software zur Datensicherung entdeckt. Beide Vertragspartner sind sich bewusst, dass nur bei hoher Sorgfalt auf allen Ebenen und einer aufmerksamen Zusammenarbeit eine Datensicherung auf höchstem Niveau möglich ist. 

5.2.3 Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: 

– Die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie selbst festgelegte zusätzliche Verschlüsselungs-Codes sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern, wenn der Kunde vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben. 

– Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte in vom Anbieter bereitgestellte Programme, einzugreifen oder eingreifen zu lassen. 

– Bei unbegründeten Störungsmeldungen sind die dem Anbieter durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen wenn keine Störung der technischen Einrichtungen des Anbieters vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. 

– Alle vom Kunden autorisierten Nutzer sind verpflichtet, ihrerseits die in diesem Punkt aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. 

– Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, eine lokale Datensicherung für Desaster-Recovery-Zwecke bspw. per Imaging-Software regelmäßig durchzuführen. 

5.3 Wartungsfenster 

5.3.1 Zu Wartungszwecken kann der Auftragnehmer die Online Backup-Plattform außer Betrieb nehmen (Wartungsfenster). Der Auftragnehmer ist bemüht, diese Wartungsfenster außerhalb der Hauptanwendungszeiten zu nutzen und informiert den Kunden rechtzeitig vor einer Inanspruchnahme. Die Zeiträume von Wartungsfenstern fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. 

 

6. Fernwartung 

6.1 Anwendungsbereich 

6.1.1 Die Bedingungen in Ziffer 6 regeln die Fernwartung. Nachrangig ergänzend gelten die Regelung in Ziffer 1. 

6.1.2 Der Auftragnehmer führt die Fernwartung ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden durch. Er verwendet Daten, die ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages bekannt geworden sind, nur für Zwecke der Fernwartung. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Soweit möglich, erfolgt die Fernwartung am Bildschirm ohne gleichzeitige Speicherung. 

6.1.3 Der Auftragnehmer wird alle vereinbarten Maßnahmen vertragsmäßig abwickeln. Die für den Kunden verarbeiteten Daten werden von den sonstigen Datenbeständen getrennt. Die notwendige Datenübertragung zum Zwecke der Fernwartung muss in verschlüsselter Form erfolgen; Ausnahmen sind besonders zu begründen. Die Verschlüsselung erfolgt durch die Fernwartungssoftware. Einzelheiten zu der Software und der Verschlüsselung ergeben sich aus der Leistungs- und Produktbeschreibung der Software. 

6.1.4 Der Auftragnehmer teilt dem Kunden vor Beginn der Fernwartung schriftlich, per E-Mail oder über das Internet mit, welche Mitarbeiter er für die Fernwartung einsetzen wird und wie diese Mitarbeiter sich identifizieren werden. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers verwenden möglichst sichere Identifizierungsverfahren. 

6.1.5 Der Beginn der Fernwartung ist telefonisch anzukündigen, um den Beauftragten des Kunden die Möglichkeit zu geben, die Maßnahmen der Fernwartung zu verfolgen. 

6.1.6 Der Auftragnehmer erkennt an, dass der Kunde berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften. 

6.1.7 Die Fernwartung von Privatgeräten aus ist nicht gestattet. Soll im Einzelfall davon abgewichen werden, bedarf dies einer gesonderten Zustimmung des Kunden. 

6.1.8 Wurden Daten des Kunden im Zuge der Fernwartung kopiert, so sind diese nach Abschluss der konkreten Fernwartungsmaßnahme zu löschen. Dies gilt nicht für Daten, die zur Dokumentationskontrolle und für Revisionsmaßnahmen der Fernwartung benötigt werden. 

6.1.9 Für die Sicherheit erheblicher Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu angewandten Verfahren sind mit dem Kunden abzustimmen. 

6.1.10 Der Kunde hat das Recht, die Fernwartung zu unterbrechen, insbesondere wenn er den Eindruck gewinnt, dass unbefugt auf Daten zugriffen wird. Die Unterbrechung kann erfolgen, wenn eine Fernwartung mit nicht vereinbarten Hard- und Software-Komponenten festgestellt wird. 

6.1.11 Werden zum Zwecke der Fernwartung Unterbrechungen von Programmabläufen erforderlich, so hat der Mitarbeiter des Auftragnehmers hierzu und zu dem späteren Verfahren zum Wiederanlaufen vorab den Kunde zu informieren. 

6.1.12 Der Auftragnehmer erstellt eine Dokumentation über die erfolgten Wartungsarbeiten und Arbeiten zur Beseitigung von Störungsfällen. Der Auftragnehmer hält diese Protokollierung mindestens ein Jahr zur Information bereit. 

6.1.13 In einem User Help Desk System erfasst der Auftragnehmer Beginn, Dauer, Art und Umfang der durchgeführten Wartungs- und Fernwartungsarbeiten sowie die betroffenen Geräte und die betroffenen Programme. Bei Instandsetzungsarbeiten trägt der Auftragnehmer zusätzlich Zeitpunkt und Inhalt der Störungsmeldung, die festgestellte Fehlerquelle, die telefonisch veranlassten Maßnahmen, die Fernwartungsleistungen, die vor Ort durchgeführten Wartungsarbeiten sowie den Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft ein. 

6.2 Pflichten des Kunden 

6.2.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Fernwartung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen bleibt der Kunde verantwortlich. 

6.2.2 Der Kunde hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Ablauf der Fernwartung zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. 

6.2.3 Weisungsberechtigte Personen des Kunden sind in einem gesonderten Dokument festgelegt. Weisungsempfänger beim Kunden sind ebenfalls in einem gesonderten Dokument festgelegt. 

6.2.4 Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des Ansprechpartners wird der jeweilige Vertragspartner unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner einen Nachfolger bzw. einen Vertreter mitteilen. 

6.2.5 Im System des Kunden werden alle Zugriffe, die für Wartungsarbeiten erfolgen, protokolliert. Die Protokollierung muss so erfolgen, dass sie in einer Revision nachvollzogen werden kann. Die Protokollierung darf vom Auftragnehmer nicht abgeschaltet werden. 

6.2.6 Der Kunde informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind, oder einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen. 

6.2.7 Wenn der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung nicht erbringt und Behinderungen eintreten, verlängern sich automatisch die Fälligkeiten und die Fristen für den Auftragnehmer. In der Regel verlängert sich die Frist angemessen um die Dauer der Verzögerung. 

6.3 Bereitstellung der Leistungen 

6.3.1 Der Auftragnehmer stellt die Leistungen dem Kunden ab Zugang der Zugangscodes zur Verfügung. 

6.3.2 Für die Autorisierung der Inanspruchnahme der Leistungen erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass es Dritten nicht zugänglich ist. 

6.3.3 Über einen eventuellen Missbrauch des Passworts ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Kunde erhält dann vom Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben. 

 

– Ende –

Raum für eigene Ideen der Mitarbeiter: Mitgestalten am Innovation Day

Auf dem synalis Innovation Day, den synalis kürzlich bei uns ins Leben gerufen hat, kommen alle Mitarbeiter zu Wort: In einer Vorabstimmung reichen zunächst alle Kollegen Themenvorschläge und Ideen ein, die sie gern im Rahmen eines internen Mini-Workshops ausarbeiten möchten. Was beschäftigt uns bei synalis?

Gibt es Prozesse, die ausbaufähig sind und einer Aktualisierung bedürfen? Stimmen die Aufwandsabschätzungen noch? Wie zufriedenstellend ist der Onboarding-Prozess neuer Kollegen? Gibt es Optimierungsbedarf beim Teambuilding? Können wir unseren Arbeitsplatz noch etwas nachhaltiger und „grüner“ gestalten?

Nach der Themensammlung ordnen sich alle Mitarbeiter einem für sie interessanten Projekt zu, das am auserkorenen Innovation Day unter festen Gesichtspunkten bearbeitet wird. Wie sieht die aktuelle Situation aus und welche Änderungen sind wünschenswert? Wie erreichen wir diese Ziele? Wie sieht ein entsprechendes Konzept aus? Wie gewinnen wir unser Unternehmen für die Änderungsvorschläge?

Wir haben insgesamt sechs Gruppen gebildet, die sich mit aktuellen Themen auseinandergesetzt und eifrig die Köpfe zusammengesteckt haben – mit Erfolg! Mit Papier, Stift und Surface bewaffnet stürzen sich die Mitarbeiter motiviert in den Austausch und die Ideen sprudeln nur so vor sich hin: Der Status Quo wird festgehalten, Ziele werden erfasst und die Wege dahin notiert und als Mindmap, PowerPoint oder Scribble veranschaulicht.

In einer kleinen Thementour stellen die Kollegen sich anschließend gegenseitig Herausforderungen und Ergebnisse vor und sind erstaunt, wie konstruktiv die Gruppenarbeit tatsächlich ist und welche neuen Anstöße und Inspirationen ihr zu verdanken sind.

Damit die gewonnenen Erkenntnisse und Ideen nicht im Sande verlaufen, werden nun Folgetermine für die neu entstandenen Projektgruppen geplant, in denen die Konzeptausarbeitung weiterhin vertieft werden und Gestalt annehmen soll.

Fakt ist: Vom Innovation Day profitieren Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen. Eventuelle Missstände oder Stolpersteine können auf den Tisch gebracht und diskutiert werden, um anschließend Lösungswege zu erarbeiten, die die Zufriedenheit aller Prozessbeteiligten steigert und auch Abläufe an sich optimiert. Win-Win also.

Kindermalen beim Abenteuer Lernen e.V.

Verträumte Landschaften in Schneekugeln, geschmückte Tannenbäume, bunte Geschenke und Lichterketten, freundlich winkende Schneemänner, fliegende Schlitten, brennende Kerzen, ein sternenüberzogener Nachthimmel – der kindlichen Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Auch dieses Mal nicht, als wir uns am 03. Dezember mit drei Mitarbeitern beim Abenteuer Lernen e.V. versammeln und wie jedes Jahr von einer fröhlichen Kinderschar empfangen werden.

„Weihnachtszauber“ lautet das Motto der Malaktion, die nun ins fünfte Jahr geht. Als wir zu Beginn der Veranstaltung das Thema für die entstehenden Kunstwerke bekanntgeben, sehen wir neben Dr. Erika Luck-Haller (Geschäftsführerin des bildungsfördernden inklusiven Vereins), Birgit Kuhnen (Pädagogische Leiterin) und Lorenz Sander (Auszubildender) und weiteren Helfern viele vertraute Gesichter wieder.

Sam, Buhan oder Alijan etwa haben schon im vergangenen Jahr ihre Vorstellung eines stimmungsvollen Weihnachtsmotives zu Papier gebracht. Kinder wie Hani, Hassina oder Moustafa sehen wir an diesem Abend zum ersten Mal und staunen ein bisschen, dass neben der Vorfreude auf das Malen und die anschließende Mini-Vernissage das Wort Hilfsbereitschaft schon bei den Kleinsten so großgeschrieben wird. Dank vieler kleiner Kinderhände sind im Nu Becher bereitgestellt, Spekulatius und Stollen angerichtet, Blätter auf den Tischen verteilt. Man gibt aufeinander acht, teilt die Farben, die der Nachbar benötigt, reicht sich den Radierer und staunt über den kreativen Einfall der anderen.

Besonders freut uns dieses Mal auch der große Anteil der Teenies: An zwei Tischen haben sich zwei Gruppen von Mädchen und Jungen zusammengefunden, die wie Fatima und Ali hochkonzentriert oder wie Mohamet amüsiert malen.

Die fertigen Bilder werden an die Wand gehängt, die sich nach und nach füllt. Nachdem alle Künstler ihre Werke abgegeben haben, treffen wir uns vor der Bilderwand und bewundern gemeinsam die bunten Weihnachtsbilder. Anschließend verteilen wir gepackte Tüten mit Aufmerksamkeiten und ziehen das erfreuliche Resümee, dass dieses Jahr 35 Kinder teilgenommen haben. Aus den entstandenen Bildern wählen wir bei synalis im nächsten Schritt nun das Motiv unserer Weihnachtskarte aus, die im Dezember ihren Weg zu unseren Kunden und Partnern finden wird.

Natürlich erfolgt auch 2019 eine Vereinsunterstützung in Form einer finanziellen Spende. Darüber freut sich Frau Dr. Erika Luck-Haller neben dem Mal-Engagement ebenfalls: „Es ist schön, dass synalis uns anhaltend unterstützt. Wir freuen uns natürlich immer über einmalige Spenden, aber gerade wiederkehrende Aktionen sind hilfreich für ein Pack-an. Um unser Programm für Flüchtlingskinder auch in Zukunft sinngebend fortzuführen kann unser Verein Unterstützung gebrauchen.“ Wer dem Verein und vor allem den Familien etwas Gutes tun möchte, kann den Abenteuer Lernen e.V. mit Spenden unterstützen.

Neues Jahr, neues Glück, neue Vorsätze Blogbeitrag

Digitaler Frühjahrsputz: Einmal aufräumen, bitte

DigitalDetox lautete das Motto, unter dem einige das Jahr 2019 resolut beendet haben. Wir hingegen starten mit #DigitalResolutions ins Jahr 2020: Nicht weniger digital, sondern sinnvoller!

Das neue Jahrzehnt steht im Licht der fortgeschrittenen digitalen Revolution. Langsam etabliert sich die Erkenntnis darüber, dass gelungene Digitalisierung Tradition und Bewährtes keinesfalls ausschließt, wenn man es nur richtig angeht. Wer Digitalisierung als Prozess versteht anstelle eines zu erreichenden Status, der hat das Spiel verstanden.

Auch für uns als digitales sowie digitalisierendes Unternehmen ist der Weg das Ziel. Täglich lernen wir dazu – nicht nur durch die digitalen Ansätze unserer Kunden, sondern auch durch unsere eigenen Learnings. Dieses Mal wollen wir uns von den konventionellen Vorsätzen verabschieden und uns stattdessen digitale Ziele für das kommende Jahr setzen.

Deshalb haben wir unsere Kollegen gefragt: Welche digitalen Vorsätze nehmt ihr euch für 2020 vor? Was wollt ihr ändern?

„Klebezettel gehören nicht an den PC, sondern an den Kühlschrank.“
Rieke Zervas koordiniert und optimiert konstant Personalangelegenheiten

Schluss mit Verzetteln

Ein Anruf, ein Klebezettel, zwei neue ToDos. Personalbeauftragte Rieke Zervas greift gern zu den kleinen Papierzetteln, wenn es um Aufgaben und Reminder geht. Man hat sie dekorativ vor Augen und vergisst sie nicht so schnell. Wirklich sicher ist die Strategie, sein Notebook zu pflastern, allerdings nicht. Einen Windstoß oder ein paar Ortswechsel später sieht man mit Pech nur noch die Lücke, an der die Papieraufgabe einst haftete – und vor fremden Blicken kann man Memos auch nicht gut schützen.

So arbeite ich 2020: Weniger Zettel, mehr mit dem Microsoft Planner arbeiten und dort Aufgaben sinnvoll strukturieren. Außerdem die App „Kurznotizen“ anwenden, um weiterhin den visuellen Reminder-Effekt nutzen zu können.

„Endlich Frieden mit den Mails schließen und Freundschaft mit To Do.
Luisa Möller schöpft kreative Möglichkeiten effizienter Zusammenarbeit aus

Mehr Struktur, mehr Ordnung, mehr Klarheit

Selbst für die Modern Workplace-Experten persönlich gibt es die ein oder anderen Stolpersteine. Luisa Möller aus dem Collaboration-Team möchte das Kriegsbeil mit Outlook begraben und endlich Ordnung in ihr Postfach bringen. Als leidenschaftliche Teams-Userin empfindet sie Mails tendenziell als ein Relikt vergangener Zeiten – und ist dennoch auf deren Nutzung angewiesen. Problem:

Eine überlaufende Inbox voller nicht kategorisierter Mails erhöht abrupt ihr Stresslevel, da der Überblick schnell verloren geht. Zum Glück bietet Outlook mannigfaltige Tools und Funktionen, die man nur richtig einsetzen muss.

Sogenannte QuickSteps verschieben Mails mit nur einem Klick in die richtige Kategorie. Ob diese zeitlich priorisiert oder thematisch eingeordnet wird, ist jedem selbst überlassen. Je nach Einstellung werden die Mails zur Nachverfolgung gekennzeichnet und landen damit – und so kommen wir zu Luisas Vorsatz Nummer 2 – auch automatisch in Microsoft To Do. Das kleine Tool ist Luisas Geheimtipp und ihrer Ansicht nach zu Unrecht ein Underdog des Office 365-Universums. Hier bündeln sich ganz automatisch Aufgaben aus E-Mail und Microsoft Planner; zusätzlich können eigene Aufgaben erfasst und kategorisiert sowie der persönliche Tag durchgeplant werden. Dazu wählt man per Klick die Tagesaufgaben aus den verschiedenen Quellen aus und erhält die vollständige To Do-Liste für den jeweiligen Arbeitstag.

Mein Ordnungsplan 2.0: Den Outlook-Posteingang smart aufgeräumt halten und mit To-Do den Arbeitsalltag strukturierter gestalten.

„Endlich geräteunabhängig arbeiten – alles in die Cloud.“
Daniel Philips ebnet den Weg für grenzenlose Arbeitsweisen

Sofort in die Cloud – ohne wenn und aber

Überall, jederzeit, von jedem Gerät aus: Unser Experte für sichere Cloudinfrastruktur Daniel Philips glaubt an die Vorzüge des Modern Workplace – trotzdem nutzt er sie manchmal selbst nicht voll aus; manche Gewohnheiten lassen sich einfach schwer ablegen. Manchmal schafft es nicht jede Datei auf OneDrive oder SharePoint, die OneNote-App muss unterwegs spontan installiert werden, mit dem Smartphone ist nur die Hälfte der arbeitsrelevanten Dokumente verfügbar etc. „Kann ich erst machen, wenn ich wieder im Büro bin“ soll es für Daniel nicht mehr geben:
Alle wichtigen Dateien sollen in die Cloud wandern. Ob OneDrive oder SharePoint, entscheidet der jeweilige Arbeitskontext. Wenn wirklich alle Arbeitsdokumente dort verfügbar sind, wird geräteunabhängiges Arbeiten zum Kinderspiel. Der Zugriff ist problemlos von überall möglich. Büro, Zuhause, im Co-Working-Space oder im Café. Bisher hat Daniel das ein oder andere exklusiv auf seinem Arbeits-PC liegen – schwierig, da er viel unterwegs ist.

Mein Vorsatz: Alle Dateien auf allen Geräten verfügbar machen – und das konsequent. Das bedeutet, dass all meine Arbeitsprozesse ausnahmslos auf eben diese modernen Cloud-Applikationen anwendbar sein müssen. Das erfordert mitunter auch eine Überarbeitung gewohnter Arbeitsweisen und -methoden. Dadurch habe ich meinen „modernen Arbeitsplatz“ stets bei mir, damit ich im Zweifel auch unterwegs bei schlechter Internetverbindung auf die vorher synchronisierten Notizen, Dateien und Mails zugreifen kann. So ist ein wichtiger Schritt Richtung Modern Workplace getan: Auf alles, was ich für meine Arbeit benötige, habe ich stets Zugriff.

„Schnelles Zwischenspeichern? Der Desktop ist von nun an tabu. “
Fabian Felten hat das Vertragsmanagement im Blick

Saubere Ordnerablage

Als Head of Marketing and Sales zählen Struktur und Ordnung zum festen Tagesablauf von Fabian Felten. Dennoch landet auch auf seinem Desktop die ein oder andere Datei, ein Ideenentwurf oder ein Bild, weil der korrekte Ablageort nicht gleich zur Hand ist oder vielleicht erst noch gefunden werden muss. Gleiches gilt für den Downloadordner, der in der Regel nur selten aufgeräumt wird, weil man ihn immer nur akut nutzt und dann wieder „vergisst“.

Das will ich ändern: Sämtliche Dateien immer gleich korrekt ablegen, damit ich sie jederzeit wiederfinde und keine überflüssigen Kopien erstellen muss, weil ich sie notdürftig auch schon mal mehrfach „zwischenlagere“ in unterschiedlichen Ordnern.

„Papierberge im digitalen Büro: Wo gibt’s denn sowas?“
Jennifer Eller kümmert sich erfolgreich um Rechnungsanliegen und „Papierkram“

Papier war gestern: Heute heißt es #greenit

Die Motivation unserer Vertriebsmitarbeiterin Jennifer Eller ist neben der Umwelt auch ein gewisses Effizienzdenken. Gedruckte Rechnungen und Akten schaffen Chaos auf ihrem Tisch und bringen ihre Arbeit immer wieder ins Stocken. Wenn 2021 selbst die gelben Scheine einer digitalen Lösung weichen können (zum Eintausch gegen die Bonpflicht), sollte man doch annehmen, dass die Papierreduktion gerade in Büros, die sich mit dem Thema Digitalisierung beschäftigen, ein Leichtes ist. Für die meisten Prozesse existieren tatsächlich Lösungen, aber – man muss sie auch annehmen. Das gilt nicht nur für die Vertriebskollegin: Dokumente wie Pressemeldungen, redaktionelle Beiträge, Verträge oder Mailings kann man der Freigabe halber natürlich immer noch ausdrucken.

Die gute Nachricht: Das Redigieren von Dokumenten lässt sich auch prima online lösen, genauso kreativ wie in ausgedruckter Form. Neben einer erleichterten Suche lassen sich auch nahezu beliebig viele Versionen bereitstellen und wieder aufrufen. Mittels SharePoint lassen sich Dokumente in sekundenschnelle zum gemeinsamen Lesen oder Bearbeiten freigeben. Wer dennoch nicht auf Freihandskizzen verzichten will, kann dies auch in Word oder in OneNote tun. – dafür gibt es schließlich die Zeichenfunktion.

Das nehme ich mir vor: Weniger ausdrucken und mehr gemeinsam an Dokumenten in Teams arbeiten. Ergänzend stärker die digitalen Ein- und Ausgangsrechnungen mit ELO verwenden!

Onboarding mit Microsoft Teams und LMS365 – synalis

synalis Blogbeitrag MicrosoftTeams und LMS365 Dashboard

Einfach wie in der Schule Lernmaterial austauschen: LMS365 macht‘s möglich!  

Wenn man auf der Arbeit etwas Neues lernt, fühlt man sich manchmal schnell wieder wie in der Schule: Man muss auf Knopfdruck Leistung bringen. Um den Mitarbeitern ohne diesen Druck neue Inhalte nahezubringen ist LMS365 ein effektives Tool mit dem Vorteil, dass man es einfach in Microsoft Teams einbinden und so die Kommunikation zu neuen Themen fördern kann.

LMS365 im Allgemeinen

LMS365 ist ein Lernmanagement-System, das wir bei synalis auch selbst erfolgreich nutzen. Es hilft uns vor allem dabei, neue Mitarbeiter einzuarbeiten oder „alte Hasen“ an neue Features oder Tools heranzuführen.

In LMS365 können verschiedene Kurse für die Mitarbeiter bereitgestellt werden, und zwar interaktiv gestaltet und durch Videos veranschaulicht. Denn mal ehrlich: Wer hat schon Lust, sich als Lernstoff ewig lange Texte zu einem Thema durchlesen zu müssen? Außerdem gibt es die Möglichkeit, am Ende eines Kurses eine Lernkontrolle in Form eines Quiz einzubinden. Das ist nicht nur hilfreich für den Mitarbeiter, sondern hat auch den Nebeneffekt, dass der Vorgesetzte sehen kann, wo eventuell noch Schwächen sind und mehr Unterstützung gebraucht wird.

Praktisch: LMS365 bietet neben E-Learning-Kursen auch die Bereitstellung von Präsenzschulungen und Webinaren samt Terminen an. Einen Schulungsplan mit mehreren Kursen kann ein Kursleiter zusätzlich für die Mitarbeiter erstellen. Diese Funktion nutzen wir bei synalis zum Beispiel für das Onboarding.

MicrosoftTeams synalis Blogbeitrag Onboarding

Onboarding? Mit LMS365 kein Problem mehr!

Neuen Mitarbeitern kann durch Kurse in LMS365 der Einstieg in das neue Arbeitsumfeld und in neue Systeme erleichtert werden. Dies habe ich selbst vor kurzem erlebt:

An meinem ersten Arbeitstag bei synalis habe ich zu dem Zeitpunkt noch nicht viel mit Office 365 gearbeitet. Ich kannte nur den SharePoint und wusste, dass ich mich mit dem Thema als neugierige Entwicklerin genauer auseinandersetzen möchte. Die ersten Fragen, die ich mir gestellt habe, lauteten: Was für Tools werden hier genutzt – und wie? Was können diesen Tools? Was muss ich auf jeden Fall lernen? Weil ich direkt nach der Ausbildung den Betrieb gewechselt hatte, machte mich das Ganze zugegebenermaßen etwas nervös.

Zum Onboarding wurden mir ein paar LMS365-Kurse, beispielsweise zu den Office 365-Tools, bereitgestellt: Damit habe ich mich sehr schnell in die Themenbereiche einarbeiten können. Jetzt, nach fast 6 Monaten, bin ich bereits geübter im Umgang mit manchen Tools als einige Mitarbeiter, die seit Jahren dabei sind, aber zum Beispiel nur unregelmäßig damit arbeiten.

Was passiert aber, wenn ich zu einem Thema mal nicht weiterweiß? Wie kann ich Feedback zu den Kursen geben? Wie kann ich mich darüber informieren, ob es etwa zum Thema IT noch weitere Inhalte gibt, die für mich als Entwicklerin spannend sein könnten? Wie kann ich Interessengebiete vertiefen und mich mit anderen, die das Thema interessiert, einfach mal austauschen? Die Antwort hier ist relativ einfach:

LMS365-Tabs in Microsoft Teams und wie wir sie nutzen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, LMS365 in Teams einzubinden. Eine davon ist, LMS365-Kurse, Kurskataloge, Schulungspläne oder das Dashboard in ein einzelnes Team als weiteren Reiter einzubinden. Bei synalis nutzen wir dies in einem Onboarding-Team. Dort sind das LMS365-Dashboard und unser Onboarding-Schulungsplan direkt als Tab hinterlegt.

Onboarding mit MS Teams und LMS365 Kurse synalisOnboarding mit MS Teams und LMS365 Kurse synalis

Vor allem anfangs fand ich das sehr hilfreich: Ich werde eingeladen und habe direkt alle wesentlichen Informationen auf einen Blick. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Schulungsplan direkt im Team zu kommentieren oder ihn in einem Post zu referenzieren, wie eine Datei. Jedes Teammitglied weiß dann, worum es genau geht und kann sich dazu äußern und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Zusätzlich werden so Fragen dokumentiert: Wenn ein neu eingestellter Mitarbeiter sich eine bereits aufgenommene Frage stellt, kann er die Antwort darauf direkt im Team nachlesen.

Durch das Einbinden einzelner LMS365-Kurse als Tab in Microsoft Teams kann man einen ganz anderen Fokus auf diese legen bzw. hat diese direkt im Blick. Ich kann die Kollegen auch auf einen neuen Kurs im Team hinweisen, indem ich sie über die @-Erwähnung direkt anspreche und den Kurs verlinke. Dies ist besonders nützlich, wenn ihr mal selbst einen Kurs erstellt und möchtet, dass die Kollegen diesen einmal durchgehen, bevor er für alle Mitarbeiter bereitgestellt wird. Ihr könnt euch dann direkt in der Teams-Umgebung dazu austauschen.

Durch das eingebundene Dashboard können die Teammitglieder sich direkt „vor Ort“ einen Überblick über ihre Lernfortschritte machen und sehen, ob sie noch „offene“ Kurse haben, die sie vollenden sollten.

Der LMS365-Chat-Bot

Die andere Integrationsmöglichkeit von LMS365 in Microsoft Teams erfolgt über das Hinzufügen eines weiteren Bereiches in der Übersichtsleiste an der linken Seite, in der man zu den Teams und Chats kommt.

Wenn man nun auf den neuen Bereich geht, wird ein Chat-Fenster geöffnet. Der LMS365-Chat-Bot begrüßt mich sehr freundlich und erklärt nochmal, wie er genau helfen kann. Ich finde es sehr hilfreich, dass dort auch direkt Vorschläge gemacht werden, womit man denn fortfahren möchte. Im Chat kann man sich alle Kurskategorien anzeigen lassen und so schnell weitere Kurse zu einem Themenbereich finden. Diese werden einzeln im Chat dargestellt und wenn man einen Kurs findet, den man gerne absolvieren würde, muss man diesen nicht erst in der Weboberfläche von LMS365 heraussuchen, sondern kann ihn anklicken und direkt in Teams loslegen. Diese ganze Kurssuche kann auch noch weiter beschränkt werden auf einen Kurstypen, zum Beispiel E-Learning.

In den Tabs des Chats mit dem LMS365-Chat-Bot erhalte ich außerdem Einblick in mein Dashboard und kann den zuletzt in Teams geöffneten Kurs einsehen und fortsetzen.

MicrosoftTeams Onboarding synalisMicrosoftTeams Onboarding synalis

Mein Fazit

Gerade Anfangs fand ich es sehr praktisch, dass LMS365 bei uns in einem Onboarding-Team eingebunden ist. So konnte ich die Kurse zu den Office 365-Anwendungen in einer Umgebung absolvieren und die Apps Schritt für Schritt kennen lernen. Ich musste mich also erst mal nur mit der Bedienung von Teams anfreunden. Zum Glück lief der erste LMS365-Kurs im Onboarding-Schulungsplan über Teams ? Das hat mir den Einstieg definitiv erleichtert. Die Mitarbeiter, die kurz vor mir eingestellt wurden, haben auch schon fleißig Kommentare zu den Kursen geschrieben und Zusatzinfos gepostet.

Durch die Einbindung in Microsoft Teams kann ich auch jetzt noch super einfach Informationen zu den Onboarding-Themen finden, ohne extra die E-Learning Seite in unserem SharePoint aufrufen zu müssen. Teams habe ich ohnehin immer geöffnet, um mit Kollegen zu chatten – natürlich rein beruflich ? – und mich über Projektstände auszutauschen.

Allen LMS365-Anwendern kann ich daher nur empfehlen, es auch in Verbindung mit Microsoft Teams zu nutzen. Die neuen Mitarbeiter, die sich vielleicht noch nicht so gut mit den Office 365-Tools auskennen, werden es euch danken, wenn sie anfangs nur eine Einweisung in Teams benötigen. Das klassische stundenlange „Über-die-Schulter“-Schauen bei Kollegen entfällt und somit auch der zusätzliche Onboarding-Aufwand. Die restliche Einarbeitung in die Programme kann sich der neue Kollege dann selbst einteilen.

Wer auf ein explizites Onboarding-Team verzichten möchte, bindet Kurse am besten in themenbezogene Teams wie zum Beispiel IT ein oder schaltet den LMS365-Chat-Bot für alle Mitarbeiter ein.

So oder so gilt: Viel Spaß beim Ausprobieren – man kann nur gewinnen!

Wissen ist Power BI – synalis

Am 4. Februar begrüßte unser Experte für ERP und Power BI Moritz Brauweiler die Teilnehmer des ausgebuchten Trainings „Dashboard in a Day“, das zu unseren beliebtesten Trainingsformaten zählt und inzwischen in die sechste Runde geht. Ob Controller, Entwickler oder Geschäftsführer – die Weiterbildung richtet sich an jede Position und Person mit Grundkenntnissen in Excel, wie auch die vergangene gut durchmischte Teilnehmerschaft aufzeigte.

Ziel der Schulung war wie immer die erfolgreiche Vermittlung verschiedener Arbeiten mit Microsoft Power BI: Von der Abfrage und Transformation von Daten über die Anreicherung von Berechnungen (Measures, berechnete Spalten) bis hin zum Kennenlernen des Dashboards standen verschiedene Punkte auf der Agenda. Aus der Veranstaltung gingen zufriedene Teilnehmer heraus, die praktische Ansätze und Inspirationen für den eigenen Arbeitsalltag mitnehmen konnten. Ein weiteres Training ist bereits vorgemerkt; die ersten neuen Anfragen gibt es schon.

Appell für mehr Bewusstsein – synalis

Heute ist der Safer Internet Day 2020: Ein guter Tag, um für mehr Sensibilisierung und Bewusstsein (Awareness) der Nutzer des Internets und weiterer digitaler Dienste zu appellieren.
Nur zu gerne wird das Thema Cyber Security auf technische Problemstellungen reduziert und der Benutzer teilweise als ohnmächtig dargestellt. Jeder, der das Internet oder andere digitale Dienste nutzt, sollte sein Verhalten entsprechend anpassen.

Wer im „analogen“ beziehungsweise realen Leben eine vollkommen neue Umgebung betritt, wird auch zunächst ein hohes Maß an Vorsicht walten lassen. Gleiches gilt, wenn in bekannten Umgebungen vollkommen neue Ereignisse eintreten. Wenn ich ein fremdes Land erstmalig bereise, werde ich auch nicht beliebig meine Kreditkarte und meinen Personalausweis vorzeigen, jedes Geschenk annehmen oder jeder Einladung folgen. Ebenso werde ich nicht direkt jedem, der an meiner Haustür klingelt, blind vertrauen und unmittelbar hereinbitten.
Eben diesen umsichtigen Verhaltensweisen sollten wir auch in der digitalen Welt folgen und uns nicht in einer trügerischen Sicherheit wägen. Darüber hinaus müssen wir uns immer bewusst sein, dass es schon sehr viele Möglichkeiten und Technologien gibt, die die Sicherheit merklich erhöhen.

Wenn ich auf diese jedoch aus Bequemlichkeit oder Komfortverlust verzichte, bringt die beste Technologie uns nicht weiter. Auch, wenn es sicher einfacher wäre, die Haustüre immer offen stehen zu lassen, werde ich es in der Praxis sicher nicht so handhaben. Ebenso sollte ich meine Geräte mit den neuesten Updates versorgen, Erweiterungen zur Erhöhung der Sicherheit nutzen und meine Identitäten geeignet schützen. Anknüpfungspunkte bietet hier das BSI.

Wer im unternehmerischen Umfeld die Awareness erhöhen will, kann mit wiederkehrenden Trainings, Guidelines und einer Integration in ein Learning Management System einen schnellen Mehrwert in Sachen Cyber Sicherheit generieren, ohne auch nur ein IT-System zu verändern. Gemäß dem Motto: „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun“, möchte ich jeden dazu aufrufen sich dem Thema Cyber Security zu öffnen.